10 Jahre lebte Edeltraut unbehelligt auf unserem Hof. Mensch und Tier waren ihr wohlgesonnen, erfreuten sich an ihr und versorgten sie gut. Kindergruppen, Familien und Passanten kamen zum Streicheln herein...
Nach ihrem tragischen Ableben nun zwei "Gebrauchtschweinedamen", die sich mittlerweile gut verstehen, wohlfühlen und frei auf dem Hof herumlaufen bis zur Toilette neben dem Tor.
Dann die Anzeige, die Amtstierärztin, nun der Brief: Anmelden, Ohrmarke, TSK, einzäunen, Seuchenmatte blablabla. Bußgeldandrohung...
Von der Anzeige wegen der würdigen Beerdigung von Edeltraut im eigenen Garten mal ganz abgesehen --- der § 1 des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes (Geltungsbereich) nennt keine Kadaver! ---
uns ist fast die Lust vergangen, weil Manjuschka und Winie nun eingesperrt, von Besuchern ferngehalten und als potenziell verseucht betrachtet werden sollen.
Seuchenschutz ja, aber zuerst durch würdige, artgerrechte Haltung und nicht durch chemische Abriegelung der Groß-Gefängnisse!.
Frage also: Wie kann man die Freilandhaltung in einem Hof, den sowohl Bewohner als auch Gäste betreten, realisieren und doch die Verordnungen einhalten?
Praktische Tipps dringend erbeten.
Herzlichen Dank vom Ulmenhof
P. S.: Wenn ich mir den § 1 der Schweinehaltungshygieneverordnung anschaue, fallen wir doch gleich raus: Wir halten die Tiere weder zu Zucht- noch zu Mastzwecken, sondern als Teil eines SozioBioTops, also zu Lehr-, Anschauungs- und ethischen Zwecken.
Gibts da gegenteilige Bestimmungen? |