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10.02.2008 17.54 | Unsere Beiden | Ohrmarken oder Chip ???
Ohrmarke oder Chip ???

Was können wir gegen diese Behördenwillkür unternehmen.
Unsere kleinen leben wie unsere Kinder, die bekommen nichts zu fressen, was ich / wir nicht selber essen würden. Selbst angefaulte Stellen im Apfel werden herausgeschnitten, kein Fleisch, kein Tiermehl, usw......
Nichts desto trotz, unsere Mini-Schweinchen, sind keine Schweine im Sinne der Fleischgewinnung zum fressen.
Sind Euere Lieblinge alle geohrfeigt, oder gechipt.????????
Die Ohrmarken bei den kleinen Tieren währe eine echte "Tierquälerei".
Denn es steht geschrieben, dass man keinem Lebewesen Leid zufügen darf.
Denn wenn unsere Kleinen durchs Unterholz toben, bleibt schon mal die Ohrmarke im Gebüsch hängen, und die / der kleine kommt mit aufgerissenem Ohr zurrück, was ja natürlich im Massenschweinestall in artgerechter Haltung, lach mit schimmelig, nicht sooft vorkommt, oder ??

Meine Frage.:

Wie sieht es mit der Kennzeichnung aus. Gesetzgebung kenn ich.
Welche Alternative zur Ohrmarke gibt es in diesem s......... Land.
Welche Erfahrung habt ihr mit dem "Chip". ??????????????? Sehr wichtig.
Welche Gerichtsverfahren zugunsten unsere Minis gibt es in Richtung Schip ??

Mit freunlichem Gruss,

Trüffel und Rosi iA.

10.02.2008 18.41 | PommernPower |
moin

Welche Alternative zur Ohrmarke gibt es in diesem s......... Land.

es gibt keine ;)
-------------

10.02.2008 18.53 | Sabine |
Moin

Es gibt keine Alternativen zur Ohrmarke, der Gesetzgeber in D lässt nix anderes zu.

Alles andere ist nette Kosmetik, aber nicht erlaubt.

11.02.2008 14.07 | cyrell |
Wie gesagt muss man ne Ohrmarke haben..aber manche Vets lassen mit einem reden das man die Ohrmarke nur griffbereit haben muss und nicht am Schwein....

11.02.2008 23.07 | windfried |
Guten Abend ! Da sitzt der Amtsvet. aber auf nem Schleuderstuhl der ihn die Kariere und nen hübsches Sümchen Euros kosten kann. Das Tier muss identifiziert werden können und nicht der halter. wenn mehr als 1 Schwein gehalten wird lässt das Gesetz keinen Spielraum und auch der Halter ist dran im schlimmstenfall mit allem was er hat. gruss windfried

11.02.2008 23.26 | cyrell |
Tja das is eben die Sch... das vor dem Gesetz Schweine immer noch nur zum fressen und nicht zum lieb haben da sind....

Die ganze Gesetzeslage bezieht sich eben auf die Massentierhaltung, die bäuerliche Haltung wo es darum geht Geld zu machen...

Insofern finde ich die Kennzeichnungspflicht etc gut das hier eben die Chance wäre das mit den armen Tieren nicht so viel Schindluder getrieben wird...aber das ist es eben das gerade da wo es den Tieren schlecht geht die Verantwortlichen wegsehen, keine Zeit-kein Geld-keine Lust.

Die Leute die gut mit ihren Tieren umgehen, alles dafür tun würden bekommen Ärger, aber die Leute die Tiere sammeln, zusammenpferchen, verwahrlosen lassen....oder eben in den Mastanlagen wo Geld dahinter ist....da lässt das lange auf sich warten die liebe Staatsgewalt wenn sich denn überhaupt mal was tut....

Wäre Zeit das hier mal für *Haustierhalter* ein wenig am Gesetz geschraubt wird....

12.02.2008 00.16 | windfried |
Hallo Cyrell ! Das ist doch ein ganz anderes Thema. Auf die Bauern und die Massentierhalter schimpfen ist die eine Seite aber in der Tretmühle als Bauer zu überleben die andere. ich war lange genug selbststänger Bauer um zu wissen wie der Hase läuft. Für Schweine gibt es keine subventionen. Um ein Familieneinkommen von etwa 25000€ und das notwendige Betriebskapital zu erwirtschaften brauchte ich einen Betriebsreingewinn vor Steuern von mindestens 80000€ Gut gewisse Prämien sind nicht zu verachten aber bei einem Reingewinn von ca. 22€ ( durchschnitt über 5 Jahre) pro Schwein kann sich jeder ausrechnen wieviel Tiere ich im Jahr verkaufen musste bzw. in den ställen standen. ( 2,33 mal kann der Stallplatz im jahr belegt werden) Ich hab aufgegeben weil ich durch den Druck der Abnehmer nach immer mehr und immer billiger krank wurde aber heute ist die Spanne noch kleiner und der Druck durch Handel und Paierkram noch viel grösser. gruss windfried

12.02.2008 00.29 | cyrell |
Hoi windfried...ich hab weniger auf die Bauern etc geschimpft...

Eher auf das Gesetz das den Tieren und den Haustierhaltern hier keinen Schutz/Ausmahmen bietet.

Das Preisdumping und damit die folgende Tiermisshandlung durch die Bauern die keinen Bezug mehr zum Tier aufbauen können und nur noch als Ware händeln können etc ist ne andere Sache

18.08.2008 16.09 | RedBullCreative | RE: Ohrmarken oder Chip ???
ja, da hast voll recht

18.08.2008 20.25 | funnykisses | RE: Ohrmarken oder Chip ???
Hallo Red Bull.........

Du hast auf einen Beitrag vom Februar geantwortet........... ;)

01.09.2008 18.25 | Pogorius | RE: Ohrmarken oder Chip ???
dann antworte ich auch :D

ich durfte se bei sissi ans geschirr machen...

02.09.2008 02.58 | Puppyclip |
Ich will auch noch "reinsenfen". :D

Wo soll man den Grenzstrich ziehen zwischen Hobbyhaltung und "Hobbymast"?

Wie oder wer soll das auseinanderhalten und kontrollieren?

Ich kenne durchaus einige Schweinehalter, die sabbeln dem Amtsvet. etwas von Hobby...Schweini liebhaben usw vor....aber am Ende landen selbst die feist gemästeten Minischweinchen auf dem Grill als überdimensionales Spanferkel, oder werden gar verkauft...das Fleisch mein ich...so unter der Hand sozusagen...

Somit gelangen sie eben auch in den Kreislauf mit allen Gefahren; ganz davon abgesehen, dass die Schweinepest z.B. sich auch nicht vorher anschaut, ob das zu befallene Schwein wirtschaftlich genutzt werden soll, oder zur Familie gehört.

Wie soll ein Amtsvet. das dann auseinander halten...wer weiss schon vorher genau, was einem Ferkel auf seinem Lebensweg mal passieren wird?

Das bissel pieks mit der Ohrmarke....ich bitte euch das sind Schweine und keine Porzellanpüppchen, die seelisch daran zerbrechen, wenn da kurz die Marke eingeknips wird.

Ich habe für Willy seine Ohrmarke mitbekommen, die ist miniklein und wird ihm gleich nächste Woche eingepiekt und gut ist das.
Usere Rosi bekam ihre auch gleich beim Einzug und hat das gar nicht registiert, was da am Ohr war.

Man muss sich einfach mal anschauen, wie rüde die Schweinchen untereinander sind....da ist so eine Marke im Ohr gar nix... :up:

02.09.2008 09.21 | Pogorius |
stimmt, da sprichst du das entgegenkommen der ämter an: sie haben kleinere marken rausgebracht! das wars dann aber auch schon...
bei liebevoll gehaltenen, freien schweinis besteht durch das ding einfach mal ganz klar eine verletzungsgefahr...

als ich mit sissi zum registrieren hinbin, da sagten die vom amt selber: nee, das können wir nicht machen und das sollen minischweinmarken sein?!?
und deshalb gabs die ausnahme, dass ichs ans geschirr mache und da die wussten, dass es mein knirps ist und ich eh auch zu tierärztlichen kontrollen gehe und so wurde da wohl auch kein geschrei gemacht...

also sie haben einfach direkt gesehen, dass es halt wirklich ein hausschweini mit garten war...
also entweder man schickt "inspekteure" hin oder man macht es über tierärztliche regelmäßige untersuchungen oder so...

aber ein weg ließe sich da gewiss finden und die "lückenbüßer", die so viele schweinis haben, dass es auch mast sein könnte, die müssen halt nachweise erbringen oder so... geburt und ableben der schweinis werden doch eh registriert, da fällt es gewiss auf, wenn immer zur grillsaison ein massensterben bei nem halter losgeht...

02.09.2008 18.53 | Sabine |
Moin

Ich möchte hier nur noch mal klarstellen das es verboten ist, etwas anderes als ne Ohrmarke zur Kennzeichnung zu nehmen.
Wenn das ein TA oder sogar ein Amtsvet macht setzt er sich über Recht und Gesetz hinweg. Und ich möchte nicht das jemand denkt das wäre dann legal. ;)

Das wäre genauso als wenn mein Dorfscheriff mir sagt: du darfst auf der Parkverbotszone stehen...du hast dein Auto ja nur zum Spass und musst keine Dienstfahrten damit machen. Ihr seht den Unterschied.
Gesetze sind für alle gleich gemacht...und das ist auch gut so. ;)

03.09.2008 08.20 | Migi |
Hallo...
...im Buch "Minischweine steht dass Die Ohrmarke nur mitgeführt werden muß. Wie kommt es zu solch verschiedenen Definitionen wenn es doch eigentlich ganz klar im Gesetz stehn müsste? Mitgeführt ist ja sehr dehnbar, oder?
Liebe Grüße, Migi

03.09.2008 08.52 | Sabine |
Es gilt, ganz klar, was im Gesetzestext steht. Und da steht nicht mitgeführt...sondern:
Viehverkehrsverordnung §39 Kennzeichnung

http://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__39.html

Wie es zu solchen Sprüchen kommt? Naja, es gibt verschiedene Bücher. Und manche sind Märchenbücher... :grin:

Es wird nicht wahrer nur weil es einem besser in den Kram passt.

03.09.2008 09.23 | Migi |
Louis hat keine Ohrmarke vom Ursprungsbetrieb, das hat der Züchter, so sagte er uns, mit dem Amtsvet. so abgesprochen. Wir haben Louis angemeldet, haben aber noch keine Antwort und keine Ohrmarke. Wessen Problem ist das nu`n? Unsers oder das vom Züchter? Was haben wir zu tun?

03.09.2008 09.38 | Puppyclip |
Eigentlich darf man kein Schwein ohne Ohrmarke kaufen/übernehmen...

Da müsste man sich eigentlich auch vorher kundig machen.

03.09.2008 09.59 | Migi |
Ja, natürlich. Es ist halt nur so, dass man Informationen glaubt wenn sie ja sogar vom Amtsvet kommen, davon ab ist er nun da, da hilft es nicht was ich vorher hätte machen müssen. Und registriert ist er ja, die Nummer der Ohrmarke steht auf Papier, also müsste diese Ohrmarke ja nachträglich zu bekommen sein. Wobei sich zurzeit dafür kein Mensch interessiert.

03.09.2008 10.14 | Sabine |
Nee, jetzt bekommst du eine Ohrmarke mit deiner Betriebsnummer von deinem Amtsvet, (es sei denn der Züchter rückt sie noch raus, das glaube ich allerdings nicht, denn sonst hätte er nicht so einen Quatsch erzählt).
Rufe doch deinen Amtsvet einfach mal an, das sind keine Unmenschen. Das ist jetzt dein Problem, aber der Amtsvet wird dich sicherlich nach dem Namen des Züchters fragen.

Sag mir doch mal welches Vetamt das gewesen sein soll..da gibts doch bestimmt nen Vorgesetzten den das interessiert. :floet:

Conny hat recht, ne Übernahme ohne Ohrmarke ist illegal. Stell dir mal vor dein Amtsvet wäre ein 150%iger...dann würdest du ganz schön blechen..und dem wäre egal ob du ne mündliche Absprache mit irgendwem hast.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..so alt wie die Welt aber immer noch wahr. Leider...ich hab auch so manches mal Lehrgeld bezahlen müssen.

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