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22.12.2006 18.12 | cyrell | Was tun wenn ihr Haustier Jägeropfer wurde?
Was tun, wenn Ihr Haustier Jägeropfer wurde?


Hier der 8-Punkte-Plan der Initiatitve jagdgefährdeter Haustiere IjH:
http://www.ijh.de/service/index_8.html


Was tun bei Jagdterror?
Der 8-Punkte-Plan

Nachfolgend unser 8-Punkte-Plan für Haustierhalter, deren Haustier durch Jäger verletzt oder getötet wurde:

1. Die Stelle markieren, an der das getötete oder verletzte Tier gefunden wurde; wenn bekannt, auch die Stellen, an der sich Jäger und Tierhalter zum Zeitpunkt der Schussabgabe befanden. Zeugen hinzuziehen und unbedingt Fotos und/oder Videoaufnahmen (evtl. zusätzlich Lageplan-Skizze) anfertigen.

2. Das verletzte oder getötete Tier unverzüglich zwecks Behandlung bzw. Röntgenaufnahme zum Tierarzt bringen und ein Gutachten verlangen. Ein totes Tier sollte nach Möglichkeit zur Beweissicherung an ein Institut für Veterinärpathologie gebracht werden. Anschrift beim zuständigen Veterinäramt erfragen.

3. Strafanzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten; Hinweis: Die Polizei muss eine Strafanzeige aufnehmen, dies kann nicht abgelehnt werden

4. Anzeigen immer schriftlich erstatten (Kopie anfertigen). Das Vernehmungsprotokoll der Polizei genau durchlesen und darauf achten, dass die Aussage richtig aufgenommen wurde. Möglichst vorher, aber spätestens ab diesem Zeitpunkt, bei den Mitarbeitern der Initiative jagdgefährdeter Haustiere Rat und Unterstützung einholen. Am besten einen Rechtsanwalt einschalten (auch hier kann die IJH mit Adressen weiter helfen).

5. Den Tathergang der zuständigen Unteren Jagdbehörde melden (Anschrift über Kreisverwaltung oder Ordnungsamt erfragen). Dieses Schreiben in Kopie an den zuständigen Landesjagdverband, den örtlichen Tierschutzverein und die Initiative jagdgefährdeter Haustiere senden.

6. Presse und Fernsehsender von dem Vorfall benachrichtigen und, wenn vorhanden, ein Foto beifügen.

7. Wichtig: Beweismittel (Originale) niemals aus der Hand geben - auch nicht an die Polizei! (Unterschriebene Zeugenaussagen, Röntgenaufnahmen, Geschosse, Negative etc.). Immer Kopien anfertigen.

8. Das verletzte oder tote Tier gehört dem Haustierhalter und muss diesem auf Verlangen vom Jäger ausgehändigt werden.

Die Initiative jagdgefährdeter Haustiere IjH im Internet: http://www.ijh.de

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