DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES RHEINLAND-PFALZ
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Mainz,10. Juli 2007
Sehr geehrte Tierfreundinnen, sehr geehrter Tierfreund,
im Zusammenhang mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hatte ich Sie zuletzt am 22. Dezember 2006 über den aktuellen Sachstand informiert.
Nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung war die rheinland-pfälzische Landesregierung zu dem Ergebnis gelangt, dass die derart geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungs verord nung, soweit sie die Legehennenhaltung betrifft, verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund hat die Landesregierung jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karls ruhe Normenkontrolle gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Hennen haltung) eingereicht. Das Normenkontrollverfahren richtet sich gegen die Haltung von Legehennen in Käfigen. Damit wird der Ministerratsbeschluss vom 21. November 2006 umgesetzt.
Ich hoffe, dass das Gericht sich der in der Klage vorgetragenen Argumentation anschließt.
Mit freundlichen Grüßen |