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17.12.2006 07.14 | Sabine | Meldepflicht bei der Schweinehaltung beachten
Moin Rottels

Das ist zwar aus Bayern, aber da der Stichtag sich auch für uns nähert...hier noch mal die Info:-
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Meldepflicht bei der Schweinehaltung beachten
Datum: Samstag, 16. Dezember 2006, 21:21
Rubrik: Kommunales

BAMBERG (eB) - Der Fachbereich Veterinärwesen am Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass jeder schweinehaltende Betrieb gemäß § 24 b Viehverkehrsverordnung verpflichtet ist, jährlich zum Stichtag 1. Januar eine Stichtagsmeldung, d. h. die Anzahl der an diesem Tag gehaltenen Schweine, an die HI-Tierdatenbank abzugeben.

Auch Tierhalter, die lediglich einzelne Schweine für einen kurzen Zeitraum oder zum Eigenverzehr halten, fallen unter die Meldepflicht. Die Stichtagsmeldung ist bis zum 15. Januar online an die HI-Tierdatenbank oder per Meldeformular an das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV, Tel. 089/54434871) abzugeben. Eine versäumte Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Schweinehalter, die nicht per Internet melden, erhalten in der Vorweihnachtszeit vom LKV ein Meldeformular per Post. Zu beachten ist, dass die Stichtagsmeldung in keinem Zusammenhang mit der Tierseuchenkasse steht.

Wurde die Schweinehaltung aufgegeben, sollte man dies dem Landratsamt Bamberg schriftlich oder mündlich mitteilen: Landratsamt Bamberg, Fachbereich Veterinärwesen, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Tel. 0951/85-758.
Quelle:http://www.wiesentbote.de/artikel-8980.html

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