28.12.2008 19.01 | carmen | Schweinehaltung |
Ich möchte mir drei Schweine kaufen und für die Eigene schlachtung Füttern.
Die Frage ist, gibt es Bauvorschriften für den Schweinestall.
Das ich den Dung im Garten Lagern.
Wie groß sollte der Stall sein, ?qm
Muß der Fußboden so Hergerichtet werden das Kein Dung und Urin in den Garten laufen darf.
Gibt es Gesetze für die Hausschlachtung.
Carmen |
28.12.2008 19.22 | PommernPower | |
Moin
Muß der Fußboden so Hergerichtet werden das Kein Dung und Urin in den Garten laufen darf.
wenn du den Fußboden nich befestigst dann haste bei 3 schweinen ruckzuck nen schlachtfeld in "deinen Stall"
was das sauberhalten bestimmt mehr als erschwert.
> fester Boden (als. Bsp. Beton) mit folie unten drunter das keine Jauche und etc ins Erdreich bzw grundwasser kommen ...
Die Frage ist, gibt es Bauvorschriften für den Schweinestall.
>"Tierschutz- Nutztierhaltungsverodnung"
Gibt es Gesetze für die Hausschlachtung.
> gelten doch sicherlich die selben wie bei normaler schlachtung
Wie groß sollte der Stall sein, ?qm
>glaub 2 qm je schwein sollten es schon sein
>>Trog muß so lang sein das alle tiere gleichzeitig fressen können
Das ich den Dung im Garten Lagern.
kann man im garten lagern solang sich kein nachbar beschwert wegen geruchsbelästigung :liplick:
und du den mist regelmäßig von der lagerstelle enfernst (glaube halbjährig) ^^ also z.B. aufm acker breit streuen etc.
lagerstellen wechseln muß man auch glaube wenn keine betonplatte + nich lagern auf Brach oder nich landw. genutzten Flächen ^^ etc.
naja
hoffe ich konnt nen wenig helfen
^^
wer Rechtschreib fehler findet darf se behalten !
Alle angaben ohne gewähr .... natürlich
mfG
aus vorpommern |
29.12.2008 00.15 | Doris | RE: Schweinehaltung |
... ich lach mich hier gerade schlapp wegen:
wer Rechtschreib fehler findet darf se behalten !
:lach: :lach: :lach:, der war gut, Micha :up: :lach:
Liebe Grüße,
Doris |
29.12.2008 20.29 | funnykisses | RE: Schweinehaltung |
Also 2m² pro Schwein halte ich glatt für zu viel.................. jedenfalls für Mini´s. |
29.12.2008 21.58 | PommernPower | RE: Schweinehaltung |
Also 2m² pro Schwein halte ich glatt für zu viel.................. jedenfalls für Mini´s.
klar is das viel, aber wenn man schon extra nen stall dafür baut dann kann man ihm ja gleich nen bissen größer dimensonieren
falls es irgenwann nich mehr 3 Schweine sonder 4 oder 5 sind ^^ man weis ja nie was kommt ^^
mfG
vorpommern ANNO 29.12.2008, um 21,58 Uhr |
30.12.2008 10.44 | Joe | RE: Schweinehaltung |
Hallo,
"Ich möchte mir drei Schweine kaufen und für die Eigene schlachtung Füttern." das habe ich kopiert
Ich denke dieses gravierende Problem sollt hier nicht gelöst werden.
Desweiteren ist von Minis hier nicht die Rede |
30.12.2008 11.39 | Sabine | |
Moin
Hier gehts nicht um Minischweine.
Dieses Forum ist auch für Privathalter und Landwirte gedacht, deshalb war die Frage hier richtig.
Wir sind uns doch wohl alle im Klaren darüber, das nur auf diese Art der "Massentierhaltung" begegnet werden kann, oder? |
30.12.2008 16.07 | funnykisses | |
Sehe ich auch so. Sonst müssten wir alle "Veggies" sein und dem ist ja nicht so................. :kaffee: |
04.02.2009 06.55 | flens1978 | RE: Schweinehaltung |
Hallo
2 punkte sind zu beachten
1. bau bloss ein festen stall alles sehr stabil sonst hast du nicht lange freude an deim stall die machen dir den sonst kurz und klein und denke von vorne rein an genug spielgegenstände für die schweine und die richtige temperatur.
2. verfütter nicht zu viel essen reste ( da sie dir sonst verfetten)
mfg fabian |
04.02.2009 16.36 | Sabine | |
Essensreste werden gar nicht verfüttert, das ist nach EU-recht verboten.
Himmel nochmal, wofür gibts Schweinefutter?
Also, Essensreste ganz schnell aus dem Gedächtnis streichen...streich-------- |
04.02.2009 17.16 | windfried | |
Hallo! Keine Essensreste, auch keine aufbereiteten, und auch im Fertigfutter (gilt auch für Sebstmischer) keine Tierischen Produkte sollte sich als EU Recht auch im hohen Norden herumgesprochen haben. Alle Rechtsvorschriften egal ob EU-, Staats-, Regional- oder Ortsrecht gelten grundsätzlich für alle, egal ob man sie früh, früh genug, spät, zu spät oder gar nicht beachtet. Auch die Folgen ob sie nun Positiv oder Negativ gewertet werden (müssen) sind wieder für alle da. Wir wollen doch nicht weder aus Nachlässigkeit und auch nicht aus anderen Gründen welche es auch immer sein mögen zu Gesetzesbrüchen aufrufen und diese auch nicht tolerieren. Gruss Windfried |
Views heute: 331.232 | Views gestern: 556.037 | Views gesamt: 625.528.189
|