Moin Sabine,
wenn ich an die ganzen unsäglichen Schilderungen, Berichte und Horrorgeschichten denke, werde ich wirklich richtig böse.
Dem Gesetz nach kann eine Ordnungsstrafe, aber ist es für die anwesenden Amts-Tierärzte nicht ein zwingendes MUSS (!!!) hinzusehen und zu intervenieren? Sollte dies in irgendwelchen Verordnungen o.ä. niedergeschrieben sein und nicht eingehalten werden, wäre ein rechtliches, disziplinarisches und konsequentes Vorgehen gegen diese "Weggucker" m.E. ein Muss! Im öffentlichen Recht gäbe es dafür die formlose Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen den Einzelnen bei persönlichen Verfehlungen in dieser Hinsicht) und/oder die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten oder die übergeordnete Behörde.
Es aber einfach wieder und wieder so hinzunehmen, dass auf das Übelste gequält wird, ohne dass endlich einmal massiv und konsequent dagegen vorgegangen, macht mich rasend. :down: |