[BotIndex] [««] Kreis Karlsruhe: Immer mehr Tierschutzvergehen  

14.04.2008 11.01 | Sabine | Kreis Karlsruhe: Immer mehr Tierschutzvergehen
Karlsruhe (aho) - Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der durchgeführten Tierschutzkontrollen im Kreis Karlsruhe nochmals gestiegen. So wurden bei den 327 durchgeführten Kontrollen in etwa 190 Fällen Mängel oder Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt. „Dies stellt nahezu eine Verdoppelung der Verstöße gegenüber 2006 dar“, so Dr. Klaus Joachim Thierer bei der Vorstellung des aktuellen Jahresberichtes „Tierschutz“ vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Karlsruhe. Aufgrund der festgestellten Mängel wurden im vergangenen Jahr insgesamt 232 Maßnahmen zur Beseitigung eingeleitet.

Die Art und die Schwere dieser Mängel sind sehr unterschiedlich. In über 50 Fällen mussten sogar förmliche tierschutzrechtliche Anordnungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel verfügt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr. Allein in drei Fällen konnte aufgrund der Schwere beziehungsweise der Häufigkeit der Verstöße nur noch das Untersagen des Haltens und Betreuens von Tieren angeordnet werden. Insgesamt in sieben Fällen waren die Tierhalter mit der Anzahl der von Ihnen gehaltenen Tiere überfordert, so dass nur ein Reduzieren des Tierbestandes in Betracht kam. In drei weiteren Fällen war das Ausüben gewerblicher Tätigkeiten wie Zucht und Handel von Wirbeltieren sowie das Betreiben eines Reitbetriebes zu untersagen. Allerdings musste im vergangenen Jahr nur noch in drei Fällen vor Überprüfung der Tierhaltung mit einer Verfügung angeordnet werden, dass ein Betreten der Tierhaltung sowie die Untersuchung der Tiere zu dulden ist.

Weiter wird im Jahresbericht ausgeführt, dass im vergangenen Jahr vermehrt Anordnungen zur Behandlung von Tieren durch die praktischen Tierärzte, zur Sicherstellung von ausreichend Futter und Wasser, zur Beseitigung von Mängeln in der Klauen- beziehungsweise Hufpflege sowie zur Beseitigung von Mängeln beim Misten und der Einstreu getroffen werden mussten. Da trotz dieser Anordnungen die Mängel nicht immer beseitigt worden waren, wurden in 14 Fällen Zwangsgelder festgesetzt. Auch dies stellt eine deutliche Steigerung im Vorjahresvergleich dar.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen berichtet weiter, dass darüber hinaus aufgrund festgestellter Verstöße gegen das Tierschutzrecht im letzten Jahr insgesamt 48 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Auch hier ist eine ernorme Steigerung um 20 Verfahren im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Wieder wurden Verstöße bei der Hundehaltung, beim Transport von Tieren sowie wegen Verstoßes gegen ein Tierhalteverbot festgestellt. Darüber hinaus wurden Verstöße unter anderem wegen Zurücklassens von Tieren geahndet. In zwei besonders schweren Fällen wurde Strafanzeige gegen die Tierhalter bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt. In einem Fall wurde der Tierhalter bereits zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

„Auffällig für die Verstöße des vergangenen Jahres war das häufige Zurücklassen von Tieren in Wohnungen, aus denen der beziehungsweise die Tierhalter ausgezogen waren, ohne ihre Tiere mitzunehmen oder zu versorgen beziehungsweise versorgen zu lassen“, stellt Dr. Thierer fest. Nur durch das rechtzeitige Eingreifen des Amtes konnte verhindert werden, dass die Tiere größeren Schaden nahmen oder gar zu Tode kamen.

Nach dem Tierschutzgesetz besteht für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten wie beispielsweise das gewerbliche Züchten, das Betreiben von Tierpensionen und Reitställen und den gewerblichen Handel mit Tieren ein Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass mit der Tätigkeit erst nach Überprüfung und Zustimmung der Behörde begonnen werden darf. Im vergangenen Jahr konnten von der Behörde 16 Erlaubnisse dieser Art ausgestellt werden. Dies bedeutet eine leichte Zunahme der erteilten Erlaubnisse im Vergleich zum Vorjahr.

Darüber hinaus ist im Januar 2007 die EG-Verordnung 1/2005 in Kraft getreten. Diese regelt den Transport von Tieren. So sind bei Transporten, die als wirtschaftliche Tätigkeit aufzufassen sind, nunmehr Zulassungen der Transportunternehmen erforderlich. Weiterhin müssen Fahrer und Betreuer über einen Befähigungsnachweis verfügen. Nach dieser Verordnung wurden im vergangenen Jahr 21 Zulassungen von Transportunternehmen erteilt und 25 Befähigungsnachweise ausgestellt.

Erstmals wurden auch so genannte „Cross Compliance“-Kontrollen im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe durchgeführt. Je nach Schwere der festgestellten Mängel kann dies zu Kürzungen von EU-Fördermitteln führen. Verstöße wurden jedoch nicht festgestellt.

14.04.2008 15.26 | olga |
Wenigstens erfolgen solche Kontrollen, wo dann auch festgestellt wird, welche Mängel vorliegen.

Siehe den Bauern, der seine Schweine verhungern ließ (der sich selber angezeigt hat), hier sind diese "Cross Compliance" von Vorteil, um das sowas nicht wieder passiert (ist zwar Utopie, aber die Hoffnung stirbt zuletzt).

[BotIndex] [««] [Original-Thread]  

BotFood V1.3 by Utopia

Views heute: 118.728 | Views gestern: 79.984 | Views gesamt: 624.282.342