[BotIndex] [««] Neue Viehverkehrsverordnung - 24.07.2007  

24.07.2007 13.11 | Sabine | Neue Viehverkehrsverordnung - 24.07.2007
@grar.de Aktuell - Nachrichten aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz

Neue Viehverkehrsverordnung - 24.07.2007
-----------------------------------------------------------
Hannover (agrar.de) - Am 14. Juli 2007 ist die Ablöseverordnung der
Viehverkehrsverordnung in Kraft getreten. Damit werden verschiedene Vorgaben der
EU in nationales Recht umgesetzt. Die Viehverkehrsverordnung enthält
Regelungen rund um den Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren: von der
Kennzeichnung über Aufzeichnungen und Bestandsregister bis hin zu Anforderungen
für Viehhandelsunternehmen, Viehmärkte etc.

Neue Regelungen waren auf Grund längst überfälligen EU-Rechtes für die
Kennzeichnung von Schafen und Ziegen erforderlich. So sind differenziertere
Angaben auf den Ohrmarken erforderlich, mit denen eine Einzeltieridentifikation
möglich ist. In Niedersachsen werden diese neue Ohrmarken nach Information des
dortigen Landwirtschaftsministeriums bereits seit Ende 2005
ausgeliefert.

Neu ist die Vorgabe beim Verbringen von Schafen und Ziegen ein Begleitpapier
mitzugeben, in dem Angaben zum abgebenden und aufnehmenden Betrieb, sowie zu den
verbrachten Tieren zu machen sind. Dadurch wird der Handel mit Schafen und
Ziegen transparenter. Für Rinder und Schweine werden diese Angaben bereits in
einer Datenbank erfasst.

Da die Datenbank für Rinder bereits im Jahr 2002 als voll betriebsfähig
anerkannt wurde, bestand die Möglichkeit im innerstaatlichen Handel auf den
bislang zwingend mitzuführenden Rinderpass zu verzichten, da die Angaben über
den Lebenslauf des Tieres vollständig in der Rinderdatenbank abgebildet werden.
Im innergemeinschaftlichen Handel und für den Export in Drittländer ist der
Rinderpass allerdings nach wie vor zwingend mitzuführen.

Um dem Rinderhalter weiterhin eine Bestätigung seiner in die Datenbank
aufgenommenen Daten zu geben und eine aufwändige Einzelfallanforderung im Falle
des innergemeinschaftlichen Handels oder des Exports, die erheblich höhere
Kosten verursachen würde, zu ersparen, wird am bisherigen Verfahren festgehalten
und jedem Rinderhalter mit der Geburtsmeldung ein Pass ausgestellt, auf dem die
Stammdaten des Tieres vermerkt sind. Dieses von den Regionalstellen amtlich
ausgestellte Dokument hat ab Mitte Juli die Bezeichnung
Rinderpass/Stammdatenblatt. Eine Mitführungspflicht und eine Verpflichtung, den
Lebensweg des Rindes auf der Rückseite zu vermerken, besteht nicht mehr. Damit
fällt der Rinderpass aus den Kontrollvorgaben zur Prämienvergabe heraus.

Es ist jedoch zu empfehlen, sich als Halter auf der Rückseite einzutragen und
den Rinderpass bei der Verbringung weiterhin mitzugeben, damit er im Falle des
innergemeinschaftlichen Verbringens oder Exports auch dem letzten Halter
vollständig ausgefüllt zur Verfügung steht. Ein mitgeführter Pass stellt zudem
für alle Käufer eines Rindes sicher, dass dieses ordnungsgemäß in HIT gemeldet
ist. Auch nutzen Handelsunternehmen und Schlachtbetriebe die maschinenlesbaren
Strichcodes auf dem Begleitdokument zur Vereinfachung ihrer
Meldeverpflichtungen.

Keine Änderung hat sich an der Verpflichtung zur Meldung an die HIT-Datenbank
ergeben. Damit sind wie bisher Geburt, EU-Einfuhr, Drittlandimport, Zu- und
Abgang sowie Tod, Schlachtung und Ausfuhr zu melden. Hier ist es wichtig, dass
alle Angaben zu Verbringungen innerhalb der 7-tägigen Meldefrist eingegeben
werden, denn nur so kann die Anerkennung als 'funktionsfähig' erhalten bleiben.
Links zum Thema Tiere ,
Links zu Gesetzen und Verordnungen .
Links
http://www.agrar.de/recht/go.php?eid=134
http://www.ml.niedersachsen.de
http://dir.agrar.de/agrar.de/Tiere/
http://www.agrar.de/recht

[BotIndex] [««] [Original-Thread]  

BotFood V1.3 by Utopia

Views heute: 113.353 | Views gestern: 556.037 | Views gesamt: 625.310.311