19.07.2009 11.11 | Amy | Urteil |
Der Nachbar darf ihnen nicht generell Tiere verbieten.Schweinehaltung im Garten ist allerdings tabu, sagten die Richter des AG München (Az.462C27294/98) |
19.07.2009 20.20 | Silke (wutzwutz) | |
Soweit ich das jetzt überflogen hab ist da nix großartig Neues dabei oder? Zumindest auf Wohngebiete und Mietwohnungen bezogen.
Oder hab ich jetzt was überlesen? :kratz: |
19.07.2009 20.52 | Amy | |
mehr stand dort nicht. wenn es reicht von den launen eines nachbarn abhängig zu sein, finde ich das nicht gerade lustig. |
20.07.2009 13.12 | Sabine | |
Moin
Nee, das ist nicht lustig.
Aber sowas ist auch etwas klarer geregelt. Hier mal ein Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm |
20.07.2009 16.28 | Amy | |
danke :) |
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