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23.06.2004 12.34 | Stef | Anzeigepflicht und Meldepflicht!
A) ANZEIGEPFLICHTIGE KRANKHEITEN

anzeigepflichtige krankheiten sind alle übertragbaren, hochkontagiösen erkrankungen, die zeitlich gehäuft in bestimmten gebieten auftreten, hohe abgänge und leistungseinbußen mit sich bringen und dadurch die gefahr von existentbedrohenden zuständen mit sich führen. außerdem sind einige auch zoonosen-das heißt,auf den menschen übertragbar.
anzeigepflichtige krankheiten werden staatlich bekämpft und eine behandlung durch einen tierarzt ist VERBOTEN!
es gibt für jede anzeigepflichtige krankheit einen bestimmten massnahmenkatalog, der eingehalten werden muss, um die erkrankung in den griff zu bekommen, wenn sie einmal ausgebrochen ist.

jeder, de mit den tieren in kontakt tritt (besitzer,tierarzt, schlachter, lebensmittelkontrolleur, schmied, etc.) muss den ausbruch oder den verdacht auf solch eine seuche SOFORT bei der zuständigen behörde melden! je nach bundesland ist diese behörde eine andere....im zweifelsfall aber immer beim veterinäramt, beim landratsamt oder bei der polizei.

die DERZEIT ANZEIGEPFLICHTIGEN krankheiten beim SCHWEIN sind:

- afrikanische schweinepest
- ansteckende schweinelähmung (teschener krankheit)
- aujeszky'sche krankheit
- brucellose
- maul- und klauenseuche
- milzbrand
- klassische schweinepest
- stomatitis vesikularis
- tollwut
- vesikuläre schweinekrankheit


(nur mal so zwei beispiele der gefährlichkeit einer anzeigepflichtigen seuche:
1. das MKS-virus kann mit dem wind bis zu 300 km weit getragen werden und dort weitere tiere infizieren!
2. in gekochtem schinken aus dem laden können sich noch schweinepest-erreger befinden, die bei einer verfütterung des schinkens an ein schwein bei diesem die schweinepest auslösen können!)


B) MELDEPFLICHTIGE KRANKHEITEN

meldepflichtige krankheiten treten nur sporadisch auf und führen zu tolerierbaren "normalabgängen". sie haben keine tendenz, sich rasant schnell auszubreiten. der sinn der meldepflicht ist eine überwachung dieser erkrankungen-man möchte einen überblick über verbreitung und häufigkeit bekommen. aufgrund dieser beobachtungen kann dann je nach ausmaß entschieden werden, ob eine anzeigepflicht verhängt werden soll.
meldepflichtige krankheiten werden NICHT staatlich bekämpft.

auch hier ist eine meldung an die zuständige behörde vorzunehmen (wie bei der anzeigepflicht).
allerdings kann die meldung hier anonym erfolgen ( "in hessen gab es einen fall..."-für die statistik)
bei den anzeigepflichtigen krankheiten hingegen MUSS namentlich gemeldet werden ("im bestand xy ist die seuche x ausgebrochen..."), damit die bestände drumherum gewarnt werden können und eine weiterverbreitung verhindert werden kann.

die DERZEIT MELDEPFLICHTIGEN krankheiten beim SCHWEIN sind:

- leptospirose
- listeriose
- ornithose
- rhinitis atrophicans (schnüffelkrankheit)
- säugerpocken (orthopoxinfektion)
- toxoplasmose
- transmissible virale gastroenteritis des schweines (TGE)
- tularämie

23.06.2004 17.04 | Sabine |
Hallo Stef

Vielen Dank für deine Ausführungen. :hail: :hail:

Sollte ich da etwas durcheinander gebracht haben? ?(

OK, ich lass meinen Alzheimer behandeln. Versprochen.

Sabine

23.06.2004 17.19 | Stef | alzheimer!
nanana....mit alzheimer ist nicht zu spassen!!!!! :-)) :-)) :-))

der rest der krankheiten ist übrigens sehr schön ausgearbeitet! ebenfalls lobpreisung!!!!! (mein pc versagt mir grade die smiley's.....mist!)

liebe grüße, stef

23.06.2004 17.49 | Sabine |
Moin Stef

Vielen Dank für dein Lob. Das geht mir runter wie Öl. :D

Alzheimer schlimm? Ooooch, kann ich nicht sagen, ich lern`jeden Tag neue Leute kennen. :lach:

Grüss mir Sachsenhausen. Da hat mir der Äppelwoi am besten geschmeckt. :grin:

Sabine

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