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07.11.2007 22.58 | Robert | Mitteilung TSK
Hey Leute
bei uns im Mitteilungsblatt der Teilgemeinden ist eine Bekanntmachung der TSK Baden Württemberg. Darin heisst es u.a. unter Meldepflicht:
2) Schweine:
Dazu gehören Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel, Mini- und Hängebauchschweine
.
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Nicht meldepflichtig sind u.a. gefangen gehaltene Wildtiere (Wildschweine)
.
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Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.

Das mit den Wildschweinen ist etwas ungenau formuliert meiner Meinung nach; es gibt ja auch gezüchtete Wildschweine.

Ebenfalls nachzulesen unter http://www.tsk-bw.de/Melde_Beitragspflicht/Wer_muss_melden.php , wobei das aber nicht so ausführlich geschrieben ist wie der Text im "Blättle". Wenn es jemand wünscht kann ich die Bekanntmachung auch komplett einscannen und hochladen.

11.11.2007 23.47 | Silke (wutzwutz) |
Ich hab da ein Verständniss Problem! Finde ich ein Wildsauferkel und zieh es groß muß ich es nicht anmelden????
Ist da die Gefahr von Krankheiten nicht viel größer??

Kann mir das mal Jemand erklären oder hab ich das jetzt völlig falsch verstanden?
Gruß
Silke

12.11.2007 09.51 | Robert |
Genau das meinte ich ja. Ungenau formuliert, oder?

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