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20.12.2007 08.17 | Sabine | Vogelgrippe nicht getilgt +++ Bestimmungen für die Geflügelfreilandhaltung beachten
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Vogelgrippe nicht getilgt +++ Bestimmungen für die Geflügelfreilandhaltung beachten (20.12.2007)
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Nienburg (aho) - Anlässlich des Ausbruchs der Vogelgrippe in einer
Hobbyhaltung in Brandenburg weist der Fachbereich Veterinärwesen des
Landkreises Nienburg/Weser auf die Bestimmungen zur Freilandhaltung
von Geflügel hin.

Gemäß der Geflügelpest-Verordnung vom 18.Oktober 2007 hat der Halter
von Enten und Gänsen in Freilandhaltung sicherzustellen, dass die
Tiere vierteljährlich virologisch auf das Influenza-A-Virus
untersucht werden. Es sind jeweils 60 Tiere pro Bestand mittels
Rachen- oder Kloakentupfer zu untersuchen. Werden weniger als 60
Enten und Gänse gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere zu
untersuchen.

Anstelle der Untersuchung können Enten und Gänse zusammen mit
sonstigem Geflügel (z. B. Hühner) gehalten werden, um die
Geflügelpest frühzeitig im Bestand zu erkennen. Der Tierhalter hat
jedes verendete Stück Geflügel beim Veterinäramt zu melden, damit
dieses untersucht werden kann.

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich erneut darauf hin, dass
alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt
registriert sein müssen.

24.12.2007 17.06 | cyrell | RE: Vogelgrippe nicht getilgt +++ Bestimmungen für die Geflügelfreilandhaltung beachten
Gemäß der Geflügelpest-Verordnung vom 18.Oktober 2007 hat der Halter
von Enten und Gänsen in Freilandhaltung sicherzustellen, dass die
Tiere vierteljährlich virologisch auf das Influenza-A-Virus
untersucht werden.

Der Tierhalter hat
jedes verendete Stück Geflügel beim Veterinäramt zu melden, damit
dieses untersucht werden kann.

Gab es eigentlich bisher irgendeinen nennenswerten Fall von Geflügelpest der nicht in Massentierhaltung fern ab vom Freiland vorkam?

Und wie wollen die das mit der Untersuchung machen wenn ich mir die Zahlen ansehe wieviele hunderte von Tieren in Massentierhaltungen alleine während der Aufzucht sterben....

Werden da dann containerweise die toten Tiere weggekarrt zur Untersuchung? Wer bezahlt das und gilt es überhaupt für fabrikmässige Haltung?

Oder denken die Verantwortlichen da es sei nicht nötig weil man ja vom Freiland abgeschottet mit Klimaanlage *produziert*?

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