[BotIndex] [««] private schweinehaltung in hessen  

06.06.2004 13.06 | harald | private schweinehaltung in hessen
hallo,
ich beabsichtige in meinem garten 1 oder 2 schweine zu halten.
diese sollen dann bei entsprechender größe und gewicht geschlachtet werden.
wer kann mir bei rechtlichen dingen helfen?
danke
harald

06.06.2004 15.11 | Jörg |
Hallo Harald,

diese Frage ist gar nicht auf die Schnelle zu beantworten, denn es gibt eine Vielzahl von Veordnungen und Gesetzen zu beachten. Zunächst einmal solltest Du wissen, dass die Schweinehaltung meldepflichtig ist. Sowohl bei der Tierseuchenkasse als auch beim Veterinäramt. Da ich bisher die Rechtslage nur anhand der Fragestellung "Gilt es auch fürs Heimschwein" durchgearbeitet habe, habe ich spezielle Regelungen, die bei der Eigenversorgung beachtet werden müssen, außen vor gelassen.

Folgendes gilt aber auf jeden Fall:

- Du musst die Tiere melden (TSK / Vetamt)
- sie müssen Ohrmarken haben
- Du musst als Betrieb registriert werden
- Du musst ein Bestandsbuch führen
- die Regelungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind zu beachten (wobei Du als Mastbetrieb gilst)
- wenn Du eine Stall/Wiesehaltung anstrebst fällst Du unter Stallhalter mit entsprechenden Mindestanforderungen an den Stall (Ausbruchsicher etc.)
- wenn Du nur eine Freilandhütte benutzen willst gilst Du als Freilandbetrieb, die vorher genehmigungspflichtig sind
- als Freilandhalter kommt noch die Doppelzaunfrage dazu

Vielleicht kann Dir Brigitta da noch detaillierter helfen. Auch was die Frage der Schlachtung anbelangt, die ja auch nicht jeder durchführen darf etc.!

Fast alle einschlägigen Verordnungen und Gesetze findest Du hier im Forum.

HTH,
Jörg

06.06.2004 17.09 | SHierling__ | Schlachten
Hallo,

das ist schon ganz ok so wie Jörg das beschrieben hat *find*

Die Ohrmarken haben die Ferkel allerdings schon, wenn Du sie kaufst - Du selber mußt nur welche haben wenn Du auch selber Ferkel produzierst, die bekommen dann Ohrmarken mit Deiner Betriebsnummer, spätestens wenn sie Deinen Betrieb verlassen. Sinn des ganzen ist der "nachvollziehbare Weg jedes Schweines", sowohl für die Seuchenkontrolle als auch "des Verbraucherschutzes wegen" .
Ansonsten fehlt nur noch die Übernahmemeldung an die Zentrale Datenbank für Schweine innerhalb von 7 Tagen nach Erwerb, die gilt für jeden, egal ob Hobby, Mini, Schlachter oder nicht, selbst wenn Du nur ein Schwein transportierst muß das gemeldet werden.

Selber schlachten ist bei allen Tieren verboten, ist klar - das macht ein Schlachter, der dann auch die Trichinenbeschau macht, die Kontrolle auf Seuchen etc bevor das Fleisch zum Verzehr freigegeben werden kann.. Entweder Tiere hinbringen,(je nach dem mit helfen oder nicht) und Fleisch & Wurst wieder abholen, oder einen Schlachter finden, der Hausschlachtungen durchführen kann , möchte und darf (dazu sollte aber Deine Küche "tauglich" sein, d.h gekachelt, ausreichend große Wannen, ausreichend Leute, die beim Därme spülen nicht gleich den Löffel abgeben etc... ;-) ) Hausschlachtungen sollten am besten im Winter stattfinden.

Was Du außerdem beachten solltest, bei Hobbyhaltung aber nur in Ausnahmefällen kontrollliert wird, ist das Futtermittelgesetz, bzw. die Positivliste für Futtermittel - da steht alles drin, was als Futtermittel verwendung finden darf, und was sich bei einem "Erstversuch" in dieser Richtung immer empfiehlt, ist ein bißchen was über den Zusammenhang von Fütterung und Fleischqualität zu lernen -sonst hat man da nachher ein liebevoll mit $irgendwas gepäppeltes Tier aus dem der Schlachter nicht mal Mettwurst machen kann :(

Viel Erfolg
Brigitta

06.06.2004 17.20 | Jörg | Ohrmarken ahoi
Original von SHierling__
Die Ohrmarken haben die Ferkel allerdings schon, wenn Du sie kaufst - Du selber mußt nur welche haben wenn Du auch selber Ferkel produzierst, die bekommen dann Ohrmarken mit Deiner Betriebsnummer, spätestens wenn sie Deinen Betrieb verlassen.

:D

Das mit den Ohrmarken ist bei genauerer Betrachtung sicherlich richtig. Ich war mal wieder zu sehr mit den Auswüchsen bei der Minischweinverbreitung beschäftigt und da wird die Ohrmarkenpflicht offensichtlich gerne mal ignoriert, obgleich dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Und das nicht zu knapp :ups:

06.06.2004 17.30 | Sabine |
Hallo Jörg

Das mit den Ohrmarken ist gar nicht so selten, auch bei Normalschweinen.
Hier in NS laufen noch genug Schweine rum, (die privat gemästet werden), die auch keine Ohrmarke haben.
Also Harald, geh lieber auf "Nummer sicher" und nimm kein Schwein ohne. ;)

Viele Grüsse
Sabine

06.06.2004 17.53 | SHierling_ |
Nee, ein Schwein ohne Ohrmarke würde ich auch nicht kaufen - 20.000 Euro im Pechfall wären mir zu viel für ein paar Schinken -ich meine,schließlich merkt es ja nun spätestens der Schlachter, der nicht ohne Ohrmarke schlachten darf und dabei - wenn - seinen Job riskiert.

Ich versteh sowieso nicht, warum das ganze immer so wie ein "Kavalierstdelinkt" behandelt wird - immerhin gehts ja um die Gesundheit der Tiere, ist den Leuten sowas egal?
Bei dem Preis, den einige für so ein künstliches Viech bezahlen, sollte man doch wenigstens denken, es wäre ihnen auch irgendwie was wert?

mfG
Brigitta

06.06.2004 18.08 | SHierling_ | private mäster
PS: Ferkel, die "privat gemästet" werden, d.h auf dem selben Betrieb geboren sind, auf dem sie dann auch gegessen werden, brauchen natürlich die Ohrmarke auch erst dann, wenn sie zum Schlachter gehen (da liegt die dann auch schon mal nebenbei, oder hängt am Band, ist auch legal)
Nur, damit nicht irgendjemand auf die Idee kommt, jedesmal, wenn er ein Schwein ohne Ohrmarke sieht, wäre das illegal. Illegal und u.Umständen auch kriminell ist es erst dann, wenn Tiere ohne Ohrmarke transportiert oder gar verkauft werden.

mfG
Brigitta

06.06.2004 18.10 | Jörg |
Hallo Brigitta,

leider hast Du dahingehend Recht, dass sich viele Minischweinhalter noch nicht einmal im Ansatz darüber klar sind, welchen rechtlichen Hintergrund die Schweinehaltung hat. Das fängt bei A wie Anmeldung an, geht über B wie Bestandsbuch bis hin zu Z wie Zwangstötung im Seuchenfall. Das O wie Ohrmarken ist dabei nur ein weiterer Punkt, der gerne unterschlagen wird ;)

Greetings,
Jörg

edit: Namensverunstaltung ahoi :D

06.06.2004 18.47 | Sabine |
Hi Brigitta

Nein, ich meinte das auch so. Schweinchen schon ohne Ohrmarke gekauft, dann privat gemästet und der Schlachter dann auch keinen Wert auf Ohrmarke legend.
Das gilt häufig als Kavaliersdelikt. 8o Wobei die 20.000 Euro ja eigentlich schon abschreckend wirken sollten.

Viele Grüsse
Sabine

06.06.2004 19.22 | SHierling_ |
Hu

Sabine: also beim besten Willen, dann muß ich meine "Vorurteile" über Friesen wohl doch noch mal updaten - ich bin in Niedersachsen großgeworden - immerhin 20 Jahre lang jedenfalls - und hab auch da meine Ausbildung gemacht zuzeiten als "nur" Ringferkel tätowiert wurden - aber so ein Scheiß ist mir nicht untergekommen. Ich finds auch nicht gut, das so "am Rande" immer wieder zu betonen, wenn ich ehrlich bin. Wer Deine usführuingen, und Jörgs an anderer Stelle so liest, der denkt sich unter Umstänbden ja auch: och, wenn das bei denen "so geht" , dann hab ich evtl ja auch Glück...

Nur um mal als Gegensatz was dahinzustellen: wenn mir so jemand Viecher andrehen wollte, oder von mir welche kaufen, den würde ich bedenkenlos anzeigen. Ich hab alte Rassen und seltene Tiere, ich tolerier in Seuchensachen absolut nichts, und ich kenne genug Leute, denen ihre Tiere eben so viel wert sind.

mfG
Brigitta

07.06.2004 01.33 | Sabine |
Moin Brigitta

Du hast vollkommen recht.

wenn mir so jemand Viecher andrehen wollte, oder von mir welche kaufen, den würde ich bedenkenlos anzeigen.

Da denke denke ich genauso wie du. Aber da es sich um meine Nachbarschaft handelt, muss ein Hinweis beim Amtsveterinär genügen. Namen nenne ich da nicht.

Wer sich ausserhalb der Legalität bewegen möchte, tut es sowieso. Der braucht mich nicht dazu.

Ich hab alte Rassen und seltene Tiere, ich tolerier in Seuchensachen absolut nichts, und ich kenne genug Leute, denen ihre Tiere eben so viel wert sind.

Und das ist mit Sicherheit die Mehrzahl.

Viele Grüsse
Sabine

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