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07.07.2007 17.54 | Sabine | Bundesrat will strengere Anforderungen beim Schächten
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Bundesrat will strengere Anforderungen beim Schächten (06.07.2007)

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Berlin (aho/lme) - Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur
Änderung des § 4 a des Tierschutzgesetzes beschlossen, der die
Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen
Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, verschärft.
Zukünftig darf nach Willen der Länder eine Genehmigung nur noch
erteilt werden, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise
erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend
erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen
auftreten werden.

Damit reagiert der Bundesrat auf die veränderte Verfassungssituation
seit dem "Schächt-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom Januar
2002 und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Mai
2002. Seither stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem
Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter
gegenüber, zwischen denen durch Änderung des einfachen Rechts ein
Ausgleich zu schaffen ist, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland
herzustellen, sieht der Gesetzesantrag vor, dass von den getroffenen
Regelungen des Verwaltungsverfahrens nicht durch Landesrecht
abgewichen werden darf.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese
legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen
dem Deutschen Bundestag vor.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 424/07 (Beschluss)

07.07.2007 18.23 | Trudis Mama |
das ist ein thema, was mich am meisten ankotzt!!!
das kopftuchverbot an deutschen schulen wurde jetzt durchgesetzt, aber jeder idiot darf weiter schächten, wie er lustig ist...da kann ja jeder kommen und sagen, dass das laut seiner religion zwingend notwendig ist :mauer: :freak:. die deutsche politik kann man echt in die tonne treten, es wird zeit, dass diese quälerei komplett abgeschafft wird :motz:!!!!! sorry, aber bei sowas geht mir echt der hut hoch >_<
frustriert ist
Dany *immer noch an bessy denkend....sniff*

30.07.2007 18.19 | cyrell |
Oh toll...strengere Vorschriften

..wie soll man es denn weniger grausam machen wenn einem bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird und es 10 Minuten dauert bis man denn endlich stirbt?

Noch dazu schliessen die Schächtvorschriften betäuben keineswegs aus-Bedingung ist nur das das Tier gut ausbluten muss da das Blut unkoscher ist.

Dummerweise hält das unbetäubte Tier durch die Todesangst etwa 10 %mehr Blut zurück....also erreichen sie genau das Gegenteil von dem was das Schächten bringen soll

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