Hallo ,ich habe einen Eber aus nicht so guten Verhältnissen nach monate langen Betteln abgekauft , Der Eber ist nicht kastriert und hat auch keine Ohrmarke ,leider .Es wurde mir versichert diese nachträglich zu erhalten ,jedoch ohne Erfolg. Jetzt ist dieses Dame auch noch weggezogen ,nachdem dann endlich alle Tiere wegkamen,aber eine Ohrmarke habe iimmer noch nicht. Werde ich jetzt strafrechtlich vom Veterinäramt zur rechenschaft gezogen .Nach dem Telefonat nicht aber sagen können die ja viel.
Ausserdem ist er auch noch alleine seit 2 Jahren ,was ich ändern möchte.Aber kann ich einen 2.Eber langsam eingewöhnen??? Oh so viel Fragen.Ja so ist das wenn man ein Tier retten möchte und die Konsequenzen nicht bedenkt.Aber ich habe "Anton "schon sehr ins Herz geschlossen und will nur das beste,auch wenn er mich immer Verfolgt :D und anbufft.lg Mastine |