[BotIndex] [««] VGT für bessere Behandlung von Nutzschweinen..  

04.01.2007 16.42 | cyrell | VGT für bessere Behandlung von Nutzschweinen..
Eben beim stöbern gefunden...wollte nach ein paar erfreulichen Geschichten über glückliche Schweine aus der Tierrettung etc schaun..

Bei google Schwein gehabt und glückliches Schwein eingegeben...das einzige was ich fand war das Glückliche Schwein, ein Roman und ein Bild über nen Schwientransport in China wo zwei Schweine in ner Maschendrahtrolle auf einem Motorrad transportiert wurden.


Der Bericht hier is schon älter, aber die Thematik aktuell...

Der VGT fordert:

• ein EU-weites Verbot der Kastenstände
• ein EU-weites Verbot des Vollspaltenbodens
• Streichung aller Subventionen für Tierfabriken!

Der VGT protestiert und arbeitet konsequent gegen die skandalöse Behandlung der Industrieschweine und anderer sogenannter Nutztiere.

Um aufzuzeigen, daß viele Tierfabrikanten und -transporteure, aber auch Tierärzte verbotene Mittel anwenden und bestehende Gesetze übertreten, wird der VGT weiterhin Skandale aufdecken und mit Aktionen für mehr Aufmerksamkeit sorgen.

Ist zwar aus Österreich doch sollten die Schweinefreunde Länderübergreifend informieren/agieren..was auch immer.


Gabs den Bericht vielleicht schon mal hier im Forum?
Habs mit der Boardsuche probiert aber nix gefunden.

Die Isolationshaft der Zuchtsauen


Damit es der Mensch praktisch hat, stehen die Zuchtsauen in Reih und Glied in knapp körpergroßen metallenen Einzel-Kastenständen oder sind – wie in Österreich erlaubt – an der Brust angekettet.


Die Einzelhaltung dieser sozial hochentwickelten Tiere ist an sich schon Tierquälerei.
Das Platzangebot entspricht knapp der Größe einer Sau, die auf einem eiskalten Betonboden stehen muß.
Spalten im Boden, aber auch Drahtgitter- oder Lochblechböden sollen dafür sorgen, daß der Kot durchfällt.
Einzige Abwechslung sind Aufstehen oder Niederlegen, doch das überlegen sich die gestreßten Tiere, weil es auf diesen Böden schmerzhaft ist: Klauen und Gelenke sind oft entzündet, die Haut ist durch die Exkremente wund.
Die Tiere sitzen nur noch auf den Hinterschenkeln, mit gesenktem Kopf und halb oder ganz geschlossenen Augen: sie „trauern“, wie dies Verhaltensforscher bezeichnenderweise nennen.Weitere Folgen dieser trostlosen Umgebung sind Verhaltensstörungen wie „Stangenbeißen“, mit dem die Sauen ihr unbefriedigtes Kaubedürfnis abzureagieren versuchen. Oder sie kauen stundenlang ihren eigenen Speichel. Dieses „Leerkauen“ und das Stangenbeißen könnte schon durch ein wenig Stroh wesentlich verringert werden. Aber das ist den Arbeitsaufwand scheint’s nicht wert!


Gebärmaschinen in der Sauen-„Zuchtanstalt“

Nach knapp viermonatiger Trächtigkeit werden die Sauen in die sogenannte Abferkelbucht getrieben.

Hier werden sie in einen Käfig, den sogenannten „Kastenstand“ gesteckt. Kein Platz zum Umdrehen, meist kein Stroh, um ihrem Trieb entsprechend ein Nest für die Ferkel bauen zu können. Die Sau steht auf Spalten- oder Lochblechboden, und das ist auch der erste Eindruck, den die neugeborenen Ferkel vom Leben bekommen, wenn sie hilflos und ungeschützt auf dem eisigen Boden kauern.

Die Muttertiere werden durch diese Tortur manchmal so aggressiv, daß sie ihre eigenen Jungen auffressen. Um diesen Kapitalverlust zu verhindern, werden ihnen Psychopharmaka gegeben, die von vielen Tierhaltern verwendet werden – hemmungslos und illegal.

Normalerweise bleiben die Ferkel bis zu vier Monate bei der Mutter, in „fortschrittlichen“ Betrieben werden sie schon im Alter von drei bis vier Wochen von der Sau getrennt. Damit die Tierbabies diesen Streß überleben, bekommen auch sie Psychopharmaka.

Derart „gestärkt“ landen sie in strohlosen Buchten oder – wie Hühner – in mehrstöckigen Käfigbatterien.

Damit sich die Tiere nicht aus Langeweile oder als Ersatzhandlung gegenseitig an- oder auffressen, werden den Ferkeln mit einem glühenden Messer oder einer Zange die Ringelschwänzchen abgeschnitten. Gleichzeitig werden Ohrmarken eingezwickt, Eckzähne abgezwickt, was ihnen für den Rest ihres bedauernswerten Lebens Zahnschmerzen und schwere Entzündungen bereiten kann. Die männlichen Ferkel werden dann noch im Fließbandverfahren kastriert – alles ohne Tierarzt und ohne Narkose.


Das Elend der Mastschweine


Nach einem weiteren Umzug und oft hunderten von Kilometern im vollgepferchten Tiertransporter landen die Schweine in spezialisierten Mastbetrieben. Wer bis dahin überlebt, wird weiter gequält. Die Tiere sollen hier möglichst rasch ihr Schlachtgewicht von etwa 110 Kilogramm erreichen. Bis dahin steht ihnen laut Gesetz maximal Zweidrittel eines Quadratmeter „Lebensraum“ zur Verfügung.

Und das auf Vollspaltenböden, dauernd dem scharfen Ammoniakgeruch ihres Urins und den Aggressionen der Artgenossen ausgesetzt, denen sie schutzlos ausgeliefert sind. Die Folgen dieser Haltungsbedingungen sind gravierend: schwere Klauen- und Gelenksverletzungen, chronische Lungenerkrankungen, äußerst schmerzhafte Nasenverkrümmungen oder Muskeldegeneration.

Halb wahnsinnig vor Schmerzen vegetieren die Tiere nur noch im „Hundesitz“ auf den Hinterbeinen].

Aber der Mensch ist schlau! Um schweren Verlusten durch gegenseitiges Benagen oder Rangkämpfe vorzubeugen, hält man diese bewegungs- und erkundungsfreudigen Tiere oft in Dunkelheit, lediglich zu den Fütterungszeiten gibt es Licht. Doch die Schweine reagieren weiter mit Kannibalismus: Ohren oder Flanken des Nachbarn werden angenagt, die Folgen reichen von eitrigen Entzündungen bis hin zu Abszessen im Rückenmark, welche zu Querschnittlähmungen führen – diese Tiere robben dann auf den Vorderbeinen dahin!


Der Fall „Brader“:


In Begleitung eines ORF-Kameramanns und der Nationalratsabgeordneten Dr. Madeleine Petrovic sucht der VGT unangemeldet den Schweinemastbetrieb Martin Brader in Pyhra bei St. Pölten auf. Neben den üblichen tristen Bedingungen einer Intensivtierhaltung werden illegale Arzneimittel entdeckt.


Aus dem Gendarmerie-Protokoll vom 7. 10. '99:
Auf Befragung durch Dr. LOIBL gibt Martin BRADER zu, das Medikament „STRESNIL“ seinen Schweinen selbst injiziert zu haben. BRADER gab an, daß er größere Mengen des Medikaments ohne Rezept von Dr. Ferdinand ENTENFELLNER, etabliert in Stössing, erhalten habe. Nach Angaben von BRADER muß er das Medikament ab und zu einsetzen, da sich die Schweine untereinander attackieren und dabei verletzen würden.


Der Fall „Entenfellner“:

Ferdinand Entenfellner betreibt in 3073 Stössing eine Schweinemastanstalt mit mehr als 3000 Tieren, die wie aus dem abgebildeten, uns zugespielten Fotomaterial ersichtlich, dem Tatbestand der professionell betriebenen Tierquälerei entspricht.

Originellerweise handelt es sich bei diesem Herrn um den Bruder der neuen Leiterin der Krone-Tierecke Maggie Entenfellner.

Beobachtungen im Betrieb Entenfellner: Die Stallungen sind so verschmutzt, daß die Schweine auf den Eisenrosten bzw. Vollspaltenböden im eigenen Kot liegen müssen. Sie sind teilweise sogar am Rücken stark verkotet.
Aus Platzmangel liegen die Tiere sogar in der Futterrinne bzw. übereinander. Ein Schwein hatte zudem einen großen, offensichtlich unbehandelten Nabelbruch.

Hierbei ist erschwerend anzumerken, daß der Betreiber dieser Tierfabrik selbst praktizierender Tierarzt ist! ...

Bilder sind auf dieser Seite zu sehen.

Es ist ein Fall..aber kein Einzelfall.

Fakten

In Österreich gibt es Schweinefabriken mit einem „Output“ von 20.000 Schweinen im Jahr.

In diesen Fabriken ist der Umgang mit den Tieren vollautomatisiert: von der Luftzufuhr über die Nahrung bis zur Entfernung der Gülle. Der Mensch ist eigentlich nur noch dafür zuständig, das Funktionieren der Maschinen zu überwachen.
Für kranke Tiere gibt es keine Tierärztin. Erst wenn sie gestorben sind, werden ihre Körper, vorausgesetzt ihr Tod fällt bei einem Kontrollgang überhaupt auf, entfernt und entsorgt.

Jährlich werden in Österreich rund 5,5 Millionen Schweine geschlachtet. Über 80% dieser Schweine mussten ihr ganzes Leben ohne jegliche Einstreu, ohne einen einzigen Strohhalm, auskommen. Über 99% der weiblichen Zuchtschweine müssen ihre Kinder in einem Abferkelgitter gebären, das ihnen weder einen Schritt zu gehen noch sich umzudrehen erlaubt. Über 99% aller Schweine kommen, außer bei der Fahrt zum Schlachthof, nie ins Freie, nie auf eine Weide.

Das Bundestierschutzgesetz ändert an der Situation der Schweine nichts zum Besseren, eher im Gegenteil.

So ist die Haltung von Mastschweinen auf Vollspaltenböden ohne jegliche Einstreu erlaubt. Allerdings muss den Schweinen Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Laien Von einem Laien...er muss also nur gerade soviel von der Schweineanatomie haben das er einen Jungen von einem Mädchen unterscheiden kann...dürfen die Ferkel bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung kastrieren und, wenn zur Vermeidung von Verletzungen notwendig, ebenso bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung die Zähne und Schwänze kupieren.
Also wird das rein Routinemässig weiter gemacht...es könnte...ja was passieren...


Für Zuchtsauen sind Kastenstände, das sind Metallgitter, in die die Tiere eingesperrt sind, ohne auch nur einen Schritt gehen zu können, weiterhin erlaubt. Ab 1. Jänner 2013 dürfen die Zuchtsauen aber nur die ersten 4 Wochen nach dem Decken und die letzte Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in einem Kastenstand gehalten werden.

Das gilt allerdings nur für Betriebe mit mehr als 10 Zuchtsauen.
Ab 1. Jänner 2006 bereits wird die Anbindehaltung für Zuchtsauen verboten.
Abferkelbuchten mit Abferkelgitter sind weiterhin erlaubt, allerdings darf der Boden kein Vollspaltenboden sein. In der Woche vor dem zu erwartenden Abferkeln muss den Zuchtsauen in ausreichender Menge geeignete Nesteinstreu zur Verfügung gestellt werden, „sofern dies im Rahmen des Gülle-Systems des Betriebes nicht technisch unmöglich ist“.Was heisst das konkret? Die meisten Güllesysteme kommen nur mit flüssigem Abfall klar, also wird kein Stroh einegstreut..da müsste man ja umbauen.

Allerdings sieht das Bundestierschutzgesetz besonders lange Übergangsfristen für bauliche Anpassungen bereits vorhandener Betriebe vor. Bei Schweinen müssen die baulichen Anpassungen erst ab 1. Jänner 2013 durchgeführt worden sein. Jene Anlagen allerdings, die am 1. Jänner 2005 den Landestierschutzgesetzen genügt haben, müssen erst bis 1. Jänner 2020 umgebaut haben.

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