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24.08.2006 10.55 | Sabine | Neuregelungen für die Schweine- und Legehennenhaltung
Neuregelungen für die Schweine- und Legehennenhaltung
Datum: Mittwoch, 23. August 2006, 17:33
Rubrik: Kommunales

BAMBERG (eB) - Die Veterinärabteilung am Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass sich mit Beginn des Monats August die gesetzlichen Vorschriften für die Haltung von Schweinen und Legehennen geändert haben. Die wohl wichtigste Änderung im Bereich der Schweinehaltung ist dabei das Verbot der Anbindehaltung. Man mag sich erstaunt fragen, wie man ein Schwein überhaupt anbinden kann. Tatsache ist jedoch, dass die Amtstierärzte auch im Landkreis Bamberg vereinzelt immer noch auf Betriebe stoßen, wo vor allem Sauen mit einem im Boden verankerten Brustgurt festgebunden werden. "Die Bewegungsmöglichkeiten der Tiere sind auf das Ablegen und Aufstehen beschränkt. Zweifellos ist diese Haltungsform nicht tiergerecht und wohl eher als eine Form der Freiheitsberaubung anzusehen", urteilt Dr. Jörg Reimann vom Landratsamt.


Darüber hinaus müssen die Tiere künftig ausreichend Beschäftigungsmaterial erhalten. Immerhin verfügen Hausschweine über eine Intelligenz, die nach Expertenmeinung über der des Hundes einzustufen ist. Das Spielzeug soll diese ansprechen und wenigstens teilweise nutzen.

Für Schweineställe, die nach dem 4. August 2006 bezogen werden, schreibt der Gesetzgeber eine Fensterfläche von mindestens 3% der Stallfläche vor. Der Tageslichteinfall soll dabei möglichst gleichmäßig über die von den Tieren genutzte Bodenfläche verteilt sein. Neuregelungen gab es ebenfalls bezüglich der Verminderung der Wärmebelastung der Tiere sowie der Gestaltung der Spalten des Stallbodens und der vorgeschriebenen Stallfläche je Tier.

Das Gebot der Gruppenhaltung für Jungsauen und Sauen tritt ab dem 31. Dezember 2012 in Kraft. "Da Schweine sehr soziale, im Gruppenverband lebende Tiere sind, ist das eine deutliche Verbesserung für das mitunter sehr kurze Schweineleben", freut sich Veterinärrat Dr. Reimann, auch wenn er bedauert, dass die Änderung erst in sechs Jahren in Kraft treten wird.

Die Käfighaltung von Legehennen ist bis noch zum 31. Dezember 2008 gestattet, wenn bis spätestens 15. Dezember dieses Jahres beim Veterinäramt ein verbindliches Betriebs- und Umrüstungskonzept zur Umstellung auf Kleingruppen-, Boden- oder Freilandhaltung der Hühner für die Zeit ab Januar 2009 vorgelegt wird. Betrieben, die ein solches Umrüstungskonzept nicht rechtzeitig vorlegen, ist die Käfighaltung von Legehennen ab dem 31. Dezember 2006 untersagt.

"Alles in allem ein Fortschritt und Teilerfolg in Sachen Tierschutz", bewertet Reimann die Gesetzesänderung.
Quelle: http://www.wiesentbote.de/artikel-8136.html

25.08.2006 01.28 | Schnüdi |
Darüber freut der sich?
Das ist doch echt ein Witz, ein Witz über den man aber erst 2012 lachen darf.

Daniela x(

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