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21.10.2016 14.42 | sannysoll | Nicht gemeldete Schweine
Hallo,
ich besitze seit einigen Jahren 2 Hängebauchschweine. Als ich damals beabsichtigte Schweine zu haben las ich, dass man seine Schweine genehmigen lassen muss. Ich habe dann bei unserer Gemeinde vorgesprochen und bekam schriftlich von denen, dass in unserem Wohngebiet die Schweinehaltung (hobby) erlaubt ist und nach deren Satzung Hängebauchschweine als Hausstiere gelten und nicht als Nutztiere. Mehr habe ich nicht getan weil ich jahrelang glaubte das langt. Nun wurde mir gesagt, dass ich eigentlich hätte auch der Seuchenkasse und dem V-Amt meine Schweine melden müssen. Nun habe ich total Angst, dass ich eine Strafe zahlen muss wenn ich die Nachmeldung nunmehr nach 7 Jahren vornehme lasse bzw. dass mir meine LIeblinge weg genommen werden könnten.
Hat da jemand Erfaährung mit den Behörden und warum sind bei uns Minischweine dann Haustiere und keine Nutztiere?

LG Sanny

21.10.2016 16.52 | Sabine |
Moin Sanny

Also deine Schweine wird dir niemand wegnehmen. Das schon mal vorweg. Es wird niemand enteignet, nur weil er einen Fehler macht. ;)
Witzig...oder gruselig, wie mans nimmt, hat dir deine Gemeinde etwas genehmigt was illegal ist.
Geht also gar nicht. Minischweine sind vor dem Gesetz Nutztiere. Punkt.

Du hast schon richtig festgestellt das deine Schweine angemeldet werden müssen. Das sollte auch kein Problem sein, die Veterinärämter sind froh wenns alle Hobbyhalter machen.
Ich denke nicht das du Strafe zahlen musst, du hast ja eine Geschichte dazu zu erzählen und auf dem Vetamt arbeiten auch nur Menschen denen der Tierschutz am Herzen liegt.
Rufe da einfach mal an, sie werden dir weiter helfen. Und halte uns auf dem laufenden, bitte. :D

22.10.2016 09.50 | sannysoll |
Hi Sabine,
danke für deine Antwort. Du glaubst gar nicht wie erleichtert ich bin. Weißt du grob die Auflagen für Schweinegehege, da denke ich muß ich mit Sicherheit noch was ändern. Ich wohne mitten in einer Siedlung. Um mich rum Nachbarn, wüsste jetzt gar nicht wie ich das mit einem Doppelzaun machen sollte wo 2 Meter Abstand zwischen sein muss? Meinst du ich kann das Amt vorab zu mir einladen und die sagen mir wie es richtig geht? Muss ich wirklich so einkesselt von Häusern noch 2 Zäune haben? Bisher ist unser Grundstück mit Maschendraht und holzzaun eingezäunt.

22.10.2016 17.53 | Sabine |
Moin Sanny

Hm, ist das ein Wohngebiet? Weil du Siedlung sagst.
Minischweine sind Nutztiere..und Nutztierhaltung ist in Wohngebieten verboten.

Doppelzaun ist geltendes Recht, aber jeder Amtsvet hat da auch einen Ermessensspielraum. Es geht aber um den Seuchenschutz...und da finde ICH Ermessensspielraum auch mal gefährlich. Sprich halt mal mit denen.
Klar kannst du sie zu dir einladen, das kann aber auch mal nach hinten losgehen.
Rede erst mal mit denen, wenn sie gut sind kommen sie eh gucken und beraten müssen sie dich eigentlich auch. Aber erst mal abwarten ob die überhaupt die Rechtslage kennen. ;)

22.10.2016 19.26 | sannysoll |
Hallo Sabine,
also das ist hier ein Mischgebiet. Ich wohne in einem Dorf. Hier gibt es einen Bauern um die Ecke mit Rindern. Unsere Nachbarn haben Hühner und andere in der Straße ebenso Hängebauchschweine. Das dürfte nicht das Problem sein.

Danke dass Du mir so Rede und Antwort stehst. Wie ist das mit der Seuchenkasse. Werden die übers Amt benachrichtigt, kommt da auch jemand oder muss ich das selber machen?
Ich kann noch nicht mal Angaben zum Vorbesitzer machen weil das alles ohne Vertrag ablief, ich keinen Namen hatte da es über jemand anderen ging.

LG und ein schönes Wochenende :-)

22.10.2016 22.22 | Peter |
Hallo Sanny,

Rendsburg und Büdelsdorf gehören in den Zuständigkeitsbereich des Tierseuchenfonds/der Tierseuchenkasse Schleswig-Holstein, deren Internetseite Du hier findest:
http://www.tsf-sh.de

Auf der Internetseite findest Du auch entsprechende Kontaktdaten.
Es wird Dir eine Kennung zugeteilt, wenn Du die beiden dort registrierst.
Ferner wirst Du eine "Rendac-Nr" benötigen, welche Du mit Betriebsnummer (die gibt es / braucht es für den Umgang mit dem Landeskontrollverband LKV http://www.lkv-sh.de) dort beantragen kannst
Rendac ist in SH mit der Tierkorperbeseitigung beauftragt : http://www.agrarheute.com/news/schleswig-holstein-tierkoerperbeseitigu
ng-anmelden

Beim LKV (s.o.) erhältst Du ggf. auch auf dich ausgestellte Ohrmarken für die beiden.

Ja, von der formalen Seite gibt es schon einiges zu beachten, wenn man Schweine hält/halten will, weil bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen drohen können.

Wie Sabine schon geschrieben hat: In Deutschland gelten Schweine bundesweit als Nutztiere, das ist Bundesrecht. Dieses Bundesrecht kann grds. nicht durch eine kommunale Satzung einer Gemeinde aushebelt werden (Ober sticht Unter ;) )
Von daher wäre ich an einer rechtskräftigen und gültigen Satzung in SH, die Schweine als Haustiere ausweist und anerkennt mächtig interessiert!

23.10.2016 14.09 | sannysoll |
Hi Peter,
danke für Deine Ausführlichkeit :D Aber wie kommst du darauf, dass ich aus Rendsburg/ Büdelsdorf bin?

Ja ich bin auch sehr interessiert was die Behörde zu meinem Freibrief sagt. Es ist ja schon seltsam und aufgrund dessen habe ich ja auch nichts weiter unternommen weil ich dachte es ist ok. Ja Unwissenheit schützt vor Strafe bekanntlich nicht aber wenn noch nicht mal das Amt es richtig raus gibt, woher sollte ich das wissen. Aber vielleicht ist es ja doch so. Naja ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. Das Vet-Amt hatte ich Freitag schon angeschrieben.

LG und einen schönen Sonntag noch
Gruß Sanny

23.10.2016 14.46 | sannysoll |
Noch eine Frage:
Wenn ich die Schweine melde, muss ich angeben woher sie sind und wann sie geboren sind? Denn beides weiß ich nicht. So ca. wann sie geboren sind schon aber ich habe keine Ahnung von wem sie sind da sie damals über eine Arche lediglich vermittelt wurden und ohne jeglich schriftliches (ja ich weiß schön blöd) habe ich sie dort abgeholt und mit nachhause genommen.
Was will die Seuchenkasse wissen und was das Vet-Amt?
Sorry für die Fragen aber Eure Antworten beruhigen mich im moment ungemein :-)

LG

23.10.2016 18.41 | Peter |
Da würd' ich mir mmentan nicht so'n Kopp machen. Wie Sabine schon schrieb: Oftmals freuen sich die Vets, wenn auch die Hobbyhalter anfangen, sich an Recht und Gesetz zu halten und sind erst einmal hilfsbereit und kooperativ.

Ging mir übrigens mit unseren ersten Schweinen nicht viel anders: Über den Tierschutz aus einer üblen Haltung herausgeholt (unsere Miss Piggy) bzw. über das Forum und die Vermittlung aus einem Tierheim bekommen (okay, das lief dann schon professioneller). Ich hatte durch unsere AmtsVets und durch die Schweinefreunde viel Unterstützung. Ja, diese Saubande ist echt spitze!

23.10.2016 18.49 | Peter |
Ach, nun hab' ich glatt die eigentliche Antwort vergessen:

)Bei der TSK reicht normalerweise die Angabe der Stückzahl und der "Art".
Hier in SH solltest Du nach Möglichkeit "Mastschwein" angeben (so viel Auswahl besteht auch gar nicht), nichts was irgendwie mit Zucht o.ä. zu tun hat, sonst könntest Du recht schnell im sog. Screening landen. Das würde heißen, dass ca. 1x jährlich Blut abgenommen und im Labor untersucht werden muss (keine schöne Sache). Kann Dir bei "Mastschwein" zwar auch passieren, ist aber weniger wahrscheinlich, da die richtigen Mastschweine i.d.R. gerade einmal sechs Monate leben dürfen bis zur Schlachtung. Naja, "Leben" ist da evtl. etwas zu nett formuliert.

23.10.2016 19.06 | sannysoll |
Danke Peter, aber wenn man liest dass es Strafe bis zu 20.000 € geben kann inbesondere wenn man nicht nachweisen kann woher man das Schwein hat ist es nicht so leicht locker zu bleiben .
:sz:

23.10.2016 19.45 | sannysoll |
Hier einmal der Brief damals von meiner Gemeinde:

Sehr geehrte Frau ....

"Das Kreisbauamt hat keine Bedenken gegen Haltung von Minischweinen. Die untere Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass es sich bei Minischweinen um Haustiere handelt (nach Rücksprache mit dem LLUR) und eine Tiergehegegenehmigung durch den UND nicht erforderlich ist. Zuständig für die artgerechet Tierhaltung ist das Veterinäramt, von dort liegt keine Rückmeldung vor. Ich bitte darum, direkt dort für noch offene Fragen (ich hatte keine offenen Fragen und bin somit auch nicht an das Amt herangetreten) in Sachen Tierhaltung nachzufragen. Von Seiten der Gemeinde XXX bestehen gegen die Haltung keine Bedenken, sofern es sich um die Haltung von zwei Schweinen handelt und keine Zucht betrieben wird. "

Tja was sagt ihr dazu?

23.10.2016 20.55 | Peter |
nun hatte ich schon eine umfangreichere Antwort eingehackt - und alles wieder wech. :motz:
Sch...-I-Pad!! :haare:

Na denn, Kurzform:
Strafe kann bis 50.000,- betragen, "Auflösung" einer illegalen Haltung ist möglich, in SH eher selten.
Teilantworten folgen in weiteren einzelnen Beiträgen, nicht dass ich wieder ne Viertelstunde für die Tonne tippe.

23.10.2016 20.58 | Peter |
Dass das Bauamt involviert wird, hat seine Richtigkeit, auch wenn viele der hier still Mitlesenden das gar nicht glauben wollen. Sagt das Bauamt "nö, ist nicht" gibts i.d.R. keine Genehmigung der anderen Beteiligten.

23.10.2016 21.04 | Peter |
Haltungsart:
Die Art der Haltung ist ein wesentlicher Aspekt für das Genehmigungsprozeder und die beteiligten Behörden.
Wird z.B. ein Antrag auf Genehmigung der Freilandhaltung gestellt, gelten etliche verschärfte Passagen der Schweinehaltungshygieneverordnung (gilt bundesweit):
Gepaart mit weiteren Infos z.B. hier nachzulesen:
http://www.zds-bonn.de/services/files/gesetzevo/leitfaden_

Volltextausgabe hier
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/schhalthygv/gesamt.pdf

23.10.2016 21.24 | Peter |
Morgen folgen weitere Teilantworten, u.a. zu den Zuständigkeiten der einzelnen Behörden, MELUR, LLUR, TSF/TSK, LKV usw.

Ein "Haustierstatus" für Schweine ist (leider) ein Märchen, die bundesweit geltenden Gesetze und Verordnungen unterscheiden da nicht, auch wenn eine (leider fehlerhafte) Antwort Dir vorliegt.

Die Tiergehegegenehmigung ist etwas anderes, als die Genehmigung der Freiland- oder Auslaufhaltung von Schweinen.

"Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest."
vgl. https://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8968426

24.10.2016 00.18 | sannysoll |
Danke Peter für deine Mühe. D. h. also, dass mir der Schrieb vom Amt keine mildernden Umstände gibt und ich mich nicht darauf berufen kann obwohl es ein Amt ist welches mich auf Anmeldung und Registrierung hätte hinweisen müssen / sollen?

24.10.2016 08.13 | Silke (wutzwutz) |
Mach Dich nicht verrückt. Die VetÄmter sind so wie Sabine schon geschrieben hat, eher froh wenn die Schweine dann gemekdet werden und fragen gar nicht lang, wie lange die schon da sind. Meine AmtsVet ist sehr streng und mega genau, aber selbst die hat das ohne Strafe einfach gemacht.
Gruß
Silke

24.10.2016 12.58 | Peter |
Genau, rede mit denen, dann weißt Du, was sie verlangen (nicht Geld, sondern Voraussetzungen).
Keiner hier (definitiv keiner!) hat von vornherein alles gewußt oder auf den Punkt perfekt gemacht.

24.10.2016 20.13 | sannysoll |
Hallöchen,
das werde ich tun. Einzig was mir noch Bauchschmerzen macht ist was erzähle ich denen woher ich sie habe. Ich möchte ungern die Arche, die so viel für Tiere tut, in Schwierigkeiten bringen. Sage ich allerdings ich wüsste nicht woher bleibt der Ärger an mir hängen. Diese Info hat ich hier aus dem Forum wo es schon einmal so einen ähnlichen Fall mit Nennung der Herkunft gab und die Ärztin sagte, dass wenn man die Herkunft nicht mehr weiß ein Bußgeld verhängt wird. Sagt man es bekommt es der Vermittler :-(
Klingt "sind mir zugelaufen und ich habe sie behalten" glaubwürdig?

25.10.2016 06.52 | Silke (wutzwutz) |
Jetzt wart doch erst mal ab ob das VetAmt tatsächlich so nachfragt. Es ist möglich, daß sie sich nach der ganzen Geschichte zufrieden geben. Wenn nicht ist das Zauberwort "Fundtiere"

Gruß
Silke

25.10.2016 11.26 | Sabine |
Moin

Die werden vermutlich gar nicht fragen "woher".
War bei mir damals auch so.
Allerdings solltest du die Adresse der Arche in deinem Bestandsregister eintragen...das dem Vetamt auf Verlangen vorgelegt werden muss. Und die Arche wird ihre Tiere sicherlich gemeldet haben, oder? Auch wenn sie keine Ohrmarken hatten. ;)

25.10.2016 12.11 | sannysoll |
Moin moin,
ja sie hat selber 2 Minis und ihre haben Marken, deshalb verstehe ich auch nicht ganz warum sie mir die beiden damals ohne mit gab.
Ihr habt mir viel geholfen wofür ich mich ganz lieb bedanken möchte. Ich werde mich melden sobald ich das hinter mich habe :)
LG und einen sonnigen Tag

25.10.2016 12.16 | Peter |
Mooooment!
Es hat von uns hier noch niemand nach Bildern gefragt, wie konnte das geschehen???

Bilder! Bilder! Wir wollen natürlich Bilder von den beiden sehen! :bad:

25.10.2016 13.25 | sannysoll |
Ok ich versuche es mal. Das ist echt nicht einfach mit der Größe. hm habe es angehängt aber in der Vorschau erscheint das nirgends..ich poste mal vielleicht kommen die fotos dann zum vorschein


Mila und Benny

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