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09.02.2009 09.11 | Sabine | Gericht: Landwirt braucht Erlaubnis zum Transport eigener Tiere
AHO Redaktion Grosstiere
9. Februar 2009
Gericht: Landwirt braucht Erlaubnis zum Transport eigener Tiere

Koblenz (aho) - Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger bewirtschaftet als Landwirtschaftsmeister einen eigenen Betrieb im Westerwald. Da er bisweilen seine Tiere über längere Strecken transportiert, beantragte er die hierfür nach EU-Recht erforderliche Genehmigung. Deren Erteilung lehnte der Westerwaldkreis ab, da der Landwirt weder an einer entsprechenden Ausbildung teilgenommen noch die sich daran anschließende Prüfung abgelegt habe. Hiergegen klagte der Landwirt. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Die Versagung der Genehmigung, so die Richter, sei nicht zu beanstanden. Auch ein Landwirt, der seine eigenen Tiere transportiere, brauche einen Befähigungsnachweis zum Tiertransport. Die im Jahr 1974 abgeschlossene Ausbildung des Klägers als Landwirtschaftsmeister ersetze diesen Nachweis nicht. Sie könne schon aus zeitlicher Sicht nicht die nach den europarechtlichen Vorschriften geforderten technischen und administrativen Aspekte zum Schutz von Tieren bei deren Transport umfasst haben. Dies sei nach der EG-Verordnung aber zwingende Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Transportgenehmigung.

Gegen diese Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Zulassung der Berufung beantragt werden.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20. Januar 2009, 2 K 498/08.KO)

09.02.2009 09.23 | Schnitzel&Eva |
"zum Schutz von Tieren bei deren Transport umfasst"

und was ist mit den tiertransporten quer durch europa,z.t. ohne futter und wasser?! da kommt mir echt die galle hoch!!

es lebe die EU,der bürokratismus :mauer:

09.02.2009 10.02 | windfried |
Guten Morgen! Jeder der mich kennt weiss eigentlich das ich im Zweifel immer auf Seiten der Tiere stehe aber in diesem Fall unterstütze ich den Berufskollegen ohne Vorbehalte. Ohne zu wissen ob seine Weste überall blütenweiss ist kann man jedoch keinen vollen Persilschein ausstellen. Zum Thema Transportberechtigung ist es jedoch eine amtliche Schikane einem geprüften Meister mit 35 Jahren Praxis zu unterstellen das er seine Tiere nicht fachgerecht transportieren könne. Wer in einer Geheizten Amtssube sitzt und Anweisungen von oben erteilt hat oft das Denken verlernt und wer in Brüssel und Berlin Gesetze mit heisser Nadel strickt hat das Denken oft schon vorher aufgegeben denn dieses Gesetz ist in dieser Form flüssiger als flüssig nähmlich überflüssig, es grenzt aus und hilft niemandem, am wenigsten den Tieren. Gruss Windfried

09.02.2009 10.38 | Silke (wutzwutz) |
Sorry aber das seh ich doch etwas anders. Ob geprüfter Meister oder nicht und auch nach 35 Jahren Erfahrung kann man nicht sicher sein, daß der Transport richtig durchgeführt wird. Er arbeitet auf eigene Rechnung und wird darauf bedacht sein, daß alles so wenig Kosten wie möglich verursacht.
Die Erfahrung mit Transporten zeigt, daß hier sehr oft "geschlampt" wird. Daher halte ich es für wichtig daß KEINER eine "Ausrede" hat für nicht sachgemäßen Transport.

Gruß
Silke

09.02.2009 10.48 | funnykisses |
Gleiches Recht für Alle.................. sehe ich auch so.

09.02.2009 11.05 | windfried |
Hallo! Ich streite nicht ab das es schwarze Schafe gibt, die sind überall. Aber ein paar Stunden Laberei mit 2 Amtsmenschen (Landw. Lehrer u. Amtstierarzt) sowie einem sehr jungen Fahrlehrer sowie einem gebührenpflichtigem Stempel auf einem Blatt Papier zusammen mit 3 Tassen Kaffee lösen das Problem bestimmt nicht. Man solte auch nicht jeden in Generalverdacht nehmen weil er einen eigentlich sinnlosen Schein nicht erworben hat. Gruss Windfried

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