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08.01.2018 14.29 | Peter | Stichtagsmeldung
Moin zusammen und allen ein frohes, neues Jahr!

Wie in jedem Jahr steht auch aktuell die Stichtagsmeldung für Schweinehalter an:

"Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung hat ein Schweinehalter zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen, der zuständigen Behörde oder einer von diesen beauftragten Stelle innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag anzuzeigen. Mit der Neufassung der Viehverkehrsverordnung vom 06.07.2007 wird in der Stichtagsmeldung ab 2008 in drei Tiergruppen differenziert:bis 2007 2008Zuchtschweine incl. Saugferkel Zuchtsauennicht gefüllt Ferkel bis einschließlich 30kgMastschweine Sonstige Zucht- und Mastschweine ab 30kgDie Anzeige der Tiergruppen wird in Abhängigkeit vom eingegebenen Stichtag gesteuert.Viehhändler, Sammelstellenbetreiber, Schlachtstätten und Transportunternehmen sind zu dieser Stichtagsmeldung rechtlich nicht verpflichtet."

Quelle: https://www3.hi-tier.de/HitCom/hilfe/s_stichtag.asp#Allgemein (HI-Tier)

Verantwortlich für die Durchführung sind die Stellen der Länder.

08.01.2018 18.31 | Miss-Rosie |
Danke der Erinnerung schon letzte Woche abgeschickt! Gutes Neues nachträglich!

09.01.2018 06.27 | Osborne |
Bei mir gab es am 02.01. eine online Erinnerung von der ndstsk :up: Anzahl / Datum fertig :]

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