AHO Redaktion Grosstiere 27. April 2012
Neue Antibiotika-Datenbank nur ein Element eines umfangreichen Antibiotika-Maßnahmenpakets
Berlin (aho) – Die neue Datenbank zur Erfassung der Antibiotikaverbäuche bei Tieren in der Landwirtschaft ist Teil eines umfangreichen Antibiotika-Maßnahmenpakets, das im Rahmen der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch vor der Sommerpause von Bundesministerin Aigner ins Kabinett eingebracht werden soll. Wie das Agrarministerium heute in Berlin mitteilte, zielt die geplante Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen im AMG im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern.
Vorgesehen sind neben der Datenbank zum Beispiel folgende Maßnahmen (Auszug):
-Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika eingesetzt werden, sollen künftig nicht nur stärker überwacht werden – die zuständigen Behörden sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen für übermäßigen Antibiotika-Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygiene-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden können. Betroffene Tierhalter sollen verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.
-Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden.
-Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten. |