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31.05.2004 08.19 | Jörg | Angeblich unhygienische Zustände in Oberschelder Schweinemast-Anlage
Gefunden bei der Westfalenpost:

Oberschelden. (wp) Nach Hinweisen einer Tierschutzorganisation hat das Kreisveterinäramt Ermittlungen in einer Schweinemastanlage in Oberschelden aufgenommen. Den Hinweisen zufolge soll der Betreiber unter Missachtung tierschutz- und hygiene-rechtlicher Bedingungen Mastschweine halten und mästen. Die "Tierfreunde - Aktionsgemeinschaft Tierschutz" spricht von katastrophalen Zuständen. "Die Tiere müssen in ihren eigenen Exkrementen liegen, wegen Stress und Platzmangel fügen sie sich gegenseitig schwere Verletzungen zu, in ihren Futterrinnen vermischt sich Kot mit Futter und die Tiere leiden Durst", so die Tierschützer, die zahlreiche heimlich aufgenommene Fotos und Filmaufnahmen aus dem Schweinestall besitzen. Der Betreiber dieser Anlage entsorge zudem "biogene Abfälle aus Großküchen und Gastronomie, indem er die Speisereste, in welchen auch Schweinefleisch enthalten ist, an die Schweine verfüttert", so die Tierschützer. Sie sehen darin eine Form von Kannibalismus. Dies sei wegen Seuchengefahren von der EU seit 2002 verboten, aufgrund einer Übergangsregelung bis 2006 sei aber eine Genehmigung erteilt worden.

Der Kreis sieht im Verfüttern von Speiseresten dagegen nichts ungewöhnliches. Die Verfütterung von Speiseabfällen, zum Beispiel aus gastronomischen Betrieben, erfolgte nach den Ermittlungen des Amtstierarztes in Übereinstimmung mit den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. So gewährleiste ein standardisiertes Erhitzungsverfahren in dem Betrieb, dass die Speiseabfälle jederzeit nachvollziehbar aufbereitet werden, bevor sie verfüttert werden. Die sogenannte "Futtersuppe" habe eine bräunliche Farbe und sehe aus wie Kot, so ein Kreissprecher. Eine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers sei zu keiner Zeit gegeben gewesen.

31.05.2004 13.57 | Sabine |
Moin

Das hört sich ja gar nicht gut an. :nono:

Ich dachte immer, das es nur wenige übergeordnete Betriebe in der BRD gebe, die Speisereste zum Verfüttern an Schweine erhitzen dürfen.
Ich wusste nicht, das der Betrieb der Schweine hält und mästet, auch gleich die Speisereste zubereiten darf. Oder habe ich da was falsch verstanden. Das wäre ja dann ein Interessenkonflikt.

Viele Grüsse
Sabine

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