Guten Morgen Kai,
das ist jetzt leider eins der Themen, die uns immer ziemlich beschäftigen.
Du darfst ein Schwein weder beerdigen, noch einäschern, noch auf einen Tierfriedhof bringen. Du musst die Tierkörperbeseitigung rufen und es abholen lassen. Die Abholung wird Dir quittiert und das musst Du im Bestandsbuch aufbewahren.
Ich weiß das ist nicht schön und viele Versuche andere Wege zu gehen, aber legal gibt es da nichts.
Liebe Grüße Silke |