[BotIndex] [««] Sowas lese ich mal wieder gar nicht gerne..  

03.07.2014 11.05 | Daniela D. |
Hallo Alexandra,
es dient u.A. einfach dem Schutz, ansteckende Krankheiten nicht zu verbreiten.
Ich selbst würde auch nicht die Gefahr unterschätzen wollen, was passiert, wenn das Schwein erschrickt und in Panik davon läuft.

03.07.2014 14.05 | Rasselbande |
Ich lese Xelas Frage nicht als Versuch,geltende Gesetze zu umgehen...ich fragte mich auch zu Anfang,warum so etwas verboten ist.
Ich würde,selbst,wenn es erlaubt wäre,niemals mit den Minis spazieren gehen,weil :

-sie nicht leinenführig sind
-sie unterwegs schädliche Sachen fressen könnten
-weil sie in Panik davon laufen und Schaden anrichten oder selbst zu Schaden kommen könnten
-weil sie mit unseren Hunden super auskommen und in einem fremden,sich nähernden Hund keine Gefahr sehen würden...und das schwerwiegende Folgen haben könnte
-weil es für sie unnötigen Stress bedeutet,wenn sie in Gefahr nicht zu ihrem Refugium flitzen können
-weil andere Menschen sich davon belästigt fühlen könnten und MIR Stress machen
-weil es nicht in ihrer Natur liegt,spazieren zu gehen.Sie legen zwar große Strecken zurück,aber nicht,weil sie gerne laufen,sondern,weil sie ständig auf Nahrungssuche sind.Stell dir mal vor,du bist mit einem 150Kg-Schwein unterwegs,möchtest gerne weiter und das Schwein sagt "nönö,du" ...du hast keine Chance .
So,das war mein Statement.Jeder kann es sehen,wie er mag ;)

03.07.2014 21.05 | Xela |
Hallo Peter, mal ganz langsam. Ich persönlich würde gar nicht auf die Idee kommen, mit meinem Schwein freiwillig spazieren zu gehen. Ganz ehrlich, darum ging es mir auch nicht, Gesetze zu unterwandern. Nein, ich frage mich nur, warum ist es bei Schweinen so? Ich mein, es ist so, als wenn jeder Hundebesitzer seinem Hund beim gassigehen einen Maulkorb umbinden muss, weil die Gefahr groß ist, das er jemanden beißt.
Es gibt bei Schweinen so ein Gesetz, das man nicht mit ihm spazieren gehen darf. Ich möchte einfach den Ursprung wissen. Nichts anderes habe ich gefragt. Mich wundert es eh, das die schweinetrainerin das so locker im fernsehen bringt, und sie lebt in Deutschland.
Ich interessiere mich einfach für die Hintergründe. Ich hatte gedacht, das man fragen stellen darf, aber das bedeutet nicht, das ich solche Dinge befürworte. :nono:

Finde es nicht sehr witzig, wenn ich von dir Peter so hingestellt werde, als wenn ich Gesetze vorsätzlich missachte, nur weil ich gern was wissen möchte. :nono: da mutmaßt du etwas zu viel. Es ist nicht sehr nett, weil ich mich nun unbegründet rechtfertigen muss!

:cop:Ich ermutige niemanden dazu Gesetze zu missachten!! :cop:

Bessere Gründe als rasselbande würde ich auch nicht aufreihen können, NICHT mit einem Schwein spazieren gehen zu wollen!

Könnte mir das auch nicht als vergnügen vorstellen, da Schweine grundsätzlich nicht das tun, was man von ihnen erwartet. :kratz:

Aber kommt das Gesetz aus der masthaltung heraus, um Tiere keimfrei zu halten? Damit sie ihr Fleisch nicht verderben? :kratz:


Achso, man kann an meinem Beispiel nachlesen, warum es gefährlich für Schweine ist, spazieren zu gehen, denn die Erfahrungen, die ich seit dem Auftauchen gesammelt habe, sind eine harte Lehrzeit! Das ausbüchsen hat gereicht, das möchte ich nicht noch einmal erleben. Zumal ich vor drei Jahren auch wie die Jungfrau zum Schweine kam. Mir nicht vorstellen konnte, was auf mich zukommt. Ich wünsche es niemanden!!!

04.07.2014 09.41 | Silke (wutzwutz) |
Es kommt noch ein Grund dazu. Manche Erreger können den Gattungssprung von Mensch auf Schwein und umgekehrt. Also könnte sich ein Schwein durchaus auch an einem weggeworfenen Taschentuch mit Grippe oder ähnlichem anstecken.

Das Gesetz ist entstanden um alle Schweinehalter vor Schäden zu schützen. Manche Erreger (z.B. Schweinepest) töten in kurzer Zeit den gesamten Bestand. Da diese Erreger sich als unausrottbar erwiesen (hat man ja bei Viren oft), wurde das strenge Seuchenschutzgesetz geschaffen.

Wenn ein Schweinehalter als Seuchenherd ausgemacht wird, muß er Schadensersatz leisten für alle im Umkreis getöteten Tiere. Das kann jeden in kurzer Zeit komplett ruinieren.

04.07.2014 15.51 | Barbara |
Anscheinend ist diese ganze Seuchenproblematik sehr schwierig. Ich frage mich, warum da die Behörden Bewilligungen erteilen, dass man mit seinem Schwein spazieren gehen darf, Ausstellungen besuchen, Heime aufsuchen etc.

Diese Bewilligungen sind mit Auflagen verbunden, die ich nicht kenne. Aber es müssen erfüllbare sein, wenn ich an die vielen Artikel in Zeitungen etc. denke, wo Personen mit Therapieschweinen in Altersheime gehen, in Schulen, Behindertenwerkstätten, Pflegeheime etc. In den Heimen ist ja die Ansteckungsgefahr für Schweine noch viel grösser als sonst, weil dort viele Leute ja auch krank sind.

Und das Schwein wird ja nicht im sterilen Auto bis vor den Eingang gefahren und dann wieder zurück. Es läuft auf der Strasse, spaziert im Altersheimgarten rum, dem Schulhof etc.

Und was ist mit all den Zirkussen, Tiershows, Tierausstellungen? Die zeigen ja teilweise auch Schweine und ziehen von Stadt zu Stadt. Sogar in Theateraufführungen kamen schon Schweine vor. Und für all dies werden Bewilligungen erteilt? Muss ja so sein, kein grosses Theater oder bekannter Zirkus kann sich ein Schwein auf der Bühne erlauben ohne Bewilligung.

lg Barbara

04.07.2014 17.55 | Franziska |
Es gibt seit ein paar Jahren Sonderregelungen für "kleinwüchsige Klauentiere" in der Schweiz. Das ist wie folgt geregelt:

Auf eine Kennzeichnung mit Ohrmarken von kleinwüchsigen Vertretern der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, die als Heimtiere im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. b der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (Stand am 1. April 2011), SR 455.1 gehalten oder in eine solche Haltung verbracht werden, kann verzichtet werden.
Voraussetzungen dafür sind:

a) die Tiere sind nicht für die Schlachtung bestimmt;

b) die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten und anderen Veranstaltungen mit Tieren teil; 321.6/2004/02378 \ COO.2101.102.5.287944 2/2

c) die Tiere haben keinen Kontakt mit Klauentieren aus anderen Tierhaltungen, die nicht auch als Heimtiere im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. b der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (Stand am 1. April 2011), SR 455.1 gehalten werden (z.B. kein gemeinsamer Weidegang, keine gemeinsame Sömmerung).

Bei Seuchengefahr kann der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin diese Ausnahmeregelung aufheben. II.

Quelle: Tierverk
ehrskontrolle Klauentiere

Da ist geregelt, dass man die Schweine in der Tierverkehrsdatenbank melden muss (Peppino ist gemeldet, Molly nicht, da Herkunft unbekannt).

Wer mit Schweinen spazieren geht, darf also nirgends Kontakt mit andern Klauentieren haben (eine Schweinezuchtanlage wäre wohl fatal), auch kein Kontakt an einem Streichelzoo, etc.

Wie das in Deutschland geregelt ist, weiss ich nicht.

05.07.2014 13.40 | Silke (wutzwutz) |
In der BRD gibt es nur das Schwein. Keine Unterscheidung nach Haltung bzw. Zweck. Erst seit kurzer Zeit taucht auf den Meldebögen für die Anmeldung oder Stichtagsmeldung ein Feld auf Hobbyhaltung. Aber das hat keinerlei Auswirkung auf die Einhaltung der SchweinehaltungsHygiene Verordnung.

07.07.2014 14.46 | Torben |
Wer mit Schweinen spazieren geht, darf also nirgends Kontakt mit andern Klauentieren haben (eine Schweinezuchtanlage wäre wohl fatal), auch kein Kontakt an einem Streichelzoo, etc. Wie das in Deutschland geregelt ist, weiss ich nicht.

Ähnlich. Seuchengebiete und Zuchtanlagen zu betreten ist zu meiden/verboten. Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und bin auch schön des öfteren auf gegenläufige Meinungen getroffen, doch ich kann mich auch nur an das halten was das/die Veterinäramt/ämter mir mitteilt/mitteilen.
Bezüglich der Fragen ob es erlaubt is mit dem (Mini)Schwein spazieren zu gehen, kann ich sagen das es im Landkreis Nienburg/Weser und um Kreis Vechta keine Auflagen diesbezüglich gibt. Ich habe, wie schon erwähnt, direkt beim Veterinäramt angefragt und es gibt KEINE Bestimmungen die das verbieten.
Einzige Bedingung ist natürlich das man sich von Zuchtbetrieben fern hält und nich in Seuchengebiete geht. Aber das versteht sich von selber. In wie weit und ob man seinem (Mini)Schwein der Gefahr von Hunden und Fahrzeugen aussetzt und natürlich auch von Krankheiten durch As oder Kot anderer Tiere (Ja, ihr bösen Hundehalter, ich meine Euch!), muss jeder selber für sich und sein Schwein entscheiden.

07.07.2014 19.22 | Sabine |
Moin

Manchmal komme ich mir mir vor wie ein Tonband :mauer:

Bezüglich der Fragen ob es erlaubt is mit dem (Mini)Schwein spazieren zu gehen, kann ich sagen das es im Landkreis Nienburg/Weser und um Kreis Vechta keine Auflagen diesbezüglich gibt. Ich habe, wie schon erwähnt, direkt beim Veterinäramt angefragt und es gibt KEINE Bestimmungen die das verbieten.

Du kannst ja nix dafür das dein Vetamt saud.....Mitarbeiter hat, aber auch dieses Gebiet gehört zu Deutschland und es gelten deutsche Gesetze.

Und das solltest du inzwischen auch wissen, wir haben das hier schon bis zum erbrechen erörtert!

Also, noch mal ganz deutlich, höre auf sowas hier zu schreiben..das ist und bleibt Quatsch.

07.07.2014 19.50 | Miss-Rosie |
Und es wird noch strenger wie hier gepostet von mir unter Tierschutz, wenn Du dem Amt nicht glaubst frag mal Deine Rechtsschutzversicherung, spaetestens dann ist das Thema keines mehr, ausser man hat etliche Millionen rumliegen und will die fuer Schadensersatz wegwerfen, falls dem so waere, kann man es gerne den SF spenden

07.07.2014 20.02 | Torben |
Original von Sabine
Moin

Manchmal komme ich mir mir vor wie ein Tonband :mauer:


Ja, ich mir auch... :mundtot:

08.07.2014 10.41 | Barbara |
Wenn das VetAmt/Amtschef dem Torben schriftlich bestätigt (bestätigen würde), dass es keine Auflagen gibt für das "Schweinespazieren", (oder dann die Auflagen bekannt gibt etc.) dann sollte das so mit den Gesetzen übereinstimmen.

Alles anderen wäre ja extrem unglaubwürdig für eine Amststelle, das geht doch nicht. Man muss sich auf schriftliche amtliche Dokumente verlassen können.


lg Barbara

08.07.2014 12.08 | Silke (wutzwutz) |
Eine Sondergenehmigung hat eine vorgeschriebene Form und Inhalt, auch ist es ein Verwaltungsakt. Soweit ich es verstanden habe liegt für Torben keine solche Sondergenehmigung vor.

@Torben
Die Wiederholungen machen den Inhalt weder wahr oder Gesetzeskonform! Die SchweinehaltungshygieneVerordnung gilt in Deutschland flächendeckend. Diese wird auch durch bestenfalls fragwürdige Aussagen von AmtsVets nicht außer Kraft gesetzt.
Da wir Betreiber dieses Forums sind und damit auch verantwortlich für den Inhalt, fordern wir Dich auf einen Bruch des Gesetzes weder zu begehen noch zu propagieren.
Betrachte dies bitte als Ermahnung im Sinne der Forenregeln.

Gruß
Silke

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