[BotIndex] [««] Anmeldung + Gebühren ? Wie kann ich unsere zwei süssen Racker denn anmelden?  

20.03.2004 20.46 | Fridolin | Anmeldung + Gebühren ? Wie kann ich unsere zwei süssen Racker denn anmelden?
Schönen Guten Abend Schweinefreunde!

Unsere Laune hat sich massiv gebessert seitdem wir erfahren haben , dass es sich bei den wunden juckenden Hautstellen bei unseren zwei Lieblingen doch nicht um den gefürchteten Rotlauf handelt!

Da gibts nur noch so ein kleines Problem! Haben unsere Kleinen bei nem Züchter gekauft der uns keinerlei Angaben zu ANmeldung gemacht hat!

Bekomme ich die zwei ohne Herkunftsnachweis überhaupt angemeldet oder muss ich wieder zu dem besagten Kerl fahren, der seine Schweine nur züchtet um damit seine Boa's zu füttern?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Gruss!


Frido

20.03.2004 21.05 | Sabine |
Hallo Frido,

Anmeldung ist ganz einfach. Den für dich zuständigen Amtsveterinär anrufen und die Beiden anmelden. Dann deine Tierseuchenkasse anrufen und die beiden auch anmelden. Von deinem Amtsvet. bekommst du nach einiger Zeit eine Nummer, die du der TSK weitergibst. Nach ein paar Wochen kommt von der TSK eine Rechnung über 5€. Das wars. Die Rechung kommt dann jährlich.

Viele Grüsse,
Sabine.

20.03.2004 21.12 | Fridolin |
Das hört sich ja toll an!

Dann haben wir ja keine Probleme! Werden das am Montag gleich erledigen!

Damit "Bösen Nachbarn" das Handwerk gelegt ist!


Vielen Dank für die schnelle Info!

Achso Noch ne Frage zu " Schweinefreunde E.V:

Wie viele Mitglieder sind denn schon bei euch! Wären auch interessiert beizutreten! Gibts da irgendwelche Infos dazu? Was man davon hat? Bzw. was die kleinen daon haben?


Gruss!



Frido

21.03.2004 09.00 | Sabine |
Hallo Fridolin,

hier http://www.schweinefreunde.de/forum/wbb2/thread.php?threadid=1681&sid=
kannst du nachlesen was dir und den Tieren eine Mitgliedschaft bringt und unsere Satzung einsehen.:)

Viele Grüsse,
Sabine.

21.03.2004 18.30 | Gast |
Ganz so einfach ist das mit der Anmeldung seit 1.1.2003 leider nicht mehr. Kann sein, dass Dein Veterinäramt das nicht so eng sieht, normalerweise aber muss man seine Schweine innerhalb 7 Tagen angemeldet haben und auch die Herkunft nachweisen. Jeder Schweinehalter bekommt eine Betriebsnummer. Du mußt also beim Vorbesitzer dessen Betriebsnummer erfragen. Wenn er keine hat, wird Dich das Vet.-Amt aber sicher nicht im Regen stehen lassen. Meist sind die dort sehr nett und hilfsbereit.

21.03.2004 22.38 | Sabine |
Hallo Gast,

das ist so nicht korrekt.
Man hat 14 Tage Zeit seine Schweine bei der TSK und beim Vetamt zu melden. Liegt man als Ersthalter darüber macht es auch nichts, da sowohl TSK als auch Vetamt froh sind, das ein Minischweinhalter seine Tiere überhaupt meldet. Im allgemeinen wird diese Vorschrift nämlich aus Unwissenheit missachtet. Ein Herkunftsnachweis muss nicht erbracht werden. Das ist auch meistens gar nicht möglich, da der Vorbesitzer seine Tiere nicht gemeldet hatte und somit keine Betriebsnummer vorhanden ist.
Das ist übrigens Bundeseinheitlich.

offtopic
Es würde der Nettikette entsprechen, wenn eine An- und Abrede stattfinden würde.

Viele Grüsse,
Sabine.

22.03.2004 13.03 | sugar1982 |
hey,

das mit dem Vetamt ist mir neu. ich hab mein Schwein nur bei der Tierseuchenkassen gemeldet. muss ich dem Vetamt auch noch bescheid geben??

sugar

22.03.2004 14.12 | Sabine |
Hallo Mareike,

ja, solltest du machen. Vom Vetamt bekommst du dann eine Betriebsnummer die du an die TSK weitergibst, (wenn das Vetamt das nicht schon von sich aus getan hat, machen sie meist selbst), und eine Pin-nummer mit der du dich bei HI-Tier (www.hi-tier.de), (Herkunftsicherungs- und Informationssystem für Tiere) einloggen und anmelden kannst. Bei HI-Tier sind im Moment ca 5% aller bundesdeutschen Schweine gemeldet. Wir Minischweinhalter werden die anderen 95% bestimmt nicht schaffen, daran kann man sehen wie die Meldemoral der Schweinehalter ist. :D

Viele Grüsse,
Sabine.

22.03.2004 15.08 | sugar1982 |
hallo sabine,

ich hab mich im laufe des vormittags genau erkundigt. man muss sich nur bei der tierseuchenkasse melden. von denen bekommt man dann die betriebsnummer. die tierseuchenkasse leitet dies automatisch an das zuständige veterinäramt weiter.

ich muss mir also keine gedanken machen.

gruß sugar

22.03.2004 15.40 | Sabine |
Hallo Mareike,

also in NS ist das nicht so.
Ich habe gerade erst eine Freundin aus dem Nachbardorf zu ihrem Meldemarathon begleitet. Vetamt, TSK und HIT.
Ich kann dir gerne Namen und Anschrift der zuständigen Leute geben.
Aber das bleibt ja dir überlassen.

Viele Grüsse,
Sabine.

22.03.2004 17.00 | sugar1982 |
nicht nötig.

ich hab direkt mit der tierseuchenkasse und dem veterinäramt gesprochen. außerdem habe ich mich im forum der IG Minischwein informiert. die leute dort sind sehr erfahren und halten schon lange schweine.

aber trotzdem danke.

22.03.2004 18.54 | Petra_Siebeck |
Hallo Sugar,

es ist von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich mit den Bestimmungen. Hier in Hessen brauchte ich die Tiere zunächst auch nur bei der Tierseuchenkasse melden. Das ist absolute Pflicht! Die Tierseuchenkasse ersetzt im Seuchenfall Deinen Tierverlust, falls die Tiere wegen einer Seuche gekeult werden muessen. Nicht mehr und nicht weniger.

Dann gibt es jetzt die HIT, ich habe von denen automatisch ein Schreiben bekommen. Die hatten meine Registrierung ja von der TSK. Von der HIT habe ich eine "Betriebsnummer" bekommen. Eine Nummer, die für alle meine Schweine gilt. Für jedes Tier habe ich zwei Ohrmarken bekommen, eine fürs rechte, eine fürs linke Ohr. Die HIT will auch die regelmässigen AK-Untersuchungen haben. Das ich mich nicht von meiner Seite aus bei denen angemeldet hatte war nicht schlimm, heisst, niemand hat mich dafür ans Kreuz genagelt :D.

Ich denke, es gibt genügend Züchter, die nicht um diese Bestimmungen wissen (oder es auch einfach nicht wissen wollen...) und dann hat man unter Umständen halt ein Schwein, das keine Ohrmarke (Betriebsnummer) hat. Mich hat z.B. niemand gefragt, wo die Tiere herkommen... Und letztlich kann wirklich nicht jeder Hobbyschweinehalter von diesen Bestimmungen wissen, nicht jeder hat die Möglichkeit im Internet unterwegs zu sein, das darf man auch nicht ausser Acht lassen. Ich hätte schon allein das mit der TSK nicht gewusst, woher auch?

Petra

P.S. Übrigens: Sabine hat schon seid über 15 Jahren Schweine...

23.03.2004 16.24 | Jörg |
Mahlzeit, Sugar!


Original von sugar1982
die leute dort sind sehr erfahren und halten schon lange schweine.

Bei dem Thema gibt es offensichtlich noch einige Missverständnisse. Du hast es ja schon richig gemacht, denn Du hast Dich selber darum gekümmert. Es gibt keine allgemeingültigen Aussagen zu dem Thema, da die Minischweinhaltung immer noch (rechtlich gesehen) eine Grauzone darstellt. Es ist daher unerhört wichtig, dass sich jeder Tierhalter mit der Materie auseinandersetzt und nicht auf die Aussage des Vorbesitzers, des Züchters oder dem erfahrenen Herrn X oder Dame Y vertraut. Man kann lediglich gut gemeinte Ratschläge geben, auf die man sich im Problemfall aber kaum beziehen kann.

Und aus diesem Grunde sehen wir es als wichtig an, dass jeder Tierbesitzer sich eingehend informiert. Und dies schliesst die lokalen Behörden schlicht mit ein. Der Amtsvet in X kann da ganz andere Vorstellungen haben als der in Ort Y. Eben weil die Minischweinhaltung nicht in die klassischen Verordnungen hineinpasst.

Wer will, kann sich ja mal eigehend mit der Viehverke
hrsverordnung auseinandersetzen, die eben auch den Tatbestand der Anmeldung regelt.
Ihren Ursprung nimmt diese Verordnung im übrigen hier: Tierseuc
hengesetz !

Abschliessend sei noch erwähnt: das Vetamt für den Kreis Heinsberg weist bei seinen Anmeldebögen für die Schweinehaltung darauf hin, dass ein Exemplar an die TSK und eins an das Vetamt zu senden ist!
Von einheitlichen Regelungen bezüglich der Anmeldung kann man also nicht sprechen. Da Vorsicht schon immer die Mutter der Porzellanfabrik ist, sollte man sich also auch mit dem Amtsvet auseinandersetzen!

On a sidenote: Erfahrung sammelt man eben nicht ausschließlich dadurch, dass man Schweine schon lange hält ;) !

Greetz,
Jörg

23.03.2004 19.33 | Andrea_P. |
Hallo!

Wollte mich auch mal zu dem Thema melden.

Ich glaube, was die Meldung von Schweinen angeht, gibt es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede.

Ich wohne in Baden Württemberg, bisher mussten wir die Schweine nur bei der TSK melden, seit einem Jahr müssen wir nun auch alle Schweineübernahmen innerhalb von 7 Tagen bei dem "Landesverband Baden Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V., Abteilung Tierkennzeichnung" melden. Dabei müssen wir sowohl unsere Registriernummer, als auch die Registriernummer des Vorbesitzers angeben. Außerdem müssen wir dort jährlich eine Bestandsmeldung hinschicken. Der Infobrief dazu kam damals vom Amt für Veterinärwesen. Darin steht alles Mögliche über die neue Beschriftung der Schweineohrmarken, Zeitpunkt der Kennzeichnung, Bestandregister, Meldung, ...

Es ist also nicht richtig, dass man die Schweine nur bei der TSK melden muss, es kommt darauf an, wo man wohnt.

Begründet wird das Ganze mit der zweiten Änderung der Viehverkehrsordnung.

Grüße,
Andrea

24.03.2004 14.40 | Christina.B |
Hallo,

und was kann man nun aus den ganzen unterschiedlichen Informationen und kleinen Nickeleien hier bei diesem Thema lernen ???

Jeder sollte besser seine eigenen Erfahrungen machen und sich nicht auf die Aussagen der Leute (egal, ob langjähriger Schweinehalter, erst-seit-kurzem-Schweinehalter oder gar kein Schweinehalter ;)) verlassen. Also holt man sich am besten die Informationen bei den zuständigen Behörden selbst.

Und wer kein Internet hat, der hat aber sicher Telefon.

Ich musste auch noch mal bei mir in den Unterlagen wühlen, um festzustellen, dass ich mich nur beim Tierseuchenfond gemeldet hatte, aber nach einiger Zeit ein Schreiben vom Kreisveterinäramt bekommen habe, mit dem ich über meinen Status als" Landwirt mit Schweinehaltung" :rolleyes: informiert wurde. Also, hier in Schleswig-Holstein scheint eine Verbindung zu existieren.

Ich glaube nicht, dass man sagen kann, dass Minischweine sich in einer GRAUZONE bewegen. Sie sind dem Gesetz nach ganz klar Nutztiere/ Vieh, und wenn es hart auf hart kommt (z.B. im Fall eines Seuchenausbruchs) werden sie ausschließlich als Nutztiere behandelt, sprich im schlimmsten Fall gekeult :heul:. Da gibt es m.E. in der möglichen Konsequenz keine Grauzone.

24.03.2004 16.51 | Jörg |
Original von christina
Ich glaube nicht, dass man sagen kann, dass Minischweine sich in einer GRAUZONE bewegen. Sie sind dem Gesetz nach ganz klar Nutztiere/ Vieh, und wenn es hart auf hart kommt (z.B. im Fall eines Seuchenausbruchs) werden sie ausschließlich als Nutztiere behandelt, sprich im schlimmsten Fall gekeult :heul:. Da gibt es m.E. in der möglichen Konsequenz keine Grauzone.

Hallo Landwirtin Christina,

nicht alle Verordnungen, die für Schweine gelten, sind auch für die Minischwein- oder Heimtierhaltung relevant. Dies meinte ich mit "Grauzone", denn oftmals wissen es selbst die ausführenden Behörden vor Ort nicht besser und teilen Dich/Uns dann mal eben als "Mastbetrieb" ein. Vollkommener Humbug, der der Sache in keinster Weise gerecht wird.

Seuchenrechtlich hat das Minischwein oder Heimschwein natürlich die gleiche zoologische Relevanz wie das Schwein bei Bauer Papenbrink. Daher muss man es ja auch entsprechend bei der TSK melden. Aber es gibt im deutschen Verordnungsdschungel (den wir beide ja wohl beruflich kennen :D ) auch Verordnungen für das landwirtschaftliche Schwein, die in keinster Weise auf die Minischweinhaltung angewandt werden sollten. Und dennoch bestehen manche Amtsvets auf die Einhaltung derselben.

Und hier müssen wir langfristig auch ansetzen, aber das sprengt das Thema hier dann doch ein wenig. Hier ging es ja um den unbestrittenen Tatbestand der Anmeldung...den ja wohl keiner in Zweifel gezogen hat, oder ;) !

Greetz,
Jörg

24.03.2004 21.00 | Jörg |
Original von Fridolin
Wie viele Mitglieder sind denn schon bei euch! Wären auch interessiert beizutreten! Gibts da irgendwelche Infos dazu? Was man davon hat? Bzw. was die kleinen daon haben?


Hallo Fridolin,

hier mal auch eine Antwort (leicht offtopic) von mir. Der Verein existiert nun seit September 2003 und wir haben in der Zwischenzeit 22 zahlende Mitglieder. Infos über den Verein, welche Ziele wir haben und was wir tun bzw. tun werden, findest Du auf der Website. Primär ist unser Verein auf den Bereich des Tierschutzes ausgerichtet. Das heisst, dass wir über Schweine/Minischweine informieren und aufklären möchten sowie aktiven Tierschutz (Stichwort Gnadenhof/Schweinevermittlung) betreiben. Die Mitgliedsbeiträge werden in der Hauptsache für diese Themen verwendet werden. Aber auch die Menschen im Verein sollen nicht zu kurz kommen. Daher wird es auch ein Mitgliedermagazin exclusiv für Vereinsmitglieder geben wo wir einige Themen und Infos anbieten werden, die wir auf der Website nicht oder weniger ausführlich thematisieren werden.

Auf unserer Mitgliederversammlung im April werden wir diese und andere Dinge erörtern und die Arbeit der vergangenen Monate vorstellen.

Viele Grüsse
Jörg

25.03.2004 11.41 | Andreas |
Mahlzeit!

Original von christina
Ich glaube nicht, dass man sagen kann, dass Minischweine sich in einer GRAUZONE bewegen.


Oh, da wäre ich aber sehr vorsichtig. Das Problem ist, dass das gesamte Tierseuchen- und Tierschutzrecht mit seiner gemeinschaftsrechtlichen Unterfütterung und seiner Ausdifferenzierung in bundes- und landesrechtlichen Verordnungen alles andere als einfach zu überblicken ist. Das ist selbst für ausgebildete Juristen eine harte Nuss, Amtsveterinäre und vor allem auch Halter sind da meines Erachtens weitgehend "verloren" :-) Ein Beispiel für die "Grauzonen"-Problematik betrifft gerade die Anzeige- und Registrierungspflicht für Schweinehalter. Nach § 24b S. 1 ViehVerkV muss, wer "Schweine ... halten will", "seinen Betrieb" anzeigen. Da stellt sich schon die Frage, was überhaupt ein "Betrieb" ist. Wenn jemand keinen Betrieb hat, kann er ihn naturgemäß auch nicht anzeigen. Der Begriff selbst ist - mE - eher gewerberechtlich konnotiert, so dass es durchaus fraglich ist, ob ein Privathaushalt darunter fällt. Bestätigt werden diese Bedenken bei einem Blick in die Richtlinie 64/432/EWG, die mit der ViehVerkV in deutsches Recht umgesetzt wurde. Deren Art. 2 lit. a definiert den Begriff "Betrieb" - und zwar als "landwirtschaftlicher Betrieb oder amtlich überwachter Händlerstall, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats liegt und in dem Zucht-, Nutz- oder Schlachttiere üblicherweise gehalten oder aufgezogen werden". Ein Privathaushalt, in dem Minischweine nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden, ist aber schwerlich ein "landwirtschaftlicher Betrieb oder amtlich überwachter Händlerstall". Schon der Begriff "Betrieb" legt es also mE nahe, dass § 24b S. 1 ViehVerkV nicht ohne weiteres eine Registrierungspflicht für Privathaushalte von Minischweinehaltern begründet.

Weitere Fundierung finden diese Bedenken bei einer Betrachtung von § 24b S. 3 ViehVerkV, in dem für Tierhalter eine jährliche Anzeigepflicht hinsichtlich der Anzahl der "im Bestand vorhandenen Schweine" begründet wird. Dies klingt erstmal ganz umfassend. Die Vorschrift konkretisiert diese Verpflichtung aber weiter und sieht vor, dass dabei eine Trennung "nach Zuchtschweinen ... sowie Mastschweinen" zu erfolgen hat. Eine andere Kategorie ist nicht vorgesehen, so dass die Verordnung offensichtlich nicht auf die Erfassung von als Haustiere gehaltenen Schweinen gerichtet ist. Auch das spricht dafür, dass jedenfalls § 24b ViehVerkV privat und nicht zu Zuchtzwecken gehaltene (Mini-) Schweine nicht erfasst.

Die Behauptung, alle rechtlichen Regeln über Schweine würden undifferenziert für *alle* Schweine gelten, ist also meines Erachtens zumindest äußerst zweifelhaft. Sie führt bisweilen zu nicht sachgerechten Ergebnissen und ist in diesen Fällen auch mit Gesetzeswortlaut und -systematik nur schwer in Einklang zu bringen, wie das Beispiel des § 24b ViehVerkV gezeigt haben sollte. Das Problem ist eben, dass dieser Bereich durch Literatur und Rechtsprechung noch kaum durchdrungen ist, so dass hier Laienmeinungen (was nur mit Blick auf die juristische Ausbildung und bitte nicht abwertend gemeint ist) das Bild beherrschen.

> Sie sind dem Gesetz nach ganz klar Nutztiere/ Vieh,

Das besagt aber eben noch nichts über die Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen oder gar Normwerke. Anderes Beispiel: Die Tierschutz-Transportverordnung (TierSchTrV). Die definiert "Nutztiere" in § 2 Nr. 1 als "Einhufer und Tiere der Gattung Rind, Schaf, Ziege und Schwein, soweit sie Haustiere sind". Man könnte also meinen, dass die Verordnung für Schweine aller Art (sofern es sich um Haustiere handelt, also um von Menschen gehaltene Tiere, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG) gilt. Dann hätte man aber § 1 Abs. 2 Nr. 1 TierSchTrV übersehen, wonach die Verordnung für "den nicht gewerblichen Transport von Heimtieren, die von einer natürlichen Person begleitet werden", nicht gilt. Auch das zeigt mE deutlich: Eine undifferenzierte Anwendung aller Vorschriften über Schweine auf alle Sachverhalte mit Schweinen aller Art hat mit der Rechtslage nichts zu tun.

Leider habe ich jetzt keine Zeit mehr für eine Rechtschreibkontrolle und bin jetzt auch erstmal incommunicado. Aber ich hoffe, hiermit ein wenig Licht in die "Grauzone" gebracht zu haben :-)

Slainte

Andreas

25.03.2004 16.52 | Jörg |
Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine ausführlichen Schilderungen. An den gewählten Beispielen sieht man schon deutlich, dass der Verordnungsgeber ("Vater Staat") mit der Haltung von Schweinen als Heim-/Haustieren nicht gerechnet hat. Eben aus diesem Grunde ist die rechtliche Einordnung dieser Haltungsform schwierig.
Aus meinem eigenen Behördenalltag weiss ich auch, dass Bedienstete in Ermangelung einer klaren Regelung gerne mal "Analogien" ziehen und dann enstehen solche abstrusen Possen wie die Einordnung eines Minischweinhalters als "Mastbetrieb".

Es gibt bei dieser Thematik zwei mögliche Wege: entweder man findet sich damit ab und akzeptiert, dass man unter Umständen der Willkür von Behörden ausgeliefert ist, oder man geht den offensiven Weg und versucht an dieser Situation etwas zu ändern. Und genau diesen Weg werden wir als Verein weiterhin beschreiten.

Die uns mittlerweile vorliegende Stellungnahme, die wir nach weiterer Konkretisierung hier auch veröffentlichen werden, ordnet die Minischweinhaltung zunächst einmal dem Tierschutzgesetz unter. Weitere konkrete Regelungen sind nicht vorgesehen. Lediglich die Seuchenrechtsfrage ist strittig und wird natürlich unter dem Aspekt der zoologischen Einordnung des Heimschweins als Schwein an sich gesehen.

Quintessenz: ist alles doch nicht so einfach im deutschen Verordnungsdschungel ;)

Jetzt sind wir hier aber schrecklich offtopic geworden. Eigentlich sollte ja nur die Frage geklärt werden, wo und wie man seine Schweinchen anzumelden hat :D !

Gruss in die Runde,
Jörg

25.03.2004 21.23 | Petra_Siebeck |
Hallo,

bei dem Meldebogen der TSK steht ja tatsächlich nur die Unterscheidung zwischen Zuchtsauen, Ebern und Mastschweinen. Ich streiche das grundsätzlich und kritzel da immer hin: 2 Sauen, nicht zur Zucht, 2 kastrierte Eber. Hobbyhaltung!

Die bei der HIT hat mir dann neulich gesagt, als ich mit ihr telefonierte wegen der AK-Untersuchung, dass ich in dem Ordner "besondere Fälle" waere. :D Sie meinte gleich beschwichtigend, das wäre jetzt nicht abwertend gemeint sondern das waeren eben "Fälle", die nicht eindeutig, oder auch gar nicht in die üblichen Vorgangsweisen eingeordnet werden könnten...

Da fällt mir gerade noch ein...wir hatten hier eine Betriebshaftpflicht-Versicherung übernommen, als wir das Haus kauften. Sie begründete sich wohl darauf, dass wir mehr als 0,7 Hektar Ackerland/Weide besitzen und dadurch "automatisch" diese "Betriebs"-Versicherung zu haben hätten als landwirtschaftlicher Betrieb.
Ich habe mich durchgekämpft und nach Bergen von Korrespondenz erfolgreich diese Versicherung kündigen können bzw. nachträglich auflösen können. Auch hier beruhte das Ganze auf Gesetzen, die in der Form letztlich auf uns nicht anwendbar waren.

Übrigens lese ich gerade in dem Schreiben der HVL Hessen (ViehVerkV), das die neuen Kennzeichnungsvorschriften erst für Tiere gelten, die nach dem 01.April 2003 geboren werden. (Das Schreiben hatte ich am 13.02.2003 bekommen...) Wat nu? Meine sind alle früher geboren, habe ich damals gar nicht drauf geachtet...ähem. Immer diese Sch... Panik die einen gleich überfällt, weil man Angst hat, die von "oben" könnten einem die Tiere nehmen, wenn man was falsch macht... :(

Petra

26.03.2004 18.21 | Christina.B |
Hallo, Andreas,

Der Begriff selbst ist - mE - eher gewerberechtlich konnotiert, so dass es durchaus fraglich ist, ob ein Privathaushalt darunter fällt. Bestätigt werden diese Bedenken bei einem Blick in die Richtlinie 64/432/EWG, die mit der ViehVerkV in deutsches Recht umgesetzt wurde. Deren Art. 2 lit. a definiert den Begriff "Betrieb" - und zwar als "landwirtschaftlicher Betrieb oder amtlich überwachter Händlerstall, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats liegt und in dem Zucht-, Nutz- oder Schlachttiere üblicherweise gehalten oder aufgezogen werden". Ein Privathaushalt, in dem Minischweine nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden, ist aber schwerlich ein "landwirtschaftlicher Betrieb oder amtlich überwachter Händlerstall". Schon der Begriff "Betrieb" legt es also mE nahe, dass § 24b S. 1 ViehVerkV nicht ohne weiteres eine Registrierungspflicht für Privathaushalte von Minischweinehaltern begründet. etc. etc.

Danke für Deine ausführliche Antwort. Jetzt weiß ich wirklich Bescheid :up: Am besten, Du hältst Dich zur Verfügung für den Fall, dass hier eine Seuche ausbricht und unsere Schweine dran glauben sollen. Da kannst Du dann munter mit dem Amtsveterinär über die Minischwein-Grauzonen in der Gesetzgebung diskutieren. Vielleicht bringt es ja was. Dannn wäre Dir unser Dank sicher :hail: :hail:

26.03.2004 18.31 | Christina.B |
Hallo, Jörg,

Aber es gibt im deutschen Verordnungsdschungel (den wir beide ja wohl beruflich kennen ) auch Verordnungen für das landwirtschaftliche Schwein, die in keinster Weise auf die Minischweinhaltung angewandt werden sollten. Und dennoch bestehen manche Amtsvets auf die Einhaltung derselben.

Und genau das meine ich. So lange es keine eindeutige Einstufung der Minischweine als Haustiere gibt, werden sich die Behörden im Zweifelsfall immer auf die bestehende Gesetzgebung zurückziehen. Und jeder Amtsvet könnte uns mit dem Gesetz im Rücken alle möglichen Auflagen machen, die wir, wenn wir Ärger vermeiden wollen, erfüllen müssen. Da kommen wir meines Wissens nicht drum herum.

Viele Grüße von der Bäuerin :))

27.03.2004 08.47 | Jörg |
Hallo Bäuerin Christina ;) !

Ich verstehe natürlich den Punkt, auf den Du hinaus möchtest. Und natürlich ist es so, dass es derzeit unzweifelhaft ist, dass man auch als Mini- oder Heimschweinhalter gewisse Regularien einhalten muss. Aber: oftmals werden dabei Regelungen von Amtsvet "mal eben so" analog angewandt, obwohl die Verordnung hierfür (Heimschwein) nicht gedacht ist. Andreas hat dies ja schon anhand einiger Beispiele verdeutlicht.

Wenn der Amtsvet es also auf die Spitze mit seinen Analogien treibt, dann darf man zum Bleistift anhand der Schweinehaltungshygieneverordnung keinen Besucher zu seinen Schweinen (ohne Schutzkleidung) lassen. Ein Transport zum Tierarzt könnte dann ebenso "analog" mal zum Tiertransport werden (Viehverkehrsverordnung) etc. !

Und genau um diese Fälle geht es. Es kann ja nicht angehen, dass der Amtsvet in Pusemuckel die Verordnungen so streng auslegt und dem Amtsvet in Dödelhausen ist es egal. Wir dürfen und sollten uns nicht von den Behörden einschüchtern lassen und dazu bedarf es einer Klärung genau auf diesem Gebiet. Dass wir (vorerst) nicht erreichen können, dass im Seuchenfall die Tiere nicht getötet werden, dürfte klar sein. Aber: wir sollten es doch versuchen, denn ich möchte nicht irgendwann in diese Lage geraten und ein Keulungskommando an der Hoftür haben :heul: !

Ich denke, auf diesem Gebiet gibt es viel zu tun.

Viele Grüsse,
Jörg

27.03.2004 09.10 | Jörg |
Original von christina
Da kannst Du dann munter mit dem Amtsveterinär über die Minischwein-Grauzonen in der Gesetzgebung diskutieren. Vielleicht bringt es ja was.

Dazu muss ich dann noch etwas anmerken: im Seuchenfall, also wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, haben Rechtsmittel (oder Diskussionen mit Andreas ;) ), keine aufschiebende Wirkung :mauer: !

28.03.2004 15.06 | Andreas |
Mahlzeit!

Original von christina
Am besten, Du hältst Dich zur Verfügung für den Fall, dass hier eine Seuche ausbricht und unsere Schweine dran glauben sollen.


Sobald ich eine Anwaltszulassung habe, stehe ich natürlich gerne für die Rechtsberatung im Einzelfall zur Verfügung :-) Bis dahin ist mir das leider rechtlich verboten und ich muss mich auf allgemeine Ausführungen beschränken :-)


Da kannst Du dann munter mit dem Amtsveterinär über die Minischwein-Grauzonen in der Gesetzgebung diskutieren.


Ich glaube durchaus, dass die Behörden nicht undankbar sind, wenn man ihnen zeigt, wie sie das Recht *sinnvoll* anwenden können. Deren primäre Absicht ist ja - zumindest in der Regel - nicht, den Bürger zu schikanieren. (In der Vergangenheit habe ich da persönlich auch gute Erfahrung in anderen "Grauzonen" - Steuerrecht, Datenschutz - gemacht. Das dauert manchmal ein bisschen, aber am Ende kann man sich mit einer überzeugenden Argumentation oftmals durchsetzen.) Wenn man allerdings bis zum konkreten Seuchenfall wartet, um die Sachprobleme auf die Tagesordnung zu bringen, dann hat man wohl zu lange gewartet. Genau deshalb erscheint mir die defätistische Fixierung auf den bloßen Wortlaut mancher Vorschrift der falsche Weg zu sein. Aber das muss natürlich jeder selbst wissen.

Slainte

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