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13.12.2012 13.48 | Sabine | Magengeschwüre beim Schwein: Neues Tierschutzgesetz verbietet explizit nachteilige Fütterung
Das heute im Bundestag zur Abstimmung anstehende neue Tierschutzgesetz nimmt jetzt gezielt die Magengeschwüre bei Schweinen in den Fokus. Bekanntlich machen Tierernährer und Physiologen die strukturarme und energiedichte Fütterung für diese Geschwüre verantwortlich. Seit Mitte der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wird regelmäßig in der Fachliteratur über den Zusammenhang zwischen einem zu feinen Vermahlungsgrad von Futter und dem Vorkommen von Magengeschwüren berichtet. Untersuchungen belegen, dass bis zu 80% der Schlachtschweine pathologische Magenveränderungen aufweisen.

Das neue Tierschutzgesetz wird deshalb in § 3 Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

§ 3 Es ist verboten, …

10. einem Tier Futter darzureichen, das hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität und Menge der Tierart, dem Alter und den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen des Tieres nicht entspricht und diesem dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,

Zur Begründung ist zu lesen:

„Untersuchungen bei Masttieren haben gezeigt, dass fütterungsbedingt entzündliche Veränderungen im Magen-/Darmtrakt auftreten können. Exemplarisch muss aktuellen Untersuchungen zufolge bei etwa drei von vier Mastschweinen mit entsprechenden, schmerzhaften Veränderungen gerechnet werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fütterungsregime stehen.
Die bisherige Fassung der Nummer 10 reicht insofern nicht aus, diesen Sachverhalt im Sinne des Tierschutzes zu regeln, weil diese Fassung nur auf die Beschaffenheit des Futters selbst und nicht auf das gesamte Fütterungsregime abstellt.“
AHO Redaktion Grosstiere
13. Dezember 2012

13.12.2012 17.46 | ibi | RE: Magengeschwüre beim Schwein: Neues Tierschutzgesetz verbietet explizit nachteilige Fütterung
yopp ! Ist doch mein "reden" seit dem "sankt-nimmerleinstag" !
Genau, dass was ich in fast allen "Fütterungsthreads" in denen ich was dazu schrieb, hier zum "Besten" gab ! Da hatte ich unter anderen auch von den Magengeschwüren berichtet !
Vor allem geht es hier um hauptsächliche Schrotfütterung ohne Faserreiche Zusatznahrung, wie es z.b. Rübenschnitzel sind ( faserreich). Und: Fertigfutterpellets sind auch nur gepresstes Mehl ! Die ganzen vielen "landwirtschaftlichen Schweine" werden hauptsächlich mit Feritgfutterpellets gefüttert ( Futter für niedertragende Sauen, Ferkelkorn und die ganzen anderen Fertigfutterpellet-Futter)
:winke:
LG
ibi

13.12.2012 18.40 | ibi | RE: Magengeschwüre beim Schwein: Neues Tierschutzgesetz verbietet explizit nachteilige Fütterung
Original von Sabine


Das neue Tierschutzgesetz wird deshalb in § 3 Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

§ 3 Es ist verboten, …

10. einem Tier Futter darzureichen, das hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität und Menge der Tierart, dem Alter und den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen des Tieres nicht entspricht und diesem dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,

Also, siehe oben ! und aufgepaßt ! Ferkelkorn z.B. ist für Mastschweinferkel konzipiert ab der 3ten bis 5ten Lebenswoche bis zu einem Gewicht von 30 Kg. Wenn ein Mastschweinferkel 30 Kg wiegt, ist es 3 Monate alt !

Wenn Ihr also weiterhin die Empfehlung herausgebt Minischschweinferkel bis zu einem halben Jahr oder sogar noch darüber hinaus mit Ferkelkorn zu füttern, macht Ihr Euch, wenn das dann so im neuen Tierschutzgesetz steht, strafbar !
Weil das Futter dann dem entspricht:
einem Tier Futter darzureichen, das hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität und Menge der Tierart, dem Alter und den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen des Tieres nicht entspricht und diesem dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,


Ein Minischweine ist genauso ein vollwertiges Schwein, wie es ein Dackel im Verhältnis zur Dogge auch ein vollwertiger Hund ist !

LG
ibi

13.12.2012 18.46 | ilka |
Mir stellt sich hier die Frage: WER KONTROLLIERT DAS?

13.12.2012 19.24 | ibi |
Erst mal jeder Bestandbetreuende Tierarzt. Weil jeder Schweinehalter, laut Schweinehaltungsverordnung, einen Bestandsbetreuenden Tierarzt haben MUß, und dann die Veterinärämter und ihre "ausgeschickten" Kontrolleure...

:hail: :motz: :grin: :winke:

LG
ibi

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