[BotIndex] [««] CDU: Schweinehaltungs-Vo an EU-Vorgaben anlehnen  

25.03.2003 07.35 | peggy | CDU: Schweinehaltungs-Vo an EU-Vorgaben anlehnen
(ZDS/age) - Die unionsregierten Länder, die im Bundesrat eine klare Mehrheit haben, bekräftigten auf der Agrarministerkonferenz vergangene Woche in Schwerin ihre Forderung, die Vorgaben der EU Schweinehaltungsrichtlinie "Eins zu eins" in deutsches Recht umzusetzen. In einer Protokollerklärung zu einem Beschluss forderten die so genannten B-Länder das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, nicht im Vorgriff auf eine zu erwartende Neufassung der EU-Richtlinie national schärfere Standards einzuführen. Dem Vernehmen nach wollen auch die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz keine Regelung akzeptieren, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweineproduzenten beeinträchtigt. Lediglich Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wiesen in ihrer Protokollerklärung darauf hin, dass in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anforderungen festgelegt worden seien, die über das EU-Recht hinausgingen und nannten Dänemark, die Niederlande sowie Schweden. Die Bundesregierung sei aufgefordert, Mindestanforderungen festzusetzen, die unter anderem die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz berücksichtigen und sich an die Vorschriften Dänemarks und der Niederlande anlehnt. Bundesministerin Künast kündigte in Schwerin an, in den nächsten Tagen ihre Entscheidung über den ihr vorliegenden Entwurf einer Schweinehaltungsverordnung zu treffen. Dieser Entwurf ist annähernd identisch mit einer Vorlage, die im zuständigen Fachreferat erarbeitet wurde und die vor kurzem für erhebliches Aufsehen gesorgt hatte. Danach sollen insbesondere hinsichtlich des Platzbedarfs je Tier Standards festgeschrieben werden, die zum Teil deutlich über EU-Niveau, aber auch über die Regelungen in benachbarten Ländern hinausgehen. Beispielsweise soll für Mastschweine in der Gewichtsklasse zwischen 85 kg und 110 kg eine Mindestfläche von 1,10 m2 je Tier gelten, während in der EU derzeit lediglich 0,65 m2 vorgeschrieben sind. Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, bezeichnete letzte Woche eine solch gravierende Überschreitung der europäischen Vorgaben als nicht zu rechtfertigen. Dies würde nach seinen Angaben zu erheblichen Mehrkosten für die deutschen Erzeuger führen, die im europäischen Wettbewerb massiv zu Buche schlagen könnten. Anzustreben seien statt dessen Größenordnungen, die bei der Novellierung der EU-Richtlinie im Jahr 2005 konsensfähig seien.

(Quelle: animal-health)

25.03.2003 16.27 | Jörg |
Uff, da muss ich jetzt mal wieder ganz heftig durchatmen und meinen Zorn herunterschlucken. Meine Güte, liebe landwirtschaftlich tätigen Politiker: stellt Euch doch mal bitte das Leben auf 0,6m² vor... :| ! Und da streiten die sich allen Ernstes um eine Aufstockung um läppische 0,5m² :nono: !

Ja, ich höre sie alle wieder bellen: Alleingänge nützen nix, ruinieren Arbeitsplätze und fördern auch nicht den Tierschutz. Komisch nur, dass es in anderen Ländern geht. Der Nachteil des freien Binnenmarktes in der EU wird hier offensichtlich, denn so einigt man sich zwangsläufig immer auf den geringsten gemeinsamen Nenner. Schert ein Land aus und setzt auf schärfere Kriterien drohen alle Beteiligten mit Boykott. Es ist echt nicht auszuhalten...

25.03.2003 17.54 | Marie-Christin |
Hallo Jörg!

Das ist immerhin fast das doppelte an Fläche! Das hieße doppelt so große Ställe. Ich bin der Meinung, man sollte kleinere Betriebe mit mehr Platz für die Tiere einfach konkurrenzfähiger machen. Solange Deutschland immer noch so viel "Auslandsfleisch" vertilgt, weil es billiger ist, bringt eine Reform, die an dieser oben genannten Stelle angefangen wird sichtlich nur Probleme und führt erstmal zu gar nichts.

Tschüß, Marie.

26.03.2003 04.47 | Jörg |
Moin Marie !
Natürlich ist dies eine quasi Verdopplung der geplanten Größe. Mithin doppelt so große Ställe. Aber es ist eine Verdopplung auf unterstem Niveau. Deswegen operiere ich bei solchen Dingen gerne mit den absoluten Zahlen, weil Prozentangaben lediglich Augenwischerei sind. Der Laie mag denken: 100% mehr Platz ist doch enorm. Aber wenn man den Bezug zu den Ausgangszahlen hat, dann nicht mehr.

Ein Beispiel aus meinem persönlichen Leben: ich habe seinerzeit 1991 mein Abi absolviert. Zum Bestehen des Abiturs brauchte ich 100 Punkte aus den Abifächern. Leider kam ich wegen einer (durchaus von mir provozierten) Note 6 in Mathe nur auf 99 Punkte :bonk: ! Mußte also in die Nachprüfung und brauchte einen Punkt. Also eine 5- ! Nun, ich habe 100% mehr erreicht als ich benötigte und schaffte ganze 2 Punkte also ein glatte 5. Das war echt eine reife Leistung :lach: !
Bin ich nun wegen der 100% mehr ein Hero ? Ich denke nicht ;) !

Im übrigen denke ich, vielleicht kann das Andreas Neumann bei entsprechender Recherche nachprüfen, dass die Verordnung wohl nur für Neubauten gelten wird. Mithin hätten die Altbetriebe nix zu befürchten. Vielleicht läuft es diesmal aber auch anders.

Was ich mir wünschen würde: Betriebe mit einer kleinen Anzahl von Schweinen (meinetwegen 500) sollten gefördert werden und die Moloche vornehmlich im Osten der Republik mit mehreren 10 Tausen :o Schweinen müßten gaaanz tief in die Tasche greifen.

Aber wird ja eh nicht passieren...

Grüße am Morgen,
Jörg

26.03.2003 13.45 | Andreas |

Mahlzeit!

Original von Jörg
Im übrigen denke ich, vielleicht kann das Andreas Neumann bei entsprechender Recherche nachprüfen, dass die Verordnung wohl nur für Neubauten gelten wird.


Ich habe den Text des Referentenentwurfs leider weder auf der WWW-Seite des Ministeriums noch nach (allerdings sehr oberflächlicher und kurzer) Google-Recherche gefunden. Jetzt habe ich mal beim Ministerium angefragt. Über das Ergebnis werde ich berichten.

Slainte,

Andreas

26.03.2003 16.33 | Jörg |
Andreas, Du bist mein Held :) ! Danke Dir für die Mühen !!

Greetings,
Jörg

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