[BotIndex] [««] Vogelgrippe: Freilandverbot wird aufgehoben  

12.12.2005 19.16 | Sabine | Vogelgrippe: Freilandverbot wird aufgehoben
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Vogelgrippe: Freilandverbot wird aufgehoben +++ andere Regelungen gelten weiter (12.12.2005)

-----------------------------------------------------------
Bonn (aho) - Das generelle Aufstallgebot für Geflügel gilt ab Freitag,
16. Dezember 2005, nicht mehr. Andere Regelungen und Vorschriften
müssen aber weiter beachtet werden. Darauf weist das Amt für Umwelt,
Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn hin. So muss
Geflügel auch weiterhin an Stellen gefüttert werden, die für
wildlebende Zugvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige
Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt sind ebenfalls
für Wildvögel nicht erreichbar aufzubewahren. Die Tiere dürfen nicht
mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben
getränkt werden. Geflügelausstellungen sind weiterhin verboten, können
jedoch unter bestimmten Auflagen von der Behörde genehmigt werden. Die
neue Verordnung zur Änderung Geflügelpestschutzverordnung gilt
zunächst bis zum 28. Februar 2006. Die bereits mehrfach
veröffentlichte Meldepflicht für Geflügelhaltungen besteht
grundsätzlich weiter. Das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale
Agenda der Stadt Bonn weist nochmals darauf hin, dass der Verstoß
gegen die Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

13.12.2005 08.05 | cyrell | RE: Vogelgrippe: Freilandverbot wird aufgehoben
Hm.....also irgendwie kommt mir das so vor als wäre das von den Fleischfabrikeninhabern subventioniert worden um die Freiland- und Biohaltern mit diesen Schickanen in den Ruin zu treiben...so von wegen...zu wenig Ställe also Tiere weg....und doch lieber Supermarktfleisch weil da kann man sicher sein das die Tiere Sonnenlicht erst sehen wenns zum Schlachter geht.... :freak:

13.12.2005 08.24 | gujaclea |
Hallo,

ich bin Rassegeflügelzüchterin,

und kann bestätigen, das viele Züchter ihre Tiere vorzeitig geschlachtet haben, bzw ihre Bestände drastisch gekürzt haben.
Das gilt auch für diverse Haushuhn-Rassen, die vom aussterben bedroht sind.
Der Landwirtschaftsminister hat in einem Interview ganz klar gesagt, das er über jeden, der seine 10 Gänse Weihnachten NICHT mehr an seine Nachbarn verkauft, froh ist.
Die Geflügelindustriemafia lässt grüßen, zumal, wenn man/frau sich das Risiko einer Infektion ansieht...
In ganz Süd-Ost-Asien sind in den letzten 2 Jahren definitiv 60 Menschen an der Vogelgrippe gestorben, das ist sicherlich für die Opfer und deren Familien schrecklich, aber bei uns sterben wöchentlich mehr Menschen auf der Strasse, kein Mensch verbietet deshalb Autos.
Die Hygiene, das Klima, Wasserversorgung und die Lebensbedingungen in Südostasien sind sicherlich ganz andere als hier bei uns in Deutschland, das Risiko dort zu erkranken ist sicher um einiges höher.
Die Aufstallverordnung wird aufgehoben, aber unsere Schauen dürfen nur nach vorherigen Tierarztkontrollen stattfinden, alles sehr dubios...
Naja, Schweinefreunde werden sich sicher noch an diverse Schweinepest-Skandale etc erinnern, da redet heute auch (fast) keiner mehr drüber, geschweige denn, das es in der berühmten Zeitung mit den 4 Buchstaben erscheint.
Ich denke mit dieser überzogenen Verordnung und der damit verbundenen Verunsicherung wollte man von viel wichtigeren Themen in Deutschland ablenken.

Bitte nicht böse sein, das ich so ausführlich Stellung beziehe, aber das trifft meinen Nerv :(

Viele Grüße
Andrea

13.12.2005 08.52 | cyrell |
Ich kann dir da nur zustimmen...

Wenn ich da an die riesen Geflügelanlagen in Asien denke wo der Dreck direkt in den Fluss geht....der direkt durch die Dörfer läuft und wo...haltet euch fest...Lebend und Frostfutter für deutsche Aquarien und Zoobecken gezüchtet wird....direkt in dem Mistwasser....wo die Leute sich mit ihrem Geflügel ein Dach teilen....die toten Tiere auch noch gegessen bzw im besten Falle ebenfalls in den Fluss geschmissen werden oder in Gruben verfaulen lassen.

Und nur sowenig Tote...in einem so dicht besiedelten Land....normalerweise müsste Asien ja menschenleer sein...die Vogelpest ist ja soooo ansteckend....

Übrigens wird das infizierte Geflügel keineswegs verbrannt....das kommt entweder mit dem restlichen Bestand der Farm in die Gruben und wird zugeschüttet(Grundwasser??????) oder wird auch im Fluss versenkt....

Und denkt bloss nicht das würde irgendwo in ner einsamen Gegend gemacht...ne...da wird neben der Farm ne Grube gemacht und das LEBENDE Geflügel reingekippt und Erde drüber....grad so tief das die Viecher nicht mehr hoch kommen....

Jährlich sterben mehrere tausend Leute an Grippe....ganz normaler Menschengrippe....ist das nicht wesentlich schlimmer?
Es sterben pro Jahr in Amerika mehr Leute an den Nebenwirkungen ihrer Medikamente als Soldaten im gesamten Vietnamkrieg gefallen sind....sollte da nicht eher was geschehen? :mauer:

13.12.2005 20.27 | heikemarina |
Hallo,

Wo genau habt ihr das gelesen, ist es Bundesweit bestätigt.

Im Hühnerforum und auch unter www.hessen.de ist keine Information darüber.

Liebe Grüße
Heike

13.12.2005 20.35 | gujaclea |
Hallo,
im Hü-Fo in ich auch angemeldet, ganz sicher findest Du das Ganze unter:
www.gefluegel-forum.de "Vogelgrippe"

Hier mal der ermüdende Text:
Vierte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung
Vom 07. Dezember 2005 (BAnz. S. 16 583)


Auf Grund des § 79a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 12, des § 79a Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 17b Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b, § 79a Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1, §§ 28 und 29, auch in Verbindung mit § 62, § 79 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 73a Nr. 5 sowie des § 79a Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 78 Nr. 1 Buchstabe a, jeweils in Verbindung mit § 79a Abs. 1 Satz 1 und § 79 Abs. 1a, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), von denen § 79a Abs. 1 Satz 1 durch Artikel 2 § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Artikel 1

Die Geflügelpestschutzverordnung vom 1. September 2005 (BAnz. S. 13 345), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2005 (BAnz. S. 15 697), wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

㤠2

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass

die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind,
die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren ist.
Satz 1 gilt auch für sonstige für Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 empfängliche Vogelarten, soweit sie in Zoologischen Gärten oder Einrichtungen ähnlicher Art gehalten werden.

§ 3

Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen für

Geflügelausstellungen und Geflügelschauen, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden ist,
für Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden ist.
Die Untersuchung ist vom Geflügelhalter dem Veranstalter gegenüber durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Bescheinigung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."

2. § 5 wird wie folgt gefasst:

㤠5

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2, § 3 Satz 2 oder § 4 Abs. 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

entgegen § 1 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 einen dort genannten Vogel benutzt,
entgegen § 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Satz 2, nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier nur an einer Stelle gefüttert wird, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich ist,
entgegen § 2 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Satz 2, nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier nicht mit dort genanntem Oberflächenwasser getränkt wird,
entgegen § 2 Satz 1 Nr. 3, auch in Verbindung mit Satz 2, nicht sicherstellt, dass dort genanntes Futter, Einstreu oder sonstige Gegenstände für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt wird oder
entgegen § 3 Satz 1 eine dort genannte Veranstaltung durchführt.“
3. Nach § 5 wird folgende Vorschrift eingefügt:

㤠6

Auf Sachverhalte, die vor dem 16. Dezember 2005 entstanden sind, sind die Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 15. Dezember 2005 geltenden Fassung hinsichtlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weiter anzuwenden.“

4. Der bisherige § 6 wird neuer § 7.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2005 in Kraft.

Bonn, den 7. Dezember 2005

Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Horst Seehofer


Die Verordnung wird am 29.10.2005 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30.10.2005 in Kraft

Viele Grüße
Andrea

14.12.2005 10.11 | cyrell |
Öh...was heisst das jetzt auf deutsch?

14.12.2005 10.25 | heikemarina |
Hallo Cyrell,

die Stallpflicht endet offieziell Donnerstag, also kannst du Freitag früh die Stalltüren öffnen.
In google News findest du heute morgen Informationen.

Liebe Grüße
Heike

14.12.2005 10.42 | gujaclea |
Hallo,

genau, ab Freitag dürfen die Tucken wieder raus,

gleichzeitig behalten die Herrschaften sich mit dieser Verordnung vor, das ganze Theater im Frühjahr problemlos wieder anzuordnen.

Ausserdem bedeutet es einen großen finanziellen Aufwand unsere Tiere auszustellen.
Für Jugendliche nicht mehr finanzierbar, ich "sponsere" die Kids bei uns jetzt, da der TA meine Tucken ja eh untersucht.

Diese klinische Untersuchung kostet relativ viel Geld, dafür, das ein TA kommt und über die Hühner schaut und sagt: na, die sehen ja gut aus, wie immer.... und das war´s....

Nichtsdestotrotz muss jeder Hühnerhalter/besitzer, egal ob 1 oder 10.000 Hühner seine Tiere beim Veterinäramt melden!

Viele Grüße
Andrea

14.12.2005 12.03 | cyrell |
Das is doch alles nur Schikane....da wird dem kleinem Mann dem was an den Tieren liegt bzw der damit sein Geld verdient alles unmöglich gemacht...und die die das anordnen kriegen schöne Geschenke von den Massenfleischfabriken dafür das sie denen die Konkurenz ausschalten...

Hey...ihr könnt mir doch nicht weissmachen wollen das das wirklich zum Schutz der Menschen angeordnet wurde....die Industrie hat da den Daumen drauf und die Politiker springen natürlich weil so ein Wahlkampf und so ein Lebensstil ja nicht gerade billig sind..... :motz: :mauer:

So haben kleine eigenständige Betriebe gar keine Chance...oder alte Rassen die nicht dem Standard entsprechen....wo endet das? In genetischer Armut, genetischer Manipulation und der verarschung der kleinen Leute....

Ich sag nur Puten die unter dem Gewicht ihres Brustfleisches zusammenbrechen....Tiere die alle gleich aussehen...ein Eber/Bulle als Besamer hunderttausender Säue und Rinder...und der Lüge das es den Tieren dabei gut geht, die Fleischqualität gesichert ist und Krankheiten keine Chance hätten...


Sie wollen nur euer bestes...euer Geld...man ich bin sauer...echt...

Irgendwann brechen diese genetisch einheitlichen Populationen zusammen weil sich eine Krankheit problemlos durch das verarmte Immunsystem dieser Tiere frisst und keiner was dagegen unternehmen kann....

Schwupp fallen diese Millionen an Tieren aus der Ernährung weg...und dann?

Geht der Scheiss wieder von vorne los?
Bauen sie wieder aus den wenigen Tieren , vornehmlich alte Haustierrassen aus Privat und Zoobeständen, neue Populationen auf die wieder zum scheitern verdammt sind?( die alten sind ja nicht mehr zu gebrauchen...dahingerafft oder vorsorglich getötet)

Haben sie eingefrorne Eizellen und Sperma mit denen sie die alten Rassen befruchten damit sie wieder ihre Fleischhybriden kriegen?

Irgendwann kommts zum Gau....das is sicher...nur wann....das is die Frage.

14.12.2005 12.07 | cyrell |
@ gujaclea...kannst du mir nen link geben wo diese Sache mit der Anmeldung der Hühner und der Untersuchung durch den Tierarzt stehen?

14.12.2005 12.29 | gujaclea |
Also,

Untersuchungen musst du nur machen lassen, wenn du auch ausstellen willst.

ansonsten reicht meist ein Anruf beim Veterinäramt um die Tucken anzumelden, das ist Pflicht, wo Du das findest weiss ich nicht so genau, finde ich aber raus....
Das Veterinäramt teilt Dir dann eine Nummer mit, oder meldet Dich direkt bei der Tierseuchenkasse, bei unter 50 Tieren kostet die Versicherung über die Tierseuchenkasse 5 €.
Diese Anmeldung bei der TSK macht sinn:
sollten Deine Tiere aufgrund eines Seuchenfalles gekeult werden, erhälst du a) finanzielle Endschädigung, minimal
b) die Tiere werden entsorgt und dafür kommt die TSK auf, das könnte sonst nämlich teuer werden,
c) bist du im Seuchenfall auf der sicheren Seite, es können keine Regreßforderungen von etwatigen Geflügelindustriebossen an Dich geltend gemacht werden, das könnte im Seuchenfalle ohne Versicherung Haus und Hof kosten.
Werde das mal im www.gefluegelforum.de posten, mal sehen, da hat bestimmt auch jemand die entsprechenden links.

viele Grüße
Andrea

-diediesenbürokratiekramauchnichtgradeliebt-

PS: einen habe ich schon :

http://64.233.183.104/search?q=cache:wJ0HgPskPFsJ:www.bfr.bund.de
/cm/208/bmvel_pressemitteilung_vogelgrippe_bundesverbraucherministerium_inf
ormiert_ueber_pflichten_der_tierhalter.pdf+meldepflicht+gefl%C3%BCgel&hl=de


und noch einen :

http://www.verbraucherschutzministerium.de/index-00005D69C64B130DAE196
521C0A8D816.html

14.12.2005 12.45 | cyrell |
Bitte was steht da?????


Buchführung über die ANZAHL GELEGTER EIER????????? Habne die einen an der Waffel?

Schutzkleidung bei ein und ausstallung??? Hö????


Was macht jetzt einer der sich ein paar Laufenten gegen Schnecken hält?
Hobbymässig?

[BotIndex] [««] [Original-Thread]  

BotFood V1.3 by Utopia

Views heute: 462.209 | Views gestern: 263.392 | Views gesamt: 625.103.129