Genehmigung für Schweine im Freien ist jetzt erforderlich im Landkreis Goettingen
der Link
http://www.hna.de/lokales/hann-muenden/genehmigung-schweine-freien-jet
zt-erforderlich-3574073.html
Landkreis Göttingen. Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landkreises Göttingen weist darauf hin, dass die Freilandhaltung von Schweinen jetzt genehmigt werden muss. Erforderlich ist die Genehmigung seit der Neufassung der Schweinehaltungshygieneverordnung vom 2. April 2014.
Sollen Schweine in einem Stall mit Auslaufmöglichkeit gehalten werden (sogenannte Auslaufhaltung), muss dies vorher beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt angezeigt werden, teilt die Landkreisvetrwaltung mit.
Ein entsprechender Antrag kann beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt angefordert werden (0551-525 493). Dort ist auch ein Merkblatt mit näheren Informationen zu den tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Erfordernissen erhältlich.
Die Anzeige einer Auslaufhaltung von Schweinen kann formlos erfolgen. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.landkreisgoettigen.de zu finden. (awe) |