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16.12.2009 23.47 | Sabine | Interessante Verhandlung
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§ 11b des Tierschutzgesetzes verbietet die Zucht von Tieren, wenn mit derartigen Schäden "gerechnet werden muss". Ein Züchter aus dem Vogelsbergkreis will das Verbot nicht hinnehmen. Am kommenden Donnerstag 17.12.2009 wird seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

'Das Ergebnis dieser Verhandlung wird eine absolute Signalwirkung bundesweit haben', sagt die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen, Madeleine Martin, in einem Bericht der FR-Online. Es gehe darum, ob der Paragraf 11 b des Tierschutzgesetzes zu Qualzuchten - die neben Haubenenten noch viele andere Rassen betreffen - Bestand hat. Das sieht auch Thomas Müller nicht anders. Der Rechtsanwalt aus Münster vertritt den Hobby- Züchter. 'Von den Enten als solches hat sich das Verfahren verabschiedet', sagt er. 'Es geht um die grundsätzliche Frage: Wann können Rassezuchten verboten werden?' Müller meint: 'Wenn der Paragraf 11 b in seiner Schärfe durchgesetzt wird, dann können wir alle Rassen abschaffen.'

Quellen:
Tierhalter will weiter Qualzucht betreiben
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/214140
8_Enten-vor-Gericht-Tierhalter-will-weiter-Qualzucht-betreiben.html

BVerwG Leipzig - BVerwG 7 C 4.09 (VGH Kassel 8 A 1194/06) 17.12.2009
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/f098b520dba661eba8ce33eb16
585b7c,9fb2d05f7472636964092d093132353037/Spezialseiten/Verwandte_Dokumente
_ax.html?az=BVerwG%207%20C%204.09

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