Nachrichten wie die folgende findet man leider immer wieder. Manchmal fragt man sich, wo die positiven Nachrichten zum Thema konventionelle Schweinehaltung zu finden sind. Aber es ist wohl auch Ausdruck unserer Mediengesellschaft, dass nur schlechte Nachrichten "lesenswerte" Nachrichten sind.
Im vorliegenden Fall stellt sich, auch ohne Kenntnis der tatsächlichen Vorgänge vor Ort, die Frage, was letztlich passieren muss, bis der Schweinehalter die Erlaubnis zum Halten von Tieren entzogen bekommt. Die Frage muss erlaubt sein: wenn es ein Privatmann gewesen wäre, bei dem 17 Hunde zwangsgetötet hätten werden müssen, wären dann drastischere Maßnahmen getroffen worden?
Hier die Newsmeldung (Quelle)
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Schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
VOGELSBERGKREIS (pd). Wegen erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz musste das Vogelsberger Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Mittwoch in Alsfeld-Leusel die sofortige Tötung von insgesamt 17 Schweinen veranlassen. Schon seit vielen Jahren sei dem Schweine haltenden Betrieb immer wieder Auflagen erteilt und Ermahnungen ausgesprochen worden. Zuletzt war das Veterinäramt am Sonntag und Montag letzter Woche vor Ort.
Ein Tier musste aufgrund des erbärmlichen Zustands an Ort und Stelle getötet werden; die anderen 16 wurden zur Tötung in die TKBA nach Hopfgarten verbracht, wo sie auch anschließend untersucht wurden, teilte die kommissarische Leiterin des Veterinäramts, Dr. Maria Dolderer-Litmeyer, in einer Presseerklärung mit. Für die Aktion in Leusel gebe es jedoch keinen seuchenhygienischen Hintergrund, macht die Veterinärmedizinerin deutlich. An der Aktion nahm auch eine Veterinärmedizinerin des Schweine-Gesundheitsdienstes des Landes Hessen teil. Eine Verwertung der getöteten Tiere war aufgrund des Zustands ausgeschlossen.
Der Betrieb steht weiterhin unter strenger Kontrolle des Veterinäramts, damit die verbleibenden Tiere nicht ebenfalls in einen solch schlimmen Allgemeinzustand geraten. Etliche Maßnahmen seien angeordnet worden und würden ständig überwacht. Grundlage des Tätigwerdens sind nach Angaben von Dr. Litmeyer die Paragrafen eins und zwei des Tierschutzgesetzes. Angemessene Fütterung und eine ausreichende tierärztliche Behandlung der Schweine müssten sicher gestellt werden. |