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20.09.2002 11.45 | wayko | "Anmeldung" der Schweinehaltung
Hallo,

wie habt Ihr den Eure Schweinehaltung angemeldet, was gab es ggf. für Auflagen/Kontrollen?

Ich habe gerade in einem Buch Auszüge aus der Schweinehaltungshygieneverordnung gelesen und bin ziemlich baff, was da drinsteht. 8o Und vor allem soll diese Verordnung ja auch für Kleinsbestände gelten.

Was ist da dran und was für Hürden kommen auf mich zu? ?(

20.09.2002 13.41 | Ulrich Dlouhy |
Angemeldet werden die Schweine bei der entsprechenden Tierseuchenkasse. Wenn Du die für Deinen Bezirk nicht kennst, kannst Du sie über das Veterinäramt erfahren oder Du nennst mir Deinen Wohnort und ich gebe Dir die entsprechende Adresse durch.
Die teilweise recht strengen Auflagen (Doppelzäune etc.) werden seltenst bei Minischweinbesitzern durchgesetzt. Die Bedingungen lt. Haltungsverordnung sind aber auch hierfür greifend. Letztendlich: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Gruß
Uli

20.09.2002 14.07 | Jörg |
Hi Wayko !

Wenn man es streng nimmt, dann ist ein Schwein eben ein Schwein. Und folglich fallen dann auch Minischweine unter die Schweinehaltungsverordnung. Dies ist aber mal wieder ein herrliches Beispiel für wildgewordene Bürokratie :o ;) ! Mit etwas Pech geräts Du an einen typisch pflichtbesessenen deutschen Beamten und musst alle Auflagen der Schweinehaltungsverordnung erfüllen (Doppelzaun / Einlass für Fremde verweigern etc). Ich bin zwar selber Beamter, aber die vorgenannte Spezies ist mir im Alltag durchaus geläufig :D !

Aber in der Praxis läuft es Gott sei Dank wohl etwas normaler. Wir hatten hier allerdings schon mal einen User, der deftige Probs mit einem Veterinäramt bekommen hat !

Gruß und so,
Jörg

21.09.2002 11.19 | Marie-Christin |
Hallo!

Ich kann mir vorstellen, dass man das alles als etwas zu übertrieben ansieht, wenn man liest, wie Schweine heutzutage gehalten werden müssen. Du darfst dein Schwein eingentlich nicht auf einer Weide laufen lassen, wenn du nur einen Zaun hast, musst deine Schuhe desinfizieren, wenn du zu ihm in den Stall willst, es selbst darf überhaupt nicht raus spazieren gehen, du musst durch eine Schleuse gehen und dich umziehen um zu dem Schweinchen zu gelangen, Artgenossen müssen vier Wochen in einen Quarantänestall... . Das musst du als Privatbesitzer nicht alles einhalten, es gibt auch noch keine richtigen Gesetze dafür. Bedenken musst du allerdings, dass du mit deinem Schweinchen immer eine Schweinepestbedrohung für Zuchtbetriebe bist!

Tschau, Marie.

21.09.2002 12.49 | Jörg |
Hey Marie !

Glückwunsch zum 200ten Posting :] !

Gruss,
Jörg

22.09.2002 14.56 | Ulrich Dlouhy |
Daß man als privater Halter nicht alle Verordnungen bezüglich der Schweinehaltung nicht einhalten muß, ist eine klare Falschaussage!
Leider muß man den Anforderungen gerecht werden, sollte einem das Veterinäramt dies zur Auflage machen.

Es gibt leider keinen Bonus für Minischweinhalter! Allerdings hat sich bisher gezeigt, daß lediglich in wenigen Fällen das Amt tatsächlich auf die Durchsetzung der Auflagen gepocht hat! Die meisten oben aufgezählten Auflagen (Schleuse etc.) betreffen allerdings den Seuchenfall, sonst wäre ja eine Freilandhaltung nicht mehr möglich!!

Gruß
Uli

04.10.2002 12.34 | Marie-Christin |
Hallo Uli!

Ich habe selber mal so ein Heft gelesen. Hygieneschutzverordnung oder wie das heißt, werde auch mal im Internet danach surfen, ob da steht was jetzt wirklich gesetzlich vorgeschrieben ist. Vielleicht finde ich noch ein paar Abweichungen von meinem Bericht.


Für was braucht man auf einem Betrieb eine Schutzschleuse für Fremde (und sich selbst) oder einen Quarantetänestall für zugekaufte Schweine, wenn die Tiere alle abgekeult werden?

Die Freilandhaltung ist zumindest in Rheinland-Pfalz zur Zeit auch wirklich nicht mehr möglich, weil sie verboten ist. Letztens kam ein kurzer Bericht über Schweine in der Sendung "Was Großmutter noch wusste..." Da musste ein Landwirt, ich glaube aus Süddeutschland, seine Freilandhaltung aufgeben, weil es rechtlich nicht mehr möglich war. Er hält jetzt nur noch ein paar Hobbyschweine, wahrscheinlich mit Doppelzaun.

Diese Anweisungen von einem Privathalter zu erwarten, wäre für diesen ja unmöglich zu erfüllen.

Bis bald, Marie.

04.10.2002 13.14 | Marie-Christin | SchHHygV
Hallo, bin wieder da.

Ich hab mal nachgeforscht und auf dieser Seite folgendes gefunden:

www.brandenburg.de/land/mlur/v/lbsvet/TEILA/A3_8.PDF

Abschnitt I Anlage 2
Bauliche Voraussetzungen

2. Die Ein-und Ausgänge der Ställe oder der sonstigen Standorte müssen mit Vorrichtungen versehen sein, die eine Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs ermöglichen.

3. Der Betrieb muss eine Möglichkeit zum Umkleiden verfügen.

Das kannst du dir mal angucken:

Abschnitt 1

§1 Geltungsbereich
§2 Begriffsbestimmungen -> 10.

Abschnitt 2

§4 Anforderungen an die Freilandhaltung
§13 Übergangsregelungen

06.10.2002 20.59 | Ulrich Dlouhy |
Gesetze haben es in sich. Man muß lernen, sie entsprechend zu interpretieren. Zuerst ist es die Frage, ob es sich um kommunales, Bundes- oder EG-Recht handelt. Weiterhin muß es auch zuim Thema passen. In obigem Gesetz (der Link war für mich nicht erreichbar wg. fehlender Plugin-Komponenten) sind Anforderungen aufgeführt, die einen sterilen Großstallbetrieb betreffen. Das dies weder was mit Freilandhaltung noch was mit unserer Minischweinhaltung zu tun hat ist nunmal wirklich unschwer erkennbar. Allenfalls zur Verunsicherung trägt dieser Beitrag bei und kann von aufmerksamen Lesern mit ruhigem Gewissen sofort vergessen werden. Schließlich dürfen wir ja auch noch ohne Schutzkleidung und evtl. Mundschutz unseren Schweinchen begegnen, was in diesen Betrieben wiederum nicht mehr möglich ist. Tiere, die so in diesen Betrieben gehalten werden sind sehr empfindlich gegen Viren und Bakterien sämtlicher Art und deshalb hat auch die Schleuse und die übrigen Maßnahmen einen für sich eigenen Sinn, der nicht einmal direkt etwas mit Seuchenfällen zu tun hat.
Uli

07.10.2002 11.52 | Andreas Neumann |

Mahlzeit!

Original von Ulrich Dlouhy
Gesetze haben es in sich.


Endlich mal jemand, der es offen ausspricht! :-)


Man muß lernen, sie entsprechend zu interpretieren. Zuerst ist es die Frage, ob es sich um kommunales, Bundes- oder EG-Recht handelt.


Bei der Schweinehaltungshygieneverordnung handelt es sich um Bundesrecht.


Weiterhin muß es auch zuim Thema passen. In obigem Gesetz (der Link war für mich nicht erreichbar wg. fehlender Plugin-Komponenten) sind Anforderungen aufgeführt, die einen sterilen Großstallbetrieb betreffen. Das dies weder was mit Freilandhaltung noch was mit unserer Minischweinhaltung zu tun hat ist nunmal wirklich unschwer erkennbar.


Exakt. Das stimmt dann auch mit dem in § 1 umrissenen Geltungsbereich überein:

"Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten."

Wer allerdings Minischweine zu Zuchtzwecken hält, dürfte damit durchaus an die Vorgaben der Verordnung gebunden sein.

(Zum Thema Freilandhaltung: Die Verordnung differenziert zwischen Stall- und Freilandhaltung.)

Slainte,

07.10.2002 14.01 | Marie-Christin | Minischweine und Gesetze
Hallo!

Am besten wir lassen das mal so stehen solange es noch kein Gestz für Minipighalter gibt, die die Tiere nicht zu Zuchtzwecken halten.

@Uli: Am besten du suchst mal bei Google nach "Schweinehaltungshygieneverordnung", der erste Link müsste es sein!

In obigem Gesetz sind Anforderungen aufgeführt, die einen sterilen Großstallbetrieb betreffen.
Was meinst du mit sterilen Großstallbetrieben? Die Verodnung gilt doch sicherlich für alle Betriebe, auch für kleinere, die nicht so modern sind und wahrscheinlich auch für Biobetriebe. Vielleicht kann uns da Claus helfen.


@all: In der Tierzeitschrift "Lebendige Tierwelt", die ich von unserem Tierarzt habe, steht etwas über "Gesetzliche Regelungen und Probleme bei der Haltung von Minipigs". Hier einmal in paar Ausschnitte:

"Minipig gelten unabhängig von Alter und Nutzungsart nach dem Gesetz als Lebensmittel liefernde Tiere , auch wenn sie niefür den menschlichen Verzehr vorgesehen sind. Seit September 2001 ist für Lebensmittel liefernde Tiere die so genannte Bestandsbuchverordnung in Kraft. Danach ist der Halter dieser Tiere verpflichtet, alle Anwendungen von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unverzüglich in einem Bestandsbuch zu dokumentieren, egal ob sie vom Tierarzt oder von ihm selbst vorgenommen wurden. Der behandelnde Tierarzt füllt einen Arztneimittelanwendungs- und abgabebeleg aus, den der Tierhalter aufbewahren muss.
Minipigs, die zu Zuchtzwecken gehalten werden, unterliegen der Sch H Hyg V . Hierin sind die baulichen Anforderungen an die Stallung ebenso vorgeschrieben wie die Haltungsbedingungen. Darüber hinaus hat der Besitzer für seine Schweine eine tierärztliche Bestandsbetreuung sicherzustellen. "

"Minipigs unterliegen dem Tierseuchengesetz . Darin ist unter anderem die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen geregelt."

"Nach der Viehverkehrsordnung ist das Verfüttern von Speiseabfällen an Klauentiere verboten. Ausnahmen gelten nur für Speiseabfälle, die in einer eigens genehmigten Erhitzungsanlage einem von der zuständigen Behörde gnehmigten Erhitzungsverfahren unterworfen werden. Auch im Haushalt speziell für Minipigs gekochtes Futter fällt unter diese Verordnung, da auch dieses in einer genehmigten Erhitzungsanlage erhitzt werden müsste. :bonk: Der Grund für dieses strenge Verbpt liegt darin, dass unzureichend erhitzte Speiseabfälle leicht mit Seuchenerregern infiziert werden, wodurch es zu großen Seuchenzügen (Schweinepest) kommen kann."

Ich glaube wir kommen ein bisschen vom Thema ab, aber vielleicht kann mein Bericht einige Fragen beantworten.

Marie.

08.10.2002 18.14 | Ulrich Dlouhy |
Hallo Marie,
ich muß Dich mal auf den obigen Eintrag von Andreas hinweisen, die Erklärung müßte m.E. reichen.

Weiterhin hat das Erhitzen der Speiseabfälle mit genehmigten Erhitzungsanlagen einen guten und nachvollziehbaren Grund. Etliche Nutzschweinehalter bezogen früher (heute wahrscheinlich auch noch) Speiseabfälle (Reste) von Großküchen (Gaststätten, Hotels, Kantinen). Eine rein vegetarische Ernährung kann man hierdurch sicherlich nicht erreichen und es ist durchaus zur Sicherheit des Schweinebestandes, diese Nahrungsreste entsprechend zu behandeln.

Wenn wir unseren Schweinchen unsere Essensüberschüsse geben handelt es sich um fleischlose Nahrung, die frisch zubereitet wurde. Ob ich nun Gemüse nur für mich koche oder etliches mehr und die Schweinchen mit davon ernähre macht daraus keine Resteverwertung und die Erhitzung wird sich zwangsläufig erübrigen.
Gruß
Uli

09.10.2002 12.57 | Marie-Christin |
Hallo!

Mein letzter Beitrag hatte nicht mehr direkt etwas mit dem Thema von oben zu tun. Ich war nur vor einigen Tagen an die Informationen gelangt und dachtre sie passen zu dem Thema. Es muss ja nicht gleich eine Antwrot auf eine Frage sein. Ich stelle die Informationen einfach nur für Interessierte zur Verfügung.

Tschüß, Marie. :)

09.10.2002 14.55 | Claus | Scweinische Gesetze...
Moin!

Zunächst einmal erscheint es mir wichtig darauf hinzuweisen, daß es einen riesigen Wust von Gesetzen, Verordnungen + sonstigen Regelungen bzgl. der Haltung von Schweinen gibt. Da gibt es EG-, Bundes- und Landesvorschriften, darüber hinaus können die zuständigen Amtsveterinäre weitere Regelungen treffen. Insofern kann es durchaus sein, daß die sachsen-anhaltinischen Bauvorschriften ausserhalb der Landesgrenzen ziemlich irrelevant sind...
Es ist verdammt schwer, da mal was vernünftiges bzw. handfestes zu finden. Als Ansprechpartner sind da wohl am ehesten die Amtsveterinäre geeignet...

Zu Uli: ich glaube, Du siehst das etwas zu einfach. Ich skizziere mal folgenden Fall. Minischweinhalter füttert Speisereste unerhitzt. Aus Unachtsamkeit landet auch ein Stück Fleisch im Trog. Wie es der Zufall so will, war dummerweise gerade dieses Tier an Schweinepest erkrankt. Minischwein frißt und bleibt unauffällig. Scheidet den Erreger aus, der wiederum auf Umwegen im Darm eines Vogels landet. Und dieser Vogel hat nichts besseres zu tun, als genau zwischen zwei großen Mastställen abzukoten. Der Bauer ist in Gedanken und will nur mal schnell eben von einem Stall zum anderen laufen. Und, Du ahnst es schon, er latscht dabei genau in die Vogelkacke. Bingo...

Ich weiß, daß sich diese Story sehr (!) konstruiert anhört. Es gab aber Seuchenfälle, die sich niemand anders erklären konnte (abgesehen vom Minischwein am Anfang). Ich finde ja auch, daß Mini- oder sprichwörtliche Hausschweine so natürlich wie möglich gehalten werden sollten. Aber die Sache mit den Seuchen ist dabei wirklich ein Problem.

Gruß, claus

09.10.2002 18.09 | Ulrich Dlouhy |
Hallo Claus,
gerade so einfach will ich es nicht sehen. Ich meinte mit Speiseresten beim Minischweinhalter die Situation folgendermaßen:
Wir kochen für uns Gemüse und nehmen direkt eine entsprechend größere Menge, um dann auch für unsere Schweinchen etwas zu haben. Dazu könnte man nun ja auch Speiserest sagen, es ist der Rest im Gemüsetopf und nicht der Rest auf dem Teller, wo womöglich noch Fleischreste sind! Diese Gefahr gehe ich erst gar nicht ein.
Uli

09.10.2002 21.48 | Cordula |
Hallo,
ich sehe das genauso wie Uli.
Meine Schweine/Schweinchen bekommen auch die "Reste", d.h. Kartoffeln, Gemüse, Nudeln, Reis, Obst... Was halt so anfällt und nichts mit Fleisch zu tun hat. :]
Ausserdem find´ ich das ist ´ne gute Abwechslung zwischendurch. :D
Was füttert ihr den sonst so?
Ich fütter Gras (was halt so alles draussen auf der Wiese wächst!), Heu, Stroh und Schrot.
:rolleyes: Gehört zwar auch nicht richtig zum obigen Thema, aber hat grad hier her gepasst....
Gruß
Cordula

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