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19.07.2009 11.11 | Amy | Urteil
Der Nachbar darf ihnen nicht generell Tiere verbieten.Schweinehaltung im Garten ist allerdings tabu, sagten die Richter des AG München (Az.462C27294/98)

19.07.2009 20.20 | Silke (wutzwutz) |
Soweit ich das jetzt überflogen hab ist da nix großartig Neues dabei oder? Zumindest auf Wohngebiete und Mietwohnungen bezogen.
Oder hab ich jetzt was überlesen? :kratz:

19.07.2009 20.52 | Amy |
mehr stand dort nicht. wenn es reicht von den launen eines nachbarn abhängig zu sein, finde ich das nicht gerade lustig.

20.07.2009 13.12 | Sabine |
Moin

Nee, das ist nicht lustig.
Aber sowas ist auch etwas klarer geregelt. Hier mal ein Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

20.07.2009 16.28 | Amy |
danke :)

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