Hey Leute
bei uns im Mitteilungsblatt der Teilgemeinden ist eine Bekanntmachung der TSK Baden Württemberg. Darin heisst es u.a. unter Meldepflicht:
2) Schweine:
Dazu gehören Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel, Mini- und Hängebauchschweine
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Nicht meldepflichtig sind u.a. gefangen gehaltene Wildtiere (Wildschweine)
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Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Das mit den Wildschweinen ist etwas ungenau formuliert meiner Meinung nach; es gibt ja auch gezüchtete Wildschweine.
Ebenfalls nachzulesen unter http://www.tsk-bw.de/Melde_Beitragspflicht/Wer_muss_melden.php , wobei das aber nicht so ausführlich geschrieben ist wie der Text im "Blättle". Wenn es jemand wünscht kann ich die Bekanntmachung auch komplett einscannen und hochladen. |