wir wohnen in nrw und mußten die gleichen bedingungen des veterinäramtes erfüllen.
bei uns waren die vorgaben:
die beiden zäune mußten einen abstand von zwei metern haben und mindestens 1,50 meter hoch sein.
diese vorgaben hat uns das veterinäramt mitgeteilt. daher denke ich auch, dass es sinnvoll ist, dich dort noch einmal genau nach die gesetzlich geforderten bedingungen zu erkundigen. es ist von region zu region unterschiedlich.
wir konnten selbst entscheiden, ob wir elektrozäune oder feste zäune nehmen wollten. haben uns dann für eine konstruktion aus: balkenschuhen, zaunbalken und einem zaungeflecht aus baustahlmatten entschlossen. diese außerdem noch 30 cm in die erde eingelassen.
wir benötigten jedoch auch einen besonders stabilen zaun, da wir zwei wildschweine halten.
bei hängebauchschweinen tut es sicher auch ein weniger robustes zaungeflecht, denn optisch sehen die baustahlmatten natürlich nicht besonders ansprechend aus.
(sie sind aber sehr stabil und daher für unsere zwecke gut geeignet. versuche mit anderen materialien hatten bei uns zuvor nicht ausreichend gehalten.) |