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01.01.2013 18.50 | lins2 | Kosten Schweineanmeldung
Hallo an alle,

jetzt sind wir auch mal wieder da und bitten um Hilfe.

Wir haben vor Kurzem Die Hi- Tier - Datenbank erhalten und erfolgreich im Netz unsere beiden Eber angemeldet sowie Stichtagsmeldung erledigt.

Jetzt haben wir über den schriftl. Brief gelesen, dass bei Internetdatenbankanmeldung keine Kosten auf uns zukommen, was die Bearbeitungsgebühr betrifft.
Stimmt schon, oder?

Desweiteren war in den brieflichen Unterlagen eine Einzugsermächtigung dabei, in dem steht,dass es ausgefüllt an das LKV geschickt werden soll.

Das heißt also, es fallen Gebühren für die Minischweinhaltung an und weil wir die Daten unseres Kontos angeben, zahlen wir nur3€ Bearbeitungsgebühr und müssen den Schrieb mit Erlaubnis zur Einzugsermächtigung abschicken, dass vom Konto einfach Schweinegebühr abgebucht wird, 2x im Jahr, oder?

Insgesamte Kosten also 3€+ 2mal Schweinegebühr ohne Anmeldekosten HI-Datenbank pro Jahr, oder?
Welche Kosten werden abgebucht?

Wir hoffen, dass es verständlich geschrieben ist.

Herzlichen Dank und gutes neues 2013 wünschen die Besitzer von Fridolin und Merlin.

01.01.2013 23.06 | Doris | RE: Kosten Schweineanmeldung
Hallo,

also ich halte jetzt seit über 13 Jahren Schweine und die einzigen Kosten, die bei mir aufkommen, sind die für die TSK. Nach der Bestandsmeldung bekomme ich dann irgendwann meine "Rechnung" und bezahle... Ansonsten hatte ich diesbezüglich noch keine Ausgaben :sz:...
Habe ich vielleicht deine Frage nicht richtig verstanden?

01.01.2013 23.28 | Rufusfan | RE: Kosten Schweineanmeldung
Hallo, ist hier auch so. Gebühren zahlen wir hier auch nur an die Seuchenkasse. Die Höhe richtet sich dann nach Anzahl und Art der Tiere. Bisher haben wir bei der HIT nicht bezahlt. Aber da du von Stichtag redest, meinst du vielleicht auch die Seuchenkasse?

LG Britta

02.01.2013 08.39 | lins2 | Schweineanmeldung
Vielen Dank für die Antworten.
Wahrscheinlich nennt sich das Seuchenkasse weshalb wir uns bei der HIT Datenbank angemeldet haben.

So, dann kommen also nur Seuchenkassen - Kosten auf uns zu.
Diese Einzugsermächtigung erlaubt dann also der Seuchenkasse, 2x jährlich die "Seuchenkosten" abzubuchen?!

Vielen Dank, :winke:
fridoLINs
merLINs
Zieheltern

02.01.2013 08.58 | Doris | RE: Schweineanmeldung
Nein, diese Kosten werden nur einmal jährlich fällig. Ich bin jetzt echt verwirrt ?(... Kannst du mir dieses "Schreiben" vielleicht mal per Mail (Doris.McGinness@Schweinefreunde.
de) zuschicken? Das würde ich mir gerne mal anschauen :kratz:...

02.01.2013 10.01 | Peter | RE: Schweineanmeldung
Guten Morgen zusammen und "Frohes Neues",

mag sein, daß es hier in Schleswig-Holstein ein wenig anders geregelt ist, als in anderen Bundesländern, jedoch werden bei uns die Beiträge zum Tierseuchenfonds "nach Bedarf" erhoben und eingezogen. Es kann sein, muss aber nicht sein, daß dies nur einmal im Jahr geschieht. Wir haben auch schon Jahre dabei gehabt, in denen 3x der Beitrag erhoben wurde (dann, wenn größere Seuchen ausgebrochen sind, und der Tierseuchenfonds viel regulieren muss, kann nämlich nach Satzung beliebig oft kassiert werden.)

Die Beitragssätze halten sich (bislang) in Grenzen:
Die Höhe und die Staffelung der Beiträge zum Tierseuchenfonds werden für jeden Tierbestand wie folgt festgesetzt:
je Tier (...)
für Schweinebis zu 1000 Tieren 2,10
von 1001 und mehr Tieren 2,20€

http://i780.photobucket.com/albums/yy88/oink-oink2/SF/130102TSF-Beitra
g.jpg

Wie gesagt, es mag in anderen Bundesländern anders aussehen.

Hier in Schleswig-Holstein hält - abhängig von der Grundstücksgröße - auch noch die Landwirtschaftlich
e Berufsgenossenschaft (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) die Hand auf und kassiert Zwangsbeiträge, egal ob es sich um gewerbliche Tierhaltung/Bodenbewirtschaftung handelt oder nicht.
Besonders exklusiv schlägt hier die Pferdehaltung zu Buche, bei Schweinen "geht's" noch.
Wohl gemerkt, bei uns ist es eine Zwangsversicherung (ohne zu erwartende Gegenleistung, da im Regelfall dann ja mindestens eine Doppel- wenn nicht sogar eine Dreifachversicherung vorliegt, und im Fall des Falles die Versicherer sich auf die jeweils andere Versicherung beziehen und nicht leisten wird.) Sie greift bei uns ab einer Grundstücksgröße von 2.500qm. Seinerzeit reichte das Katasteramt die Infos an die LBG weiter und prompt kamen Zwangsveranlagung und Beitragsbescheid, gegen den wir auch nicht ankamen.

In der HI-Tier sind Meldungen zur Bestandsveränderung (Zugang/Abgang) und zur Bewegung der Tiere anzugeben. Hier ist normalerweise die regionale LKD (Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungs-GmbH) angeflanscht. Dort gibt es auch für Schweine eine Datenbank. Sie ist allerdings nicht identisch mit dem Tierseuchenfonds (s.o.).

Verwirrend, nicht wahr?
Ach was, denen geht es samt und sonders nur um eines: Unser Bestes :doof:

Gruß
Peter

02.01.2013 10.07 | lins2 | Kosten Schweineanmeldung
Hallo, ich habe keinen Skanner. Aber diese Sache scheint sich erledigt, meine Mutter hat telefonisch bestätigt, dass das wohl Seuchenkasseneinzugsermächtigung ist (1x jährlich)

Gruß, danke lins2

02.01.2013 10.10 | Doris | RE: Schweineanmeldung
Verwirrend, nicht wahr? Ach was, denen geht es samt und sonders nur um eines: Unser Bestes :doof:
Ja, das glaube ich auch das es denen nur um eines geht... :doof:! Da kann ich ja echt froh sein das ich in Hessen wohne *puh, Glück gehabt*.
Danke für deine Aufklärung, lieber Peter! Das hätte ich nicht für möglich gehalten das die auch mehrere male "einfach so" abbuchen können :kratz:...

02.01.2013 10.29 | Peter | RE: Schweineanmeldung
Es ist allerdings schon wichtig, diese beiden Dinge auseinander zu halten:

In der HI-Tier sind die entsprechenden Meldungen (Bestandsveränderungen und Bewegungsmeldungen) unbedingt vorzunehmen, das hat mit dem Tierseuchenfonds überhaupt nichts zu tun. Adressen, Kontaktdaten usw. findet man auch hier

Der Tierseuchenfonds gewährt u.a. "Beihilfen", wenn bspw. Bestände zwangsweise gekeult werden (das kann auch uns "Hobby-Schweine-Haltern" drohen) oder der "Tierkadaver" zur Tierkörperbeseitigung abgeholt wird.

Eine Regelung zur (evtl. auch mehrfach jährlichen) Beitragserhebung findet sich in den jeweiligen Satzungen und Verordnungen, bei uns sieht es da so aus:


Abschnitt V
Tierseuchenbeiträge
§ 11

(1) Die Besitzerinnen und Besitzer von Pferden, Rindern einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffeln, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Fischen sind zur Leistung von Tierseuchenbeiträgen verpflichtet. Die Beitragspflicht besteht für alle Tiere, die sich in Schleswig - Holstein befinden.
(...)

§ 12
(1) Die Beiträge sind nach Bedarf zu erheben. Grundlage der Beitragserhebung ist die Bestandsmeldung zum Stichtag.

Der Stichtag wird (bei Bedarf) durch gesonderte Verordnung festgelegt, es kann also mehrere Stichtage in einem Jahr geben.

02.01.2013 20.57 | lins2 | RE: Schweineanmeldung
interessant!
na dann hoffe ich mal, dass wir wenig abgebucht bekommen...... schön, hier unterstützung in allerlei fragen zu erhalten.
danke

03.01.2013 21.29 | Tanja F. |
Hallo Peter wir hatten hier in Bad Schwartau erst Ende November Stichtagsmeldung so spät hatten wir das noch nie,ich dachte schon die haben uns vergessen.Aber bei uns ist die nur 1 mal im Jahr.Mehrmals hatten wir das noch nie.
LG Tanja

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