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23.11.2002 13.33 | peggy | 377 Schweine verhungert-Landwirt macht keine Aussage
Diepholz. Der 28 Jahre alte Landwirt aus Wildeshausen, dem die in einem angepachteten Stall im Diepholzer Ortsteil Aschen verhungerten 377 Schweine gehörten, hat sich gegenüber der Polizei nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Tiere waren am 20. und am 27. September eingestallt worden. Am Dienstag hatte das Kreisveterinäramt mehr als 300 verendete, zum Teil schon verwesende Tiere in dem Stall gefunden. Auch die wenigen Tiere, die das Grauen überlebt hatten, wurden am Mittwoch von den Tierärzten wegen ihres schlechten Zustandes getötet.
Nach Erkenntnissen der Polizei waren die Schweine in Aschen die einzigen Tiere, um die sich der etwa 40 Kilometer entfernt lebende 28-Jährige zu kümmern hatte. Der Stall gehört zu einer früheren Hofstelle in einsamer Lage, wie der Diepholzer Kripo-Chef Robert Hörnschemeyer sagte. Das dazu gehörende Wohnhaus ist vermietet.
Es stehe noch nicht fest, ob die Bewohner etwas von der Tiertragödie mitbekommen haben und ob sie möglicherweise zur Mitverantwortung gezogen werden können. Die Polizei stehe erst am Anfang ihrer Ermittlungen, sagte Hörnschemeyer. Es sei auch noch nicht klar, ob der 28-jährige Landwirt aus Wildeshausen in vollem Umfang und allein verantwortlich für diese Straftat ist. Dem Mann drohen jetzt bis zu drei Jahre Haft.

Von Ulrich Tatje

Quelle:Weser Kurier 23.11.2002

23.11.2002 19.19 | Jörg |
Wird bestimmt interessant sein, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Dass ihm bis 3 Jahre Haft drohen sagt ja nur was über die Höchststrafe. Wahrscheinlich läuft es auf ein 6 Monate auf Bewährung und Tierhaltungsverbot für gewisse Zeit hinaus.

Auch wenn mich der Herr Neumann dafür schlagen wird: bisweilen zweifel ich an der deutschen Rechtsprechung :rolleyes:

23.11.2002 19.31 | Sanne |
Hallo,

Es stehe noch nicht fest, ob die Bewohner etwas von der Tiertragödie mitbekommen haben und ob sie möglicherweise zur Mitverantwortung gezogen werden können.


....das muss doch irgendwer mitbekommen haben die Schweine müssen doch laut geschrien haben?:(;(

24.11.2002 09.27 | peggy |
....das muss doch irgendwer mitbekommen haben die Schweine müssen doch laut geschrien haben?
das meine ich auch! Es ist für mich einfach unfassbar, wie so viel Tierelend von den anderen Anwohnern nicht bemerkt werden konnte. Einfach unglaublich :mauer: !! Die dafür Verantwortlichen würde ich gerne...:bad::bad:.

Peggy

24.11.2002 09.37 | Jörg |
Moin Ihr zwei !
Also das mit dem Schreien ist ja relativ. Heutige Schweineställte sind häufig so hermetisch abgeriegelt, dass man daran vorbeigehen kann und tatsächlich nichts hört. Es ist ja auch die Frage, wie nah dieses Wohnhaus am Stall lag. Aber gewundert hätte es mich als Bewohner sicherlich, wenn der Bauer sich nicht um die Tiere kümmert !
Manchmal kann man bei Menschen nur noch dies :mauer: oder das :bonk: ! Oder eben, wie Peggy vorgeschlagen hat, das :bad: !

24.11.2002 11.35 | Marie-Christin |
Hallo!

Vielleicht wollen in der Nähe Wohnende nur nichts damit zu tun haben und halten sich bei der ganzen Sache zurück. Ich bin auch der Meinung, dass man schon mitkriegt, wenn wochenlang keiner auf dem Betrieb arbeitet. Das Schreien der hungrigen Schweine, naja, ich denk, sie haben wahrscheinlich nur in den ersten Tagen geschrieen, irgendwann haben sie ja keine Kraft mehr und geben es auf, fressen sich gegenseitig auf... aber mir schaudert's ja bei der Vorstellung wie Tiere verhungern....... ;(

25.11.2002 11.22 | Andreas Neumann |

Mahlzeit!

Original von Jörg
Wird bestimmt interessant sein, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Dass ihm bis 3 Jahre Haft drohen sagt ja nur was über die Höchststrafe. Wahrscheinlich läuft es auf ein 6 Monate auf Bewährung und Tierhaltungsverbot für gewisse Zeit hinaus.

Auch wenn mich der Herr Neumann dafür schlagen wird: bisweilen zweifel ich an der deutschen Rechtsprechung :rolleyes:


:bad:

Mit der "Rechtsprechung" dürfte das übrigens nur periphär zu tun haben. Die Strafrahmen gibt hierzulande immer noch der Gesetzgeber vor :-) Davon abgesehen kann ich die im Artikel wiedergegebene Wertung nicht ganz nachvollziehen. Drei Jahre Freiheitsstrafe ist die Höchststrafe nach § 17 TierSchG,

http://www.verbraucherministerium.de/tierschutz/tierschutzgesetz/11_13
.htm#a12

so dass ich davon ausgehe, dass sich der Artikel hieraus bezieht. (Drei Jahre ist übrigens eine durchaus beachtliche Strafe; u. a. ist das auch die Höchststrafe für fahrlässige Körperverletzung, für vorsätzliche Körperverletzung gibt's bis zu fünf Jahren.) Dann stellt sich aber die Frage, ob wir es hier mit einer Tat oder mit mehreren Taten zu tun haben. Der Artikel scheint als strafbares Verhalten pauschal auf das "Nichtfüttern" abzustellen. Wenn das so richtig ist, dann stimmt das mit den drei Jahren, vgl. § 52 StGB:

http://www.lawww.de/Library/stgb/52.htm

IMHO könnte man aber auch vertreten, dass wir es mit einer Vielzahl von Unterlassenstaten zu tun haben, dass also vorwerfbar nicht pauschal das "Nichtfüttern" ist, sondern das "Nichtfüttern von Schwein 1", "Nichtfüttern von Schwein 2" etc. pp. ist. (Habe gerade kurz mit meinem Kollegen gesprochen, der das allerdings anders sehen und Tateinheit bejahen würde.) In diesem Fall hätten wir es jedoch mit Tatmehrheit zu tun, so dass eine Gesamtstrafe nach § 54 StGB zu bilden wäre, mit der Konsequenz, dass sich die Höchststrafe gemäß § 54 Abs. 2 StGB,

http://www.lawww.de/Library/stgb/54.htm

auf fünfzehn Jahre erhöht.

Ich sollte mir mal wieder die Grundlagen der Strafzumessung anschauen...

Slainte,

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