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01.06.2002 22.24 | Gast | Hilfe bei Ärger mit den Nachbarn
Hallo !

Ich habe ein kleines Problem , bei dem ich Sie gerne um Rat fragen möchte :

Wir selbst haben auch ein MInischwein. Die Rasse ist mir unbekannt. Das Tier halten wir zu unserem Vergnügen und zum Vergnügen unserer Kinder. Seit einigen Wochen hat unsere Elli jetzt auch einen Freilauf, zu dieser Jahreszeit kann sie vom Stall direkt in ein abgezäuntes Gelände, was sie natürlich ausgiebig nutzt. Dieses "Gehege" grenzt direkt an den Garten unserer Nachbarn. Dies haben sich soeben über die Geruchsbelästigung beschwert und verlangt, daß Elli nicht mehr raus darf.
Nun zu meiner Frage. Darf ich in einem normalen Wohngebiet ein Minischwein halten und dieses auch in den Garten lassen ?
Können sie mir diesbezüglich helfen, oder sagen an wen ich mich wenden kann.

Unsere Elli ist hier auch zu sehn http://www.klein-hagenbeck.de/Elli-CAM/elli-cam.html


Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Gerdes

01.06.2002 23.20 | Andrea_P. |
Hallo!

Minischweine gehören rechtlich gesehen, genau wie große Schweine zu den Nutztieren und deshalb dürfen sie nur in Gebieten gehalten werden, in denen Nutztierhaltung erlaubt ist.

Ich wohne z.B. in einem Mischgebiet, in dem es noch andere kleine Bauernhöfe gibt und deshalb gibt es hier auch keine Probleme. In einem reinen Wohngebiet kann die Sache aber wieder ganz anders aussehen.

Ist Elli denn bei der Seuchenkasse angemeldet? Stinkt sie wirklich so 8o (denke nicht), oder behaupten das nur die Nachbarn?

Wenn die Nachbarn rechtliche Schritte gehen, könntet ihr vielleicht Probleme kriegen, denn die Rechtliche Lage bei der minischweinehaltung ist nicht so einfach.

Hoffe, dass das was ich da geschrieben hab auch stimmt und ich nicht irgendeinen Mist geschrieben hab 8o

Vielleicht überlegen sich die Nachbarn auch nochmal, ob es wirklich stinkt ?(

Andrea ;P

02.06.2002 09.06 | Jörg |
Hallo Kathrin !
Wie Andrea schon angemerkt hat: die rechtliche Lage in Sachen Minischweinhaltung ist in der Tat noch recht problematisch. Rein vom Prinzip her ist ein Minischwein ein Schwein und unterliegt daher auch der Schweinehaltungsverordnung (der jeweiligen Bundesländer). Das heißt jetzt aber nicht zwangsläufig im Umkehrschluß, dass Schweine nur auf dem Lande gehalten werden dürfen. Ich kann mich beispielsweise entsinnen, dass ein Berliner Gericht die Minischweinhaltung in einer Wohnung für rechtens erklärt hat. Leider kann ich diesbezüglich keinen Link oder Hinweis abgeben.

Jedoch ist eines leider Fakt: wenn Deine Nachbarn weiterhin Stunk wegen des angeblich stinkenden Schweins machen, wirst Du Dich u.U. bald selber vor Gericht wiederfinden 8o !
Wenn Deine Elli nicht wirklich stinkt, wovon ich ausgehe, haben Deine Nachbarn vielleicht schlechte Karten. Dennoch ist ein solches Gerichtsverfahren und der Streit mit den Nachbarn immer eine unerträgliche Sache.

Letztlich kommt es auf die Haltung Deiner Wohngemeinde / des Amtsveterinär / u.U. des Richters an, ob die Schweinehaltung beii Euch erlaubt ist. Viele Behörden sehen es als "okay" an, manche Beamte (und davon gibt es auch eine Menge) halten sich aber an die Buchstaben der Gesetze und Verordnungen....und diesbezüglich kann es eine Menge Ärger geben !

Lieber Grunz und halt uns auf dem Laufenden ;)
Jörg

02.06.2002 16.29 | Marie-Christin |
Hallo!

Ich würde den Nachbarn mal darauf aufmerksam machen, dass es da wo es Pferde, gibt nach Pferden riecht und da niemand etwas sagt. Ich glaube nicht dass dein eines Schwein eine Geruchsbelästigung ist oder, dass es überhaupt zu riechen ist. :O
Es gibt nun mal empfindliche Leute. Eigentlich alles Gewöhnungssache, aber wie soll man denen das klarmachen?
Bei uns haben auch einige Leute Pferde im Dorf. Ich habe eine leichte Pferdeallergie und könnte mich deshalb ja furchtbar aufregen, weil man sie halt riecht, wenn man in 50m Entfernung vorbeigeht und der Wind flasch bläst...
Ich hoffe, ihr habt einsichtige Nachbarn und könnt es irgendwie regeln. ?(

Alles Gute fürs Schwein, Marie!

02.06.2002 17.47 | Ulrich Dlouhy |
Es ist die schlechteste Form der Auseinandersetzung, andere Tierhaltung als Argumentation in einen solchen Streit mit einzubeziehen, es sei denn, daß sich daraus Rückschlüsse für diese Minischweinhaltung ergeben. Da die Pferde dann auch nicht in dem unmittelbaren Wohnbereich leben, sollte das Argument mit etwaiger Pferdehaltung auf keinen Fall angewandt werden!

In diesem (Minischwein-)Fall fühlen sich die Nachbarn vom Geruch belästigt. Es liegt jetzt an ihnen, diese Belästigungsform auch nachzuweisen. Eine judikative Auseinandersetzung ist oftmals unausweichlich und wird auch entsprechende Klarheit bringen.
Uli

02.06.2002 18.11 | Jörg |
Hi Uli !
Original von Ulrich Dlouhy
Es ist die schlechteste Form der Auseinandersetzung, andere Tierhaltung als Argumentation in einen solchen Streit mit einzubeziehen, es sei denn, daß sich daraus Rückschlüsse für diese Minischweinhaltung ergeben.

Also, so wie ich Marie verstehe, will sie mit dem von ihr genannten Beispiel einfach nur ihr Unverständnis gegenüber dem wegen angeblichen Schweinegeruch nörgelnden Nachbarn ausdrücken. Es gibt halt immer viele Dinge, die einen vielleicht stören...aber deswegen muß man halt als Nachbar auch nicht auf die Barrikaden gehen und direkt vor Gericht ziehen. Daher verklagt Marie auch nicht die Pferdebesitzer in der Nachbarschaft sondern nimmt es einfach hin ;) . Ich glaube nicht, dass sie dieses Beispiel als etwaige Argumentationshilfe in einem Streit angeführt hat :] sondern nur als Beschreibung unserer Gesellschaftssituation....

Eine judikative Auseinandersetzung ist oftmals unausweichlich und wird auch entsprechende Klarheit bringen.

Ja, also wir hoffen einfach mal, dass es nicht zu einer juristischen Sache werden wird. Die kann zwar letzten Endes Klarheit bringen, aber sie zieht sich eben auch u.U. sehr lange hin. Ein klärendes Gespräch wäre da am Anfang der bessere Weg. Auch gibt es ja vor dem Gang zum Gericht auch noch ein paar andere Möglichkeiten, zum Beispiel zu einem Schiedsmann / Schiedsstelle zu gehen. In manchen Sachen ist es sogar vorgeschrieben, dass man erst eine solche Stelle aufsucht, bevor man klagen kann....
Hier gibt es eine Broschüre des NRW-Justizministeriums zu diesem Themenbereich. Das könnte sich Kathrin vielleicht mal downloaden....
http://www.jm.nrw.de/IndexSeite/Service/broschueren/faltblaetter/20
020321.pdf

Gruß
Jörg

07.06.2002 08.02 | Christine | Nutztierhaltung
Guten Morgen,

ich möchte zu diesem Thema (da selber betroffen) mal meinen Senf dazugeben:

Auch in reinen Wohnungsgebieten kann die Nutztierhaltung erlaubt sein. Ich wohne z.B. auch in einem reinen Wohnungsgebiet, welches allerdings zur Zeit der Bebauung und bis heute als Siedlungsgebiet ausgewiesen wurde. Somit wurde den Besitzern eine Nutztierhaltung zur Versorgung des eigenen Bedarfs erlaubt. Z.B. hielten einige unserer Nachbarn früher Schweine, einige unserer Nachbarn hielten früher sogar Kühe!!

Ich habe jetzt schon öfters gelesen, daß die Gerichte ihre Entscheidung wohl auch von der Größe des Grundstücks abhängig machen. (Unseres ist etwas über 1.000 qm groß).

Es gibt übrigens ein neues Urteil, in dem ein Mann verklagt wurde, der in seinem (glaube ich) Reihenhausgarten Hühner züchtete und von seinen Nachbarn verklagt wurde, wegen dem Geschrei der Hähne. Über das Urteil war ich ziemlich erstaunt: Eigentlich habe ich damit gerechnet, daß er zumindestens die Hähne abgeben muß. Aber er durfte tatsächlich einen, aber nur einen!! behalten. Da auch Hühner zu den Nutztieren zählen, ist dies wohl ein großer Fortschritt in der Rechtsprechung!!

Gruß

Christine

10.06.2002 10.30 | Marie-Christin |
Also, so wie ich Marie verstehe, will sie mit dem von ihr genannten Beispiel einfach nur ihr Unverständnis gegenüber dem wegen angeblichen Schweinegeruch nörgelnden Nachbarn ausdrücken. Es gibt halt immer viele Dinge, die einen vielleicht stören...aber deswegen muß man halt als Nachbar auch nicht auf die Barrikaden gehen und direkt vor Gericht ziehen. Daher verklagt Marie auch nicht die Pferdebesitzer in der Nachbarschaft sondern nimmt es einfach hin . Ich glaube nicht, dass sie dieses Beispiel als etwaige Argumentationshilfe in einem Streit angeführt hat sondern nur als Beschreibung unserer Gesellschaftssituation....

Hallo Jörg!

Danke, dass du das für mich so ausgedrückt hast. Ich glaube du hast das schon richtig verstanden. Dazu muss ich sagen, dass diese Pferde wirklich am Rande des Dorfes, genauer gesagt bei den Leuten am Haus, in einem Stall mit Auslauf leben, wenn sie nicht auf der Weide sind!
Mir macht das persönlich überhaupt nichts aus, wenn es nach Pferden riecht. *ländliche Idylle* :D


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