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15.11.2012 12.36 | Sabine | Ist eine weitere Einschränkung des „Tierärztlichen Dispensierrechts“ gerechtfertigt?
AHO Redaktion Grosstiere
14. November 2012

Ist eine weitere Einschränkung des „Tierärztlichen Dispensierrechts“ gerechtfertigt?

Starnberg (aho) – Auf die Tierärzte und Landwirte kommt mit einer weiteren AMG-Novelle wohl eine Einschränkung des tierärztlichen Dispensierrechtes zu. Ferner beinhaltet der vorliegende Referentenentwurf (Stand: 18.07.2012) umfassende Meldepflichten, insbesondere für Landwirte. Der Referentenentwurf führt eine „ungünstige Entwicklung in der Resistenzlage des Veterinärbereiches“ als Grund für die Einschränkung der Therapiefreiheit der Tierärzte an. Nur dann, wenn die Einschränkung der Therapiefreiheit zur Erreichung eines legitimen Zieles erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, ist diese zulässig. Für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt sich die Resistenzsituation als nicht wesentlich schlechter als in den letzten Jahren dar. Dieser tatsächliche Ausgangspunkt ist daher zu überprüfen, ob dieser tatsächlich eine Einschränkung der Therapiefreiheit der Tierärzte rechtfertigt, so der Jurist Dr.Wolfgang Hansen (Starnberg) in seinem
Beitrag für das Journal „Nutztierpraxis aktuell“.
http://www.animal-health-online.de/gross/wp-content/uploads/2012/11/RE
F_NPA03_131112_Newsletter_NPA42_13_11_12.pdf

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