[BotIndex] [««] definition landwirtschaftlicher betrieb ???  

18.11.2008 14.37 | silke_ol | definition landwirtschaftlicher betrieb ???
hallo,
wer kennt sich den mit dem ganzen behördenkram rund um die schweinehaltung im aussenbereich aus ?
nachdem ich nach einer ganzen odysse meinen joschi wiederhabe, soll er nun ein schönes freigehege bekommen. (ist mir bekannt, dass einzelhaltung nicht gut ist; wird jetzt auch erstmal nur vorübergehend sein)
nun habe ich schon fast alle bauern im umkreis abgeklappert; leider ist keiner bereit, mir etwas land zu verpachten. also versuche ich nun, über das liegenschaftsamt ein stück land zu bekommen.
da ich mich natürlich vorab schon etwas schlau machen wollte, habe ich mich durch diverse gesetze und vo gequält. der knackpunkt wird wahrscheinlich sein, dass man laut BauGB Landwirt sein muss, um im aussenbereich priviligiert bauen zu dürfen. kennt sich da jmd näher mit aus ? hat man denn chancen, dass das amt einem das trotzdem genehmigt. irgendwie muss man ja sein schweinchen ja schließlich vernünftig unterbringen können. der witz an der ganzen sache ist meiner meinung ja auch, das man in bayern auch zwingend einen betrieb gründen muss, wenn man sein nuffi bei der btsk anmeldet.
also ist man dann ja doch irgendwie so halb bauer :)
naja, wäre auf jedenfall für erfahrungsberichte dankbar.
lg
silke

18.11.2008 19.56 | sparky | RE: definition landwirtschaftlicher betrieb ???
Hallo Silke,

wir kämpfen auch schon seit 3 Jahren um einen landw. Betrieb anerkannt zu bekommen. Ist garnicht so einfach.

Bei uns in RLP sind die Vorraussetzungen folgende:
-5 ha Land
- und mindestens 30% des Einkommens müssen aus diesem Betrieb erwirtschaftet werden.
und das ist bei uns das Problem.
Wie wir alle wissen ,kostet Tierhaltung wie wir sie betreiben, nämlich aus Tierliebe, nur Geld und bringt keinen Verdienst.
Wir sind zwar priviligiert, was auch schon einige Vorteile bringt, aber kein Landwirt.

Wir halten unsere Minis aber trotzdem in Freilandhaltung.
Denn für eine Schweinehütte auf eine Wiese zu stellen (sofern sie transportabel ist und kein wesentlicher Bestandteil des Gundstücks) braucht man kein Bauer zu sein.
Genehmigungen zur Schweinehaltung kannst Du über das Vetamt bekommen. Du meldest einen schweinehaltenden Betrieb an und bekommts eine Betriebsnummer mit der Du dann beim Landeskontrollverband angemeldet bist.

Wenn ich falsch liege, bitte ich um Berichtigung. Es ist bestimmt jemand unter uns, der sich besser auskennt.

18.11.2008 22.07 | Sabine |
Moin Silke

Erst mal herzlich Willkommen bei uns, schön das du hergefunden hast. :up:

Also, um Schweine zu halten musst du kein Landwirt sein.

Aber ob du als Privatmann ein Stück Land vom Liegenschftsamt bekommen kannst, weis ich nicht.

Wenn du dein Schwein bei der TSK anmeldest musst du auch kein Landwirst sein, auch in Bayern nicht.

Ich weiss auch gar nicht ob das so sinnvoll ist, denn dann käme auch gleich die Berufsgenossenschaft und würde die Hand aufhalten.

19.11.2008 15.17 | Sabine |
Moin

Ich nochmal, jetzt hab ich etwas mehr Zeit.
Du brauchst für dein Schwein keinen festen Stall zu bauen, eine selbst gebaute Hütte oder eine Fertigfreilandhütte (www.a-hytten.de) tuns auch.
Du bekommst automatisch beim anmelden der Schweine ne Betriebsnummer zugewiesen.

Der Gesetzgeber stellt bestimmte Ansprüche an den Zaun, was Höhe und doppelte Einzäunung angeht. Am besten setzt du dich mit dem Vetamt in Verbindung, der sagt dir dann wie er den Zaun sehen will. Ob er auf 1,50m Höhe besteht oder auch mit weniger zufrieden ist. ;)

Gibts Wildscheine bei euch in der Gegend? Da muss unbedingt jeder Schnüffelkontakt vermieden werden, wegen der Seuchenübertragungsgefahr.

War dir Joschi weggelaufen, oder was war das für ne Odyssee? Ich bin gar nicht neugierig. :floet:

26.11.2008 16.39 | silke_ol |
hallo,
nun hab ich endlich etwas zeit. eine betriebsnummer habe ich, da joschi ordnungsgemäß gemeldet ist. ich bin nun zz am "kämpfen", ob ich nun ein stück land von der stadt bekomme, oder nicht. habe heute mit dem liegenschaftsamt telefoniert und werde nun erstmal einen antrag stellen. d.h. mit plan, was ich bauen möchte etc.
auf einmal hat man dann auch alle ämter an den hacken; zuerst war nur die rede vom bau- und umweltamt, nun möchte auch noch das vetamt mitmischen. damit er auch artgerecht gehalten wird; haha. erst machen sie´s einem schwer und dann noch schwerer. man möchte die lieben nuffis ja gut halten, das versteht sich doch von selbst. es ärgert mich auch so ein bisschen, dass jeder bauer um die ecke seine 10 schweine ohne freilauf in einem 40qm stall halten kann ohne ärger zu bekommen und wenn man selbst ein schönes gehege bauen will, wird einem das so erschwert.
ach ja, falls mein antrag abgewiesen wird werde ich versuchen, das ganze über meinen onkel laufen zu lassen, der ist nämlich "echter" landwirt ;)
von wg odysee: joschi ist schon vom hohen norden, wo ich ihn mit der flasche aufzog nach franken vermittelt worden. da die jedoch nicht mit ihm zurechtkamen, musste ich ihn spontan nach 4 wochen zurückholen. mittlerweile bin ich so froh, dass ich ihn wiederhabe und will ihn auch nicht wieder hergeben. hatte zwar anfangs darüber nachgedacht, aber da er nach dieser episode so verstört war, wollte ich ihm das nicht nochmal antun.
jetzt muss dass nur noch möglichst schnell mit dem gehege klappen.
soviel erstmal dazu
lg silke

26.11.2008 17.19 | windfried |
Hallo! Normalerweise beginnt die Genehmimigung einer Nutztierhaltung (Schweine sind nach dem Gesetz Nutztiere) beim Vet. Amt die sagen schon was alles sein muss, es beginnt bei der Fläche mit Doppelzaun, Meldung bei der Ortsbehörde, Hi-tier, Tierseuchenkasse usw. Stall mus I.d.R. nur genehmigt werden wenn Massiv gebaut wird oder wenn die Fläche in oder in der Nähe einer Wohnsiedlung liegt, dort sind immer Schwierigkeiten vorprogrammiert. Bei der Haltung sollte man nach Möglichkeit darauf achten das es mindestens 2 Schweine sind und das Futter vollwertig und artgerecht für das jeweilige Alter der Schweine ist. Gruss Windfried

26.11.2008 17.21 | Sabine |
Moin Silke

Ich weiss nicht ob mein greises Hirn mich jetzt im Stich lässt, oder nicht. Der Name Joschi sagt mir was..kann das sein? Hatten wir mal telefoniert? Irgendwas dämmert mir da.

27.11.2008 07.07 | silke_ol |
guten morgen,
ja, wir hatten damals telefoniert wg evtl vermittlung bzw. dem transport. der hat übrigens super geklappt, war total entspannt der süße und hat die meiste zeit vor sich hin gepennt :)

27.11.2008 11.39 | Sabine |
Moin Silke

Ah ja, dann bin ich doch noch nicht so ganz verkalkt. Puh. "schweissabwisch"

Aber schön das der Lütte wieder bei dir ist und alle gut ging.

10.09.2009 15.20 | pflug99 | RE: definition landwirtschaftlicher betrieb ???
Liebe Silke,
komme vielleicht etwas spät mit meinem Beitrag, aber vielleicht hilft es noch.
Als landw. Betrieb im Sinne des Baurechts (das ist hier gefragt) gilt man, wenn man u.a. einen auf Dauer angelegten Betrieb hat und das landw. Einkommen einen wesentlichen Anteil des gesamten Einkommens ausmacht und über Eigentum an landw. Fläche verfügt und einen wesentlichen Teil seiner Arbeitszeit (über 200 Stunden) in der Landwirtschaft verbringt.
Bauen im Außenbereich darf man als ein Landwirt wie oben, wenn das Bauvorhaben dem landw. Betrieb dient ("nützlich" genügt dann nicht; "notwendig" muss es aber auch nicht sein), aus dem landw. Betrieb heraus finanziert werden kann und ein "vernünftiger Landwirt" in einem gleichartigen Fall unter "größtmöglicher Schonung des Außenbereichs" auch so verfahren würde. Es ist also alles andere als einfach, im Außenbereich als Nichtlandwirt zu bauen. Es gibt zwar sogenannte verfahrensfreie Vorhaben, doch die sind daran gebunden, dass der Bauherr eben Landwirt im Sinne des Baurechts ist.
Also: dem Baurecht ist der Tierschutz, so gesehen, wurscht.
Und wenn der Onkel als Bauer, der sonst keine Schweine hält, einen Schweinestall für Joschi bauen will, geht das auch nicht ohne Weiteres - für nur ein Schwein zu bauen, ist für den Onkel unwirtschaftlich, deshalb unvernünftig und aus baurechtlicher Sicht deshalb abzulehnen.

Lieber Gruß

pflug99

[BotIndex] [««] [Original-Thread]  

BotFood V1.3 by Utopia

Views heute: 142.410 | Views gestern: 263.392 | Views gesamt: 624.783.330